1952
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- März 1952 - 1950 gehörte Remer zu den Gründern der Sozialistischen Reichspartei. Bei einer Parteiveranstaltung im Mai 1951 bezeichnete er die Attentäter des 20. Juli 1944 als Landesverräter, die vom Ausland gedungen worden seien und deren Überlebende bald von einem deutschen Gericht für diesen Verrat zur Rechenschaft gezogen würden. Im Juni 1951 stellte der Bundesinnenminister Robert Lehr, der ein Vertrauter Carl Friedrich Goerdelers gewesen war, gegen Remer Strafantrag wegen Verleumdung. Daraufhin wurde Remer vor einem Braunschweiger Gericht, dessen leitender Staatsanwalt Fritz Bauer neben Angehörigen führender Widerstandskämpfer selbst die Anklage vertrat, wegen übler Nachrede in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt.
- "Die Strafkammer ist der Auffassung, daß der nationalsozialistische Staat kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat war, der nicht dem Wohle des deutschen Volkes diente. Dabei braucht hier auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des NS-Staates nicht näher eingegangen zu werden. All das, was das deutsche Volk, angefangen vom Reichstagsbrand über den 30. Juli 1934 und den 9. November 1938 hat über sich ergehen lassen müssen, war schreiendes Unrecht, dessen Beseitigung geboten war." (Urteil des Braunschweiger Landgerichts im März 1952)
- 01. April 1952 - Zahnheilkundegesetz (ZHG) tritt in Kraft. Es war zuvor einstimmig (bei einer Stimmenthaltung) vom Parlament beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Das Gesetz legt fest, dass zur Ausübung der Zahnheilkunde die über ein Studium der Zahnmedizin zu erlangende Approbation Voraussetzung ist und beendet damit die seit 1869 nach der Gewerbeordnung herrschende Kurierfreiheit, nach der sich jedermann, der sich dazu berufen fühlte, an den Zähnen seiner Mitmenschen vergreifen durfte (§ 23 ZHG: Alle entgegenstehenden Vorschriften der Gewerbeordnung treten insoweit außer Kraft, als sie sich auf Zahnärzte und Dentisten beziehen)
- Die alten Approbationen der Akademiker nach § 29 der Gewerbeordnung wurden zu Bestallungen (später: Approbationen) nach dem neuen Gesetz; die staatlichen Anerkennungen als Dentist nach § 123 Reichsversicherungsordnung (RVO) führten ebenfalls zur Approbation, wenn die Inhaber an einem Fortbildungskurs nach § 8 ZHG teilnahmen. Dies nahmen die dentistischen Delegierten bald nach der Versammlung in Angriff, nachdem am 17. Dezember 1952 die Durchführungsverordnung über die Fortbildungskurse erlassen worden war und diese ab März 1953 begannen.
- 31. Mai 1952 - Frank Ulrich Montgomery wird in in Hamburg geboren.
- 23. Juni 1952 - Konrad Adenauer - Photo-Session - Konrad Hermann Joseph Adenauer (* 5. Januar 1876 in Köln; † 19. April 1967 in Rhöndorf, Stadtteil von Bad Honnef; eigentlich Conrad Hermann Joseph Adenauer) war von 1949 bis 1963 erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland sowie von 1951 bis 1955 zugleich Bundesminister des Auswärtigen.
- 12. - 25. Juni 1952 - Internationalen Filmfestspiele Berlin: 1952 gab es den ersten Berlinale-Skandal: Orson Welles´ Othello-Verfilmung wäre gewiss einer der Höhepunkte des Festivals geworden, wenn es im Arbeitsausschuss der Festspiele nicht einen Streit gegeben hätte um eine zwei Jahre zurückliegende Kritik des Regisseurs an der Situation im Nachkriegsdeutschland, die Ausschussmitglieder „anti-deutsch“ nannten. Die Einladung von Othello wurde verhindert; als der Film doch noch verspätet zum Festival gebeten wurde, lehnte Welles ab. Prominentester Gast der Berlinale war Billy Wilder. Siegerfilm wurde Sie tanzte nur einen Sommer (Hon dansade en sommar) von Arne Mattsson, in dem eine Nacktszene Furore machte.
