1957
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- Januar 1957 - Die Neuordnung der kassenärztlichen Versorgung und die Umsetzung des Kassenarztrechts waren nicht frei von Konflikten, wie der Streit um die so genannte »Kölner Liste« von 1957 zeigt. Auslöser war eine von der Verwaltungsstelle Köln im Januar 1957 herausgegebene Negativ-Liste für Arzneimittel, die nicht von den Krankenkassen übernommen wurden. Auf einer weiteren Liste wurden Substanzen zur Verordnung ausdrücklich empfohlen. Die Verwaltungsstelle Köln wähnte sich mit dieser Liste innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages, die Wirtschaftlichkeit der Arztpraxen zu überwachen. Der »Fachverein für Heilmittelwerbung« sah jedoch das Wettbewerbsrecht verletzt und forderte die Kölner Verwaltungsstelle auf, die Liste zurückzuziehen. Auch die neu gegründete Kassenärztliche Vereinigung schaltete sich ein – in ihren Augen hatte die Verwaltungsstelle Köln ihre Kompetenzen überschritten. Die Kölner beriefen sich hingegen darauf, dass es zur Zeit des Beschlusses der Kölner Liste im Jahr 1956 noch keine Satzung der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gegeben habe. Die Liste sei im Übrigen von den Ärzten sehr positiv aufgenommen worden. Man sah in Köln daher keinen Anlass, die Liste zurückzuziehen. Erst nachdem sich das Landesarbeits- und Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium eingeschaltet hatten und sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein daraufhin öffentlich von der Kölner Liste distanzierte, wurde diese zurückgezogen. (in Jubiläumsschrift 50 Jahre KV-NO)
- 21. Januar 1957 – Der Deutsche Bundestag führt mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten die dynamische, lohnbezogene Rente ein. Das ist die größte und wirksamste Sozialreform in Deutschland. Die Höhe der Rentenansprüche wurde erstmals an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt, sodass auch die Rentner am wirtschaftlichen Aufschwung teilnehmen konnten. Durchschnittlich bescherte die Reform von 1957 den Rentnerinnen und Rentnern einen Einkommenszuwachs von ca. 60 Prozent. Grundlegend für das neue Rentenrecht war die Idee des „Generationenvertrages“.
- Das wirkliche Herzstück der Adenauerschen Sozialpolitik war die Rentenpolitik. Großzügig, mutig und, wie man heute weiß, unverantwortlich. Die Lage der Rentner war alles andere als rosig. Sie hatten vom beginnenden Wirtschaftswunder bis dahin kaum profitiert. Die Hyperinflation der zwanziger Jahre und die staatlich verordneten und später wertlosen Anleihen der Nazi-Zeit hatten das Vermögen der Rentenversicherung weitgehend vernichtet. Der Tresorraum der Bismarckschen Rentenversicherung war praktisch leer. Der Reichskanzler hatte seinerzeit eine kapitalgedeckte Sparrente installiert.
- Für Prof. Schreiber stand im Zentrum ein Drei-Generationen-Modell, das Kinder, Eltern und Großeltern einbezog. Der Schreiber-Plan sah eine Rentenkasse und eine Kinderkasse vor, so dass beide Generationen, die nicht zur Wertschöpfung beitrugen, die Rentner und die Kinder, kollektiv abgesichert waren. Der berufstätige Familienvater zahlte für den Opa und kassierte für das Kind. Der Alleinstehende zahlte für beide.
- 12. April 1957 - 18 führende deutsche Naturwissenschaftler, darunter vier Nobelpreisträger, von Zweifeln und Gewissensnöten gedrängt, warnen in der sogenannten "Göttinger Erklärung" vor den Gefahren des atomaren Wettrüstens. Adenauer hatte sich zuvor für eine Aufrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen eingesetzt.
- 15. Mai 1957 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gegründet. Nach Verabschiedung ihrer Satzung nimmt die KV Nordrhein ihre Arbeit auf
- 24. Juni 1957 - Erhöhung der Preugo-Mindestsätze (Protokolle Kabinettssitzungen): Der Bundeskanzler schildert im großen Zusammenhang die Gesichtspunkte, die für eine Erhöhung der Preugo-Mindestsätze sprechen.
- 1. Der Vizekanzler berichtet dann im einzelnen über das Ergebnis der Sitzung am 24. Juni, in der sich das Wirtschaftskabinett eingehend mit der Frage der Erhöhung der Ärztegebühren beschäftigt hat. Der Bundesminister für Arbeit trägt anschließend auch den Standpunkt der Krankenkassen vor. Der Bundeskanzler hebt hervor, es käme nicht so sehr auf die Lage des einzelnen Arztes, sondern auf die ausreichende ärztliche Versorgung der Patienten an. Er nennt einige Beispiele aus der Preugo und führt aus, daß eine ausreichende ärztliche Betreuung der Patienten bei derartig niedrigen Sätzen nicht mehr gewährleistet sei. Staatssekretär Dr. Westrick weist darauf hin, daß die Ärzteschaft und die Krankenkassen darin einig seien, daß die Positionen 23 c (Diathermie), 23 e (andere therapeutische Lichtquellen) und 25 c (intravenöse Injektionen) überhöht seien. Hier brauchten die Preugo-Sätze nicht erhöht zu werden. Im übrigen werde eine Erhöhung um 331/3 % vorgeschlagen. Der Bundeskanzler erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und bittet, dafür zu sorgen, daß die Ärzteschaft sobald als möglich einen Vorschlag für die endgültige Neufassung der Preugo vorlegt, der der heutigen Auffassung von dem Wertverhältnis der einzelnen Gebührenpositionen untereinander entspricht. Er betont, daß die Ärzteschaft, die seit Jahren über diesen Vorschlag berate, ihre Arbeiten endlich abschließen müßte.
