1938
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- 11. März 1938 - A. Hitler stellt die Militärische Weisung für den Einmarsch in Österreich unter dem Decknamen „Unternehmen Otto“ aus.
- 12. März 1938 - Soldaten der Wehrmacht und Polizisten – insgesamt rund 65.000 Mann mit teils schwerer Bewaffnung marschieren in Österreich ein. In einer deutschen Proklamation wurde verkündet, Hitler habe sich entschlossen, sein Heimatland zu befreien und den notleidenden Brüdern zu Hilfe zu kommen. Als Anschluss Österreichs oder kurz „Anschluss“ wird der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12. März 1938 und die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Mit dem „Anschluss“, offiziell durch das am 13. März 1938 (ohne Parlament) verabschiedete Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vollzogen, wurde die Diktatur des Ständestaates bzw. des Austrofaschismus (seit 1934) vom nationalsozialistischen Regime unter Adolf Hitler abgelöst.
- 10. April 1938 - "Volksabstimmung" - Die im ganzen "Großdeutschen Reich" heute durchgeführte "Volksabstimmung" erbrachte 99,73 % Ja-Stimmen für den "Anschluss" Österreichs. Allerdings waren Jüdinnen und Juden sowie bekannte GegnerInnen des NS-Regimes, insgesamt 300.000 bis 400.000 Menschen, von der Teilnahme ausgeschlossen. Die ausgeklügelte Propaganda sollte eine pseudodemokratische Fassade aufrechterhalten, aber auch Bevölkerungsgruppen ansprechen, die dem Nationalsozialismus fernstanden. Die "Volksabstimmung" verdeutlichte zum ersten Mal auch in Österreich den hohen Stellenwert nationalsozialistischer Propaganda: durch sie sollte (neben terroristischen Mitteln) die Bevölkerung emotional in das Regime integriert werden.
- Juni 1938 - über zehntausend Menschen in Konzentrationslager verschleppt und im Sinne der billigen Arbeitskräftebeschaffung der Zwangsarbeit zugeführt... Die Verfolgung der "Asozialen" im NS-Staat stand unter dem Motto "Alles Schädliche und Faule, alles was schwach und krank und verdorben ist, muss aus dem gesunden Volkskörper rücksichtslos herausgeschnitten werden". Die rechtliche Handhabe für die "Aktion Arbeitsscheu" vom Sommer 1938 war durch den Grunderlass "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ gegeben, der es erlaubte jeden der "durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“, mittels sicherheitspolizeilicher Schutzhaft in ein Konzentrationslager einzuweisen. Durch den Erlass wurde die "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ durch Innenminister Göring im Dezember 1937 reichsweit vereinheitlicht. Die örtlichen Dienststellen bekamen dadurch einen größtmöglichen Ermessensspielraum um "legal" gegen "unliebsame Elemente" vorzugehen. Der Maßnahmenkatalog "zur Überwachung von Straftätern" umfasste die „Polizeiliche planmäßige Überwachung“ und die „Polizeiliche Vorbeugehaft“, so dass nun auch die KriPo, ähnlich wie die GeStaPo mit ihrer "Schutzhaft“ das Recht hatte, Menschen ohne richterlichen Beschluss zu überwachen oder in einem Konzentrationslager unbegrenzt festzuhalten.
- 25. Juli 1938 - Mit der "Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz" wurde die Approbation aller jüdischen Ärztinnen und Ärzte für den 30. September für "erloschen" erklärt.
- 30. September 1938 - Den noch im Deutschen Reich verbliebenen jüdischen Ärzten wird die Approbation entzogen. Fortan waren sie nur noch auf Antrag als Krankenbehandler für jüdische Patienten zugelassen.
- 09. November 1938 - Die Novemberpogrome 1938 (bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November auch Reichspogromnacht oder Reichskristallnacht genannt) waren eine vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Zerstörung von Leben, Eigentum und Einrichtungen der Juden im gesamten Deutschen Reich. Dabei wurden vom 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet oder in den Tod getrieben. Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, wo nochmals Hunderte ermordet wurden oder an den Haftfolgen starben. Fast alle Synagogen und viele jüdische Friedhöfe in Deutschland und Österreich wurden zerstört.
Links
- "Die gesamte Gesundheitspflege von Juden gereinigt" - Vor 60 Jahren entzogen die Nationalsozialisten allen jüdischen Ärzten in Deutschland die Approbation. Während die verfolgten Mediziner ihre Existenzgrundlage oder gar ihr Leben verloren, machten die Verfolger Karriere - auch über das Kriegsende hinaus - Artikel aus der SZ vom 25.7.98
- Approbationsentzug für jüdische Ärzte: „Bestallung erloschen“ - Dieses Gesetz war das Instrument, mit dem die Nationalsozialisten beamtete und im öffentlichen Dienst angestellte jüdische und politisch missliebige Personen entließen. NS-konforme Vertreter des Ärztestands wie Julius Hadrich konnten befriedigt feststellen, dass die Reichsregierung mit diesem Gesetz „wie in vielen anderen Punkten, die liberalistische Linie deutscher Kultur- und Schulpolitik verlassen (hat). Das Laissez-faire, Laissez-aller ist vorüber. Die Dinge werden jetzt zurechtgerückt. Hart für manchen, notwendig für das Ganze.“