- 9.-12. Juli 1952 - Die SED beschloss auf der 2. Parteikonferenz der SED, in Ost-Berlin die Maßnahmen zur Bildung von Genossenschaften. Damit wurden landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zugelassen.
- Werner-Seelenbinder-Halle - Walter Ulbricht prägte die Formulierung vom „planmäßigen Aufbaus des Sozialismus“ und „sowjetisierte“ die Gesellschaft und Staatsmacht nach sowjetischem Vorbild. Die fünf Länder wurden neu in 14 Bezirke eingeteilt, wobei Ost-Berlin als 15. Verwaltungseinheit mit einbezogen wurde. Wirtschaftlich erfolgte vor allem ein Angriff auf die verbliebenen Mittelschichten der DDR. Insbesondere Bauern und kleine Handels- und Gewerbebetriebe sollten durch erhöhte Abgaben zur Aufgabe ihrer Selbstständigkeit genötigt werden. Dieser Beschluss wurde vor dem Hintergrund einer katastrophalen ökonomischen Situation des Staates gefasst. Die Wirtschaftspolitik der SED war zudem vorerst auf Investitionen in die Schwerindustrie gerichtet, die in der DDR bislang keine Basis hatte. Damit fehlten dringend benötigte Mittel für die Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie und die Versorgungslage der Bevölkerung wurde beeinträchtigt. Bei Einbruch der Dunkelheit gab es Stromabschaltungen für die Bevölkerung, um in Spitzenzeiten den Bedarf der Industrie zu erfüllen.
- ohne exaktes Datum: Die Stiftung (NAV-Virchow-Bund) ist benannt nach dem Berliner Arzt Brendan Schmittmann (1916–1970), der Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Präsident des Berliner Ärztebundes war. Er leitete die Entwicklung zu einem gegliederten Krankenversicherungssystem in Berlin ein als Organisator des so genannten Berliner Ärztestreiks im Jahre 1952 und durch die Erwirkung eines Verwaltungsgerichtsurteils gegen den Senat.
- Der Bundesminister für Arbeit will den Zustand der Weimarer Zeit wiederherstellen. Er verweist auf den Ärztestreik in Berlin und auf den Ärztetag in Berlin im September 1952 und bittet dringend, den Entwurf in der von ihm vorgelegten Fassung zu verabschieden und die Streitigkeiten zwischen den Kassenärzten und den Krankenhäusern nicht durch das Gesetz zu verewigen.
- Der Gesetzentwurf lehnte sich an die Verordnungen vom 8. Dez. 1931 (RGBl. I S. 699) und 14. Jan. 1932 (RGBl. I S. 19) an. Er sah insbesondere die Wiedereinrichtung von Landes- und Bundeskammern (früher Landes- und Reichsausschüsse) der Ärzte und Krankenkassen und ein neu einzurichtendes Bundesschiedsamt vor. Unter dem Vorbehalt staatlicher Aufsicht sollten Ärzte und Krankenkassen ihre Beziehungen selbst regeln. Dies sollte für die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit und für die Regelung der Vergütung durch Bestimmungen, Richtlinien und Verträge gelten.
- 1. Juli 1952 - Berliner Ärzte kündigen die Vereinbarung mit der Versicherungsanstalt Berlin, wonach für 2443 Ärzte eine vierteljährliche Gesamtentschädigung von 12,5 Millionen DM vorgesehen war. Die Ärzte hatten eine Erhöhung auf 13,6 Millionen DM gefordert und sich geweigert, weiterhin die Krankenscheine der Versicherungsanstalt anzuerkennen. Sie waren dazu übergegangen, von den Patienten Honorarabtretungen unterschreiben zu lassen, mit denen sie ihre Forderungen von der Versicherungsanstalt eintreiben wollten. (Siehe Der Spiegel vom 16. Juli 1952 („Mit aufgepflanztem Skalpell").
- Am 1. Juli proklamierte die Kampfleitung der Sozialversicherungsärzte den "vertragslosen Zustand" und reichte gegen die Senatsanordnung Klage beim Verwaltungsgericht ein. Kein Arzt nahm ab 1. Juli noch Krankenscheine der VAB entgegen. Die Patienten mußten entweder bar bezahlen oder ihren Kassenanspruch schriftlich an den Arzt abtreten. Die ärztliche Betreuung läuft dabei reibungslos weiter.
