1878

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  • 21.10.1878 - Nach 2 Attentaten auf Kaiser Wilhelm I. und aus Furcht vor einer Revolution infolge der wirtschaftlichen Depression setzte Reichskanzler Otto von Bismarck am 21.10.1878 im Reichstag das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetz) durch. Das Ausnahmegesetz war zunächst auf zweieinhalb Jahre befristet, wurde jedoch bis 1890 mehrmals verlängert.
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