1935
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Chronik
- 04. Januar 1935 - Filmstudio Babelsberg mit hohem Besuch: Hitler und Goebbels waren begeisterte Filmfans.
- 09. April 1935 - Ludendorff feiert Geburtstag mit prominentem Besuch - Zum 70. Geburtstag des Feldherrn eine Erinnerung aus den Anfängen der Bewegung vor 12 Jahren 1923 in München. Der jetzige Führer und Reichskanzler mit dem Feldherrn General Ludendorff in München.
- 01. Juni 1935 - Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) verplichtet ab Juni 1935 jeden jungen Mann zu einer sechsmonatigen, dem Wehrdienst vorgelagerten Arbeitspflicht. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und des nationalsozialistischen Erziehungssystems.
- Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen, aber auch in weiter links stehenden Kreisen beachtet worden, wo besonders der Effekt der staatsbürgerlichen Erziehung aber auch der körperlichen Ertüchtigung Anklang fand.
- §1 Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935:
- „Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“
- 29. Juni 1935 - Beispiel für die "Blockwart-Mentalität" in diesen Jahren und wie andere Leute zur Denunziation fotographisch bereits festgehalten wurden und der Tatbestand dazu geschildert wird.
- 15. September 1935 - Die Nürnberger Gesetze, auch Nürnberger Rassengesetze werden beim 7. Reichsparteitag der NSDAP („Reichsparteitag der Freiheit“) in Nürnberg vom Reichstag angenommen. Der Reichstag war eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden. Er erfüllte seinen Auftrag am Abend des 15. September einstimmig. Mit diesen Gesetzen stellten die Nationalsozialisten ihre antisemitische Ideologie auf eine juristische Grundlage. Sie umfassten:
- 1.) das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz)
- 2.) das Reichsbürgergesetz
- 3.) das Reichsflaggengesetz.
- 09. Oktober 1935 - Winterhilfswerk wird feierlich eröffnet!
Zitate
- Kinderärzte 1933–1945 - Von den 30 Pädiatern, die Anfang der 30er-Jahre in Stuttgart tätig waren, galten acht als „jüdisch versippt“. Den meisten von ihnen gelang die Auswanderung. Die Mehrzahl emigrierte in die Vereinigten Staaten, einer fand in Palästina eine neue Heimat. In zwei Fällen ist das Schicksal ungeklärt. Eine Kinderärztin, Marga Wolf, starb 1943 in Theresienstadt. Stuttgart war allerdings insofern untypisch, als nur ein relativ geringer Prozentsatz der dortigen Kinderärzte aufgrund der Nürnberger Rassegesetze verfolgt wurde. In anderen Städten war der Anteil erheblich höher, so zum Beispiel in Berlin, wo von 263 Pädiatern 222 wegen ihrer jüdischen Herkunft aus ihrem Beruf verdrängt wurden. Nahezu jeder zweite Kinderarzt in Deutschland galt nach 1933 im Sinne der nationalsozialistischen Gesetze als Jude oder als politisch unzuverlässig.
- "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" Vom 15. September 1935: Durchdrungen von der Erkenntnis, dass die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
- § 1
- (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
- (2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.
- § 2
- Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
- 1935 schrieb der Arzt Albert Schramm über das Kassenarztdasein... - diverse Zitate daraus - dem "inneren Kreis" - Aus schmerzgequälten Zügen traf mich sein Blick. Ich gab ihm die Spritze.