- 14. September 1952 - In Vertretung Lehrs nahm Lukaschek auf dem Ärztetag zu der geplanten Neuregelung der Beziehungen zwischen Ärzten und Versicherungsträgern Stellung (Bulletin vom 17. Sept. 1952 S. 1256).
- 29./30. November 1952 - Außerordentlicher Deutscher Ärztetag in Bonn: die gesamte gesetzliche Neuregelung der Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen steht auf der Kippe. Der Ärztetag befasste sich ausschließlich mit dem Gesetzentwurf zum Kassenarztrecht. Für Zündstoff sorgte der vom Hartmannbund eingebrachte Beschlussantrag, der sich gegen die verbindliche Schlichtung bei Nichteinigung zwischen Ärzten und Krankenkassen wandte und ein auf Freiwilligkeit beruhendes Schiedswesen forderte. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Herbert Britz, entgegnete darauf: "Meine Herren, die Frage der Schlichtung und der Schiedsinstanzen wird von einigen Leuten zu einer Frage der Weltanschauung gemacht. . . . Es wird nämlich folgendermaßen argumentiert: Ihr, die Ihr für die Zwangsschlichtung seid, Ihr seid die Feinde der Freiheit, aber wir, die dagegen sind, wir haben die Freiheit gepachtet." Nach langer Diskussion lehnten die Ärztetags-Delegierten mit 79 gegen 62 Stimmen den Antrag des Hartmannbundes ab.
Zitate
- Bisher war es so: Die VAB übergab der Ärztevereinigung pro Vierteljahr einen bestimmten Betrag "zur gerechten Aufteilung an alle Ärzte". Das war wesentlich weniger als das, was die Ärzte, entsprechend ihren Leistungen, zu fordern hatten. "Mehr Geld kann ich nicht abzweigen", erklärte VAB-Chef Dr. Ernst Schellenberg, "ganz egal, wie hoch eure Arbeitsleistung sein mag." Und die Kassenärztevereinigung hatte die undankbare Aufgabe, den viel zu kleinen Kuchen jeweils "gerecht aufzuteilen".
- zu Schellenberg:
- Ernst Schellenberg * 20.2.1907 Berlin - † 6.6.1984 Berlin
- machte eine Lehre für Sozialversicherung und –fürsorge, arbeitet als Fürsorger und dann als Angestellter in einer Privatversicherung. Ohne Reifeprüfung gelangt er an die Deutsche Hochschule für Politik. Er wird Assistent und Lehrbeauftragter am Hochschulinstitut für Versicherungswissenschaften und promoviert 1933. Im Jahre 1938 ist Schellenberg Leiter der Kalkulationsabteilung beim Reichsverband der Privatversicherungen in Berlin und wird 1942 Seminarleiter des Berliner Hochschulinstituts für Versicherungswissenschaft. Zwischen 1946 und 1948 ist er Professor für Versicherungswesen und Direktor am Institut für Sozialwesen und Versicherungswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1947 wird Schellenberg außerordentlicher Professor als Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Versicherungswesen der Humboldt-Universität. 1948 tritt er in die SPD ein.
- Nach Kriegsende 1945 wurde Schellenberg stellvertretender Abteilungsleiter für Sozialwesen im Magistrat von Groß-Berlin, dann Direktor der Versicherungsanstalt Berlin, der Krankenversicherungsanstalt und bis 1958 der AOK Berlin. Von 1952 bis 1976 vertritt er als Abgeordneter Berlin im Deutschen Bundestag. Ab 1957 ist er Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Sozialpolitik. Ernst Schellenberg gilt als Initiator der Rentenreform von 1957. Von 1960 bis 1973 ist er Mitglied des SPD-Parteivorstands. 1969 wird er stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. 1965 bekommt Ernst Schellenberg das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern, 1972 das Schulterband dazu und 1976 das Großkreuz.
- Im Bundestagswahlkampf 1965 gehört Schellenberg zur Regierungsmannschaft des SPD-Kanzlerkandidaten Willy Brandt, die dieser auf dem SPD-Parteitag im November 1964 in Karlsruhe vorstellt, und war für den Fall des Wahlsieges als Sozialminister vorgesehen.
