1988
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- Eckart Fiedler wechselt vom Posten des Hauptgeschäftsführers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Neuer Position: Geschäftsführer des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen in Siegburg
Editorial im Ärzteblatt BW zum neuen EBM seit IV/1987
- 25. April 1988 - Im Prozess sagte Demjanjuk aus, er sei über Jahre ein einfacher Kriegsgefangener gewesen. Angesichts der Zustände im Lager bei Chelm wurde ihm nicht geglaubt, dass er dort so lange überlebt haben konnte. Das Bezirksgericht hielt sich deshalb an die Zeugenaussagen von fünf Überlebenden aus Treblinka und an zwei nicht ganz deutliche Erklärungen von SS-Angehörigen. Es hatte keine Zweifel, dass Demjanjuk der berüchtigte Treblinka-Massenmörder „Iwan der Schreckliche“ sei und verurteilte ihn am 25. April 1988 zum Tode.
- Demjanjuk legte gegen das Urteil Berufung ein. Bei Recherchen, die durch die Auflösung der Sowjetunion möglich wurden, fanden die Ermittler Aussagen von 37 in der UdSSR verurteilten Treblinka-Wächtern. Aus diesen ging hervor, dass der Nachname von „Iwan dem Schrecklichen“ im Lager Treblinka nicht Demjanjuk, sondern Martschenko gewesen sein soll. Zudem stellte sich heraus, dass das dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Office of Special Investigations (OSI) bereits vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten hatte, die darauf hindeuten, dass es sich bei „Iwan dem Schrecklichen“ nicht um John Demjanjuk, sondern um Iwan Martschenko handele. Am 29. Juli 1993 sprach der Oberste Gerichtshof Israels Demjanjuk einstimmig frei. Die Richter hatten „begründete Zweifel“, ob John Demjanjuk als „Iwan der Schreckliche“ in Treblinka tätig war. Demjanjuk kam nach siebenjähriger Haft zurück in die USA, obwohl ihn das Gericht für einen Sobibor-Aufseher hielt - deswegen war er aber nicht angeklagt und auch nicht ausgeliefert worden. 1998 bekam er seine US-amerikanische Staatsbürgers
Gedenkmarke 100 Jahre zu "Made in Germany" 1888
- August 1988 - Editorial im Ärzteblatt Baden-Württemberg: Der neue EBM - ein Spaltpilz?
EBM-1987 - Auseinandersetzung nach "Editorial"
- Die Auseinandersetzungen um den zum 1.10.1987 eingeführten EBM wurden natürlich erst im Sommer 1988 "virulenter" als mit den dann erhaltenen Abrechnungen der Quartale die Ärzte erkannt hatten, was hier verändert worden war.
- Entscheidend ist dabei, dass Finger sehr selten beim Orthopäden im Röntgenbild angefordert werden, dafür aber WS-Aufnahmen "alltäglich" vorkommen und somit "gefahrlos" eine eher "seltene Leistung" besser bewertet werden kann, wenn man die "frequenten" nach unten setzt ... ein simples mathematisches Spielchen bezüglich der beiden Faktoren "Einzelpreis" und "Mengenanfall".
