1954

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Inhaltsverzeichnis

Chronik

  • 01. Januar 1954 - Das Sozialgerichtsgesetz vom 3. September 1953 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1239) ist am 1. Januar 1954 in Kraft getreten. Vor Geltung des Sozialgerichtsgesetzes gab es für die heute der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebiete keine selbständigen Gerichte im Sinne des Artikels 92 des Grundgesetzes. Als Vorläufer des Bundessozialgerichts wird vielfach das im Jahre 1884 als höchste Instanz für Angelegenheiten der Sozialversicherung errichtete Reichsversicherungsamt angesehen. Es hatte bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 nicht nur reine Verwaltungsgeschäfte zu erledigen, sondern auch vor allem rechtsprechende Tätigkeit auszuüben.
  • 19. Mai 1954 - Regierungsfraktionen reichen heute den Gesetzentwurf zum Kassenarztrecht ein und Beratungen dazu geraten in die abschließende Phase, die von der Durchsetzung kassenärztlicher Interessen geprägt wird. Letztlich nach KBV-Hauptgeschäftsführer Rolf Schlögell im Tätigkeits- und Geschäftsbericht 1954/55 allein das Verdienst der ärztlichen Bundestagsabgeordneten, die es in wahrhaft großartiger Weise verstanden haben, innerhalb ihrer Fraktionen der Stimme des Arztes Geltung zu verschaffen. Durch regelmäßige Abstimmungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde ein einheitliches Vorgehen der Ärzte fast aller Fraktionen in den Ausschussberatungen gewährleistet. Hierdurch besaß man in der entscheidenden Phase wesentlich bessere Einwirkungsmöglichkeiten als die Krankenkassenverbände, die offenbar keinen vergleichbaren Einfluss geltend machen konnten.
  • Juni 1954 - George Grosz. Der bissigste Bilder - Pamphletist, den Deutschland je hatte, ein Bürgerschreck ohne Beispiel auch in den wilden zwanziger Jahren Berlins, vollzog seine vorübergehende Rückkehr so unzeremoniell wie ein Deutschland besuchender Allerweltsbürger - so unauffällig auch, wie er seit fast einem Vierteljahrhundert in der sogenannten Neuen Welt lebt und malt.
  • 04. Juli 1954 - Fußball-WM in der Schweiz: Die deutsche Nationalmannschaft (Trainer Sepp Herberger) wird überraschend mit einem 3:2 Final-Sieg über Ungarn im Wankdorfstadion in Bern erstmals Weltmeister (Wunder von Bern)
  • 17. Juli 1954 - Die Wahl des deutschen Bundespräsidenten wird in Berlin abgehalten, aus der Theodor Heuss als Sieger hervorgeht.
Angela Dorothea Merkel (* 17. Juli 1954 in Hamburg)
  • 28. August 1954 - Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Maximilian Sauerborn, feierte am 28. August seinen 65. Geburtstag. Aus diesem Anlass wurde dem Jubilar das Große Verdienstkreuz, mit Stern und Schulterband verliehen
  • 01. Oktober 1954 - Die vierzig Kassenärzte des Kreises Husum wollen ihren Kollegen in Westdeutschland, die schon seit Jahren um eine Aufbesserung der Kassenhonorare kämpfen, auf diese Weise vorexerzieren, was nach ihrer Meinung allgemein geschehen muß, um Honorarforderungen gegen die Pflichtkrankenkassen durchzusetzen. Deswegen sind die 20 100 Mitglieder der AOK Husum seit dem 1. Oktober Privatpatienten. Auch in Schleswig und anderen Kreisen des Landes rumorten die Kassenärzte. Sie waren durchaus geneigt, sich dem Husumer Streik anzuschließen. Sie ließen es aber zunächst dabei bewenden, ihrem Ärger über die niedrigen Kassenhonorare in Zeitungsartikeln der Provinzpresse Luft zu machen. Sie wollen abwarten, ob ihre vierzig Husumer Kollegen nicht auch für sie die Kastanien aus dem Feuer holen werden.
  • 02. Oktober 1954 - Mit den Pariser Verträgen wird die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und die Aufnahme in die NATO beschlossen
  • 24. November 1954 - Theodor Blank, Konrad Adenauers Beauftragter zur Wiederbewaffnung, wird in Augsburg von Protestierern niedergebrüllt
  • 23. Dezember 1954 - Der Arzt Joseph Edward Murray führt mit seinem Team in einer fünfeinhalbstündigen Operation die erste erfolgreiche Nierentransplantation am Peter Bent Brigham Hospital in Boston durch. Der eineiige Zwilling Ronald Herrick spendete seinem Bruder Richard eine Niere.

Ehrungen 1954


Transplantationschirurgie

  • Die Transplantations-Chirurgie in Deutschland war also irgendwo stecken geblieben?
Nierentransplantationen gab es bereits seit Anfang der 60er Jahre, München war damals das führende Zentrum. Professor Grosse Wilde in Essen kam ja aus dem Münchener Labor. In Deutschland gab es Vorbehalte. 1990 ebenso, wie schon 1960. Sie finden ihren Ursprung darin, dass die post mortale Organspende hier nicht wirklich akzeptiert ist. Dabei geht es um Zweifel an der Feststellung des Hirntodes und auch der Annahme, dass hier etwas mit angeblich noch Lebenden durchgeführt wird, die dann auch noch – obwohl sie bereits hirntod sind - , angeblich immer noch eine Narkose bei der Organentnahme benötigen. Ich erwähne dies, weil mir erst kürzlich wieder dahingehende Fragen gestellt wurden.
Worauf ist das zurückzuführen?
Dies ist auf eine bewusst gehaltene Unkenntnis zurückzuführen und auf Ur-Ängste und Sorgen, die ja bedingen, dass man sich auch mal mit dem eigenen Tod, beziehungsweise mit dem eigenen Unfalltod befassen muss. So etwas löst immer Ängste aus. Dann gibt besonders hier in Deutschland Zweifel an der Ehrlichkeit der Ärzte, an deren Korrektheit der Diagnosen, am Image und generell am Vertrauen in die Ärzteschaft. All diese Faktoren mischen sich da mit hinein. Hinzu kommen ethische Bedenken, einen Verstorbenen noch einmal operieren zu können. Und natürlich der Gedanke daran, dass ein Mensch posthum sozusagen "ausgeweidet" wird und dass er als "Ersatzteillager" gebraucht wird.
Aus: Im Gespräch mit Prof. Dr. Christoph Broelsch: Zwischen Renommé und Anklage


Zitate

  • Viele Kranke, Invalide, Arbeitslose, Kriegsbeschädigte und Kriegerwitwen sehen sich als Anspruchsberechtigte oder als Beitragspflichtige durch verwaltungsmäßige Entscheidungen der Versicherungs- und Versorgungsbürokratie benachteiligt. Das Spruchwesen des Sozialrechts mußte also renoviert werden. Darüber war sich schon vor fünf Jahren der Bonner Parlamentarische Rat im klaren, als er das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausarbeitete und in Artikel 96 Absatz 1 eine für Deutschland völlig neue Art von Gerichten etablierte, die Sozialgerichte:
"Für das Gebiet der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind obere Bundesgerichte zu errichten."
So kam es, daß der erste Deutsche Bundestag, wenn er von sich aus auch in Sachen Sozialgerichtsbarkeit keinerlei Initiative entwickelte, dann doch am 29. Juli 1953, am letzten Sitzungstage seiner Wahlperiode, die Vorlage des Bundesarbeitsministeriums für ein Sozialgerichtsgesetz in fliegender Hast verabschiedete.



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