1977
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- Jan. 1977 - Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz (KVWG) tritt in Kraft
Hans Joachim Sewering in späteren Jahren
- 80. Deutscher Ärztetag Saarbrücken, 1977 -
- * Psychiatrie-Enquete
- * Berufsordnung für die deutschen Ärzte
- * Weiterbildungsordnung
- * Ärztliche Ausbildung
- 156 von 288 Delegierten hatten sich (bei neun ungültigen Stimmen) hinter den Antrag der Bundesärztekammer gestellt, ihrem Präsidenten das Vertrauen auszusprechen, und verwarfen damit indirekt den von der Landesärztekammer Nordrhein geforderten Hans Joachim Sewerings-Rücktritt.
- 27.06.1977 - Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG) wird verabschiedet. Der Hartmannbund protestiert heftig gegen die verminderten Zuweisungen der Rentenversicherung an die Krankenversicherung für die Rentnerkrankenversicherung. Sie belastet bis heute die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlich bis zu 56 Mrd. DM.
- Es dauert fast drei Jahrzehnte, bis es in der Bundesrepublik zur ersten größeren Gesundheitsreform kommt: Mit dem "Kostendämpfungsgesetz" der sozial-liberalen Koalition versucht die Regierung, die Inanspruchnahme von Leistungen zu steuern: Sie führt Zuzahlungen bei Arznei-, Verbands- und Heilmitteln ein - in Höhe des aus heutiger Sicht (2011) niedlichen Betrags von einer Mark pro Medikament. (nach SPIEGEL-online)
- 1977 - Die Bundesbahn nimmt ihre letzten Dampflokomotiven aus dem Dienst, die Bahn habe sich "das Rauchen abgewöhnt", heißt es in der Werbung.
Zitate
- § 6: Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1981 einen Bericht über die Erfahrungen mit der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen, den Bundesempfehlungen zur Veränderung der Gesamtvergütungen und der Arzneimittelhöchstbeträge sowie über die Auswirkung der Regelungen über die Gesamtvergütungen und die Arzneimittelhöchstbeträge vorzulegen. Sie hat außerdem darzulegen, inwieweit die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in Übereinstimmung mit der Einkommensentwicklung der Versicherten steht. Soweit sich aus dem Bericht die Notwendigkeit zu gesetzgeberischen Maßnahmen ergibt, soll die Bundesregierung einen Vorschlag machen.
- Nach den Geißlerschen Analysen und der politischen Diskussion der "Kostenexplosion" reagierte die damals die Bundesregierung bildende sozialliberale Koalition (SPD/FDP) in der Mitte der 70er und Anfang der 80er Jahre mit der Vorlage der Kostendämpfungsgesetze (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz, Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz, Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz). Ihre "Philosophie" war - wie sich auch aus der Entwurfsbegründung zum Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz entnehmen läßt - die Zielsetzung, das erreichte medizinische Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten, den medizinischen Fortschritt zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Finanzbedarf mit der Belastbarkeit der Volkswirtschaft und der Beitragszahler in Übereinstimmung zu bringen. Der Mechanismus war "die Anpassung der Ausgaben" an die Einnahmenentwicklung durch das Referenzkriterium der Grundlohnsummenentwicklung bei der Vereinbarung der Vergütung. Die Grundlohnsumme ist - vereinfacht - das Abbild der Einkommensentwicklung der Versicherten und damit des Beitragsaufkommens (Einnahmen!) der Krankenkassen.
- Der "magische" Begriff, unter dessen Regime diese Maßnahmen ihre innere Rechtfertigung erhalten sollen, ist nunmehr die "Beitragssatzstabilität". Mit anderen Worten: Vereinbarungen über Vergütungen haben zu berücksichtigen, daß sie einen über den allgemeinen Einnahmenzuwachs aus der wirtschaftlichen Anpassung der Einkommen sich ergebenden "Finanzierungskorridor" nicht verlassen. Zugleich impliziert die Verwirklichung des Ziels der Beitragssatzstabilität die Notwendigkeit zu finanziellen Umschichtungen in den einzelnen Leistungsbereichen hinsichtlich ihres Anteils am Ausgabenvolumen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit hat die Politik die Grundlagen für die unfruchtbare Entwicklung zu einem "Verteilungsstreit" der am Gesundheitswesen Beteiligten gelegt.
- Das zweite Papier stammte aus Sewerings bayrischem Stammland. Verfaßt hat es der Ministerialdirigent im Bayerischen Justizministerium Dr. med. honoris causa Walter Weißauer. Er ist der ärztlichen Standesführung seit langer Zeit verbunden: Weißauer ist Träger des "Ehrenzeichens der Deutschen Ärzteschaft" und seit Jahren neben seinen Dienstpflichten ehrenamtlich für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns tätig, deren Chef Sewering ist.
- Haben die Delegierten des Deutschen Ärztetages mit ihrem Vertrauensvotum für Sewering gewußt, was sie in Wahrheit beschlossen haben? Daß sie das Führen einer Arztpraxis und das Gewerbe des Automatenaufstellers für miteinander vereinbar halten; daß für sie Arztpraxis und Gewerbebetrieb Synonyme sind? Nur jene deutschen Kassenärzte, die Sewering ihr Vertrauen verweigerten, können zweifelsfrei für sich reklamieren, daß ihnen die Standesehre mehr gilt als Vereinsklüngelei, Ge- und Erwerbssinn.