- Das Kabinett stimmt einer Erhöhung der Preugo-Mindestsätze - ausgenommen die Positionen 23 c, 23 e und 25 c - um 331/3 % zu.
- 27. Juni 1957 - Erhöhung der Preugo-Mindestsätze als TOP in einer Sondersitzung: Der Bundeskanzler Adenauer weist darauf hin, daß das Kabinett in seiner Sondersitzung am 27. Juni der Erhöhung der Preugo-Mindestsätze mit der Maßgabe zugestimmt habe, daß dieser Beschluß der Presse so bekanntgegeben werden solle, daß sie erst am 29. Juni darüber berichten könne. Dennoch habe die Frankfurter Allgemeine Zeitung bereits am 28. Juni eine Notiz über den Kabinettsbeschluß gebracht. Dies sei offensichtlich auf einen Vertrauensbruch zurückzuführen. Auch ein prominenter Ausländer habe sich kürzlich bei ihm über die ständigen Indiskretionen in Deutschland beschwert. Die Konsequenz sei, daß künftig geheime und vertrauliche Angelegenheiten nicht mehr im Kabinett behandelt werden könnten.
- 15. September 1957 - Wahltag im Wahlkampf 1957 - Die SPD plädierte im Wahlkampf 1957 für einen Austritt Deutschlands aus der NATO, sowie einem Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt, wodurch eine möglichst rasche Wiedervereinigung des geteilten Landes ermöglicht werden sollte. Der amtierende Bundeskanzler Konrad Adenauer rief somit auf einem CSU-Parteitag im Juli 1957 in Nürnberg den Delegierten zu: „Ein Sieg der SPD bedeutet den Untergang Deutschlands.“ „Keine Experimente“ lautete der Slogan der CDU im Bundestagswahlkampf 1957.
Zitate
- Die Einführung der dynamische Rente unter Konrad Adenauer ist bis heute eine politische Leistung ersten Ranges, da hierdurch die Rente nicht mehr nur einen Zuschuss gegen Altersarmut darstellt, sondern die Funktion einer echten Lohnersatzleistung erhalten hat. Die Einführung der dynamischen Rente war mit eine Grundlage für den großen Erfolg Konrad Adenauers bei der nachfolgenden Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957, bei der CDU/CSU zum ersten und bislang einzigen Mal die absolute Mehrheit der Stimmen erringen konnten. (nach Pressemitteilung Büro Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2007)
- Adenauers Motive waren offenkundig: Es ging ihm um Machterhalt und Machtausbau. Er selbst sprach von "Wahlkampfspeck". Er fuhr 1957 den größten Wahlsieg der CDU-Geschichte ein, holte die absolute Mehrheit. Das Meinungsforschungsinstitut Allensbach registrierte eine Euphorie im Wahlvolk wie nie zuvor: "Bisher ist kein Beispiel dafür bekannt, dass irgendein Gesetz, eine Institution oder sogar Verfassung und Symbole des Staates eine auch nur annähernd so positive Resonanz gehabt haben wie die Rentenreform." Der im August 1991 verstorbene Volkswirt und Jesuitenpater Professor Oswald von Nell-Breuning, ein namhafter Vertreter der Katholischen Soziallehre und Mitverfechter der damaligen Rentenreform, ist der einzige Akteur, der später den Jahrhundertirrtum als solchen benannte. Er forderte die Politiker zum Abschied vom sozialen Erbe der Ära Adenauer auf. (SPIEGEL 2004)
- Rentenreform 1957, eine der wichtigsten sozialpolitischen Weichenstellung in der Geschichte der Bundesrepublik. Um die Nöte der Kriegsgeneration zu lindern, erfand Konrad Adenauer die "dynamische Rente". Die Altersbezüge sollten künftig im Gleichklang mit den Löhnen wachsen und, in einem ersten Schritt, außerplanmäßig kräftig angehoben werden. Im Gegenzug sollten die Beiträge für die Beschäftigten steigen. In den eigenen Reihen stieß der Plan auf Widerstand. Finanzminister Fritz Schäffer fürchtete um die Stabilität der Staatsfinanzen, der populäre Wirtschafts-Ressortchef Ludwig Erhard warnte vor Inflation. Auch Adenauers Berater murrten. Damit die neue Rentenformel nicht durch rückläufige Geburten- und Beschäftigtenzahlen aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann, so forderten sie, müsse gleichzeitig eine Familienkasse zur Förderung des Kinderreichtums eingeführt werden. Doch der Kanzler wischte alle Bedenken zur Seite. Seine Experten stellte er mit dem berühmten Ausspruch "Kinder bekommen die Leute sowieso" ruhig, Wirtschaftsminister Erhard verbuchte es schon als Erfolg, wenigstens die Selbständigen aus dem neuen System herausgehalten zu haben. (DER SPIEGEL 11/2009)
- Nach dem Grundgedanken der Reform von 1957 soll die im Erwerbsleben stehende Generation für die Renten ihrer Elterngeneration aufkommen. Erreicht die arbeitende Generation das Rentenalter, soll auch sie ihre Ansprüche der nachfolgenden Generation gegenüber geltend machen können, so daß Beschäftigte und Rentner gleichermaßen am erwirtschafteten Reichtum und am Produktivitätsfortschritt teilhaben. (nach Linksnet e.V.)
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