1926

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  • Körperschaft des Öffentlichen Rechts: Erst 1926 erhielten die Ärztekammern in Preußen den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts, was mit einer Pflichtmitgliedschaft aller Ärzte im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kammer verbunden war. Die Kammern hatten die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen, besaßen dafür ein begrenztes Disziplinarrecht, organisierten den wissenschaftlichen Austausch, die Fortbildung von Kollegen und die Anerkennung von Facharztbezeichnungen, was allerdings noch sehr uneinheitlich geregelt war.
Ähnlich rückständig stellte sich die Lage im Gesundheitswesen dar. Es gab den städtischen Verein für Gesundheitsfürsorge, den sozialhygienischen Ausschuss, das Wohlfahrtsamt, die Gesundheitskommission, die Stadt- und Kreisärzte und viele andere kleinere Vereine. Sie waren alle in der Gesundheitsfürsorge tätig, arbeiteten aber nicht zusammen. Die Ineffizienz dieses Systems offenbarte sich vor allem im Verlauf der Epidemie. Was fehlte, war eine zentrale Stelle, die sämtliche gesundheitspolitischen Aktivitäten koordinierte. Die meisten anderen Städte im Deutschen Reich verfügten bereits über eine solche Gesundheitsbehörde. Lautstark forderten daher Ärzte und Medien, dass auch in Hannover ein zentrales Gesundheitsamt eingerichtet werden sollte, um der "Anarchie im Gesundheitswesen", wie es im Ärzteblatt "Der Sanitäter" hieß, Einhalt zu gebieten.
  • Ärztliches Ethos - Arzt als Heiler
Zitat: „Das Staatsexamen, darüber müssen wir uns einmal klar sein, macht wohl den Mediziner, niemals aber den Arzt.Zum Arzt wird man geboren oder man ist es nie. Gütige Götter legen ihm Gaben in die Wiege, die nur geschenkt, niemals aber erworben werden können. Was unser Glück trübt, nicht nur auf dem Gebiet der Heilkunde, ist die maßlose Überschätzung des formalen Wissens, die Nichtachtung oder gar Verachtung geistiger und seelische Einflüsse seitens der exakten Forscher.
Sehen wir uns doch einmal um in der Geschichte. Wir werden viele große Ärzte finden, die nicht ein Semester Medizin studiert haben. Man lese einmal, gerade als gereifter Mann, die Evangelien.War nicht Christus ein Arzt ganz hohen Grades, ein Psychotherapeut, neben dem unsere aufgeblühten Analytiker ganz, ganz winzig erscheinen?
Und wodurch wirkte Christus? Genau noch wie heute jeder wahre Arzt, durch die bezwingende Menschlichkeit. ‚Stehe auf und wandle!'
Glaubt man im Ernst, daß Coué (1) ein Schwindler war, daß er nicht unzähligen Kranken, bei denen die Schulmedizin versagte, Hilfe gebracht hat? Hatten nicht Laien wie Prießnitz (2) und Hessing (3) eine ganz vortreffliche ärztliche Beobachtungsgabe, wußten sie nicht ihre Gedanken in helfende Tat umzusetzen? Und Hand aufs Herz – wir sind ja unter uns (4) –, steckt nicht in jedem von uns staatlich approbierten Ärzten ein gut Teil Kurpfuscher?“
Aus: Erwin Liek: Der Arzt und seine Sendung. München 1926. – Der Danziger Chirurg und Gynäkologe Liek (1878–1935) war ein Verteidiger der Naturheilkunde, und trat für eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin ein. Das zitierte Buch erreichte große Popularität in der Weimarer Republik, enthielt jedoch fragwürdige Thesen zu Führerschaft und Priestertum des Arztes, zur Eugenik und Euthanasie sowie zur biologistischen Vorstellung vom „Volkskörper“. Damit förderte es die Akzeptanz der NS-Ideologie unter den Ärzten, die Liek vor allem im Hinblick auf die „Neue deutschen Heilkunde“ und die damit verbundene Aufwertung der Naturheilkunde durch Teile des NS-Regimes (unter anderem Rudolf Heß) begrüßte.
(1) Der Apotheker Émile Coué (1857–1926) aus Nancy etablierte mit seinem populären Buch „Die Selbstmeisterung“ eine autosuggestive Methode der Selbsttherapie.
(2) Der Landmann Vinzenz Prießnitz (1799–1851) gründete in Gräfenberg (Schlesien) eine erste Kaltwasserheilanstalt und wurde damit zum Wegbereiter der modernen Naturheilbewegung.
(3) Friedrich Hessing (1838–1918), berühmter Laienorthopäde.
(4) Lieks Buch richtete sich in erster Linie an seine ärztliche Kollegen.


Quelle

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