1992
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- 19. Januar 1992 - In Berlin wird die erste zentrale deutsche Gedenkstätte zur Erinnerung an den Holocaust in der Villa am Wannsee eröffnet. Die Villa war im Januar 1942 Schauplatz der berüchtigten "Wannsee-Konferenz", auf der SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich, der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, mit Staatssekretären und hohen Parteifunktionären die verwaltungsmäßige Umsetzung der "Endlösung der Judenfrage" besprochen hatte.
- 07. Februar 1992 - Die Außen- und Finanzminister der EG-Mitgliedsstaaten unterzeichnen den 1991 vereinbarten Vertrag von Maastricht über den Ausbau der Gemeinschaft zu einer europäischen Union mit einheitlicher Währung sowie Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
- 06. Mai 1992 - Horst Seehofer wird als Bundesminister für Gesundheit in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Gerda Hasselfeldt (CSU) war seine Vorgängerin im Ministeramt von 1991 - 1992
- 1992 Sommer - Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) und sein sozialdemokratischer Gegenpart Rudolf Dreßler führen in Lahnstein Verhandlungen über die Zukunft des Gesundheitswesens.
- 01. August 1992 - Am 1. August beschloß eine kampfesmutige Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) folgendes: „Sobald erkennbar wird, daß die geplanten Gesetzesänderungen zum Gesundheitswesen in Kraft treten, wird die KBV eine Befragung aller Kassenärzte in die Wege leiten, die Antwort auf folgende Frage geben soll: Sind die Kassenärzte bereit, in dem Seehofer-reformierten System weiterzuarbeiten, oder sind sie willens, aus diesem System auszusteigen und nur in einer grundsätzlich anderen Organisationsform tätig zu werden?" Initiator und Promotor dieses Beschlusses war der Kölner Nervenarzt Dr. Winfried Schorre.
- 21. Dezember 1992 - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) wird im Bundestag verabschiedet und tritt zu Beginn 1993 in Kraft. Die Einführung der Krankenversichertenkarte (Chip-Karte) ab dem 1. Januar 1993 gestaltet sich schwieriger als erwartet. Ihre Produktionskosten liegen mit 54 Millionen Mark deutlich über dem geplanten Soll.
Gesetze 1992
- Die Fachgruppe der niedersächsischen Kieferorthopäden hat im Frühjahr 2004 ein aufeinander abgestimmtes Verfahren oder Verhalten gezeigt, welches der Herbeiführung eines Kollektivverzichts diente. Welche Anforderungen an das Vorliegen eines aufeinander abgestimmten Verfahrens oder Verhaltens im Sinne des § 95b Abs 2 SGB V zu stellen sind, ist unter Berücksichtigung des mit der Regelung verfolgten gesetzgeberischen Ziels zu beurteilen. Die Vorschrift des § 95b Abs 2 SGB V ist Bestandteil eines in den Grundzügen durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - (GSG vom 21.12.1992, BGBl I, 2266) zum 1.1.1993 in das SGB V aufgenommenen Regelungskonzepts, mit dem der Gesetzgeber Vorkehrungen für den Fall getroffen hat, dass Leistungserbringer in einem abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung verzichten (vgl schon die Senatsurteile vom 27.6.2007, B 6 KA 37/06 R = BSGE 98, 294 = SozR 4-2500 § 95b Nr 1, sowie B 6 KA 38/06 R = USK 2007-68 und B 6 KA 39/06 R). Er hat damit auf die Situation reagiert, dass insbesondere Vertragszahnärzte im Zuge der Verabschiedung des GSG im Jahre 1992 in Aussicht gestellt hatten, im Rahmen abgesprochener Aktionen auf ihre Zulassung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verzichten, um damit Versorgungsengpässe herbeizuführen, die das System der vertragszahnärztlichen Versorgung gefährden sollten (Nachweise zu einem Ende 1992 angedrohten "Ärztestreik" über die sog "Korbaktion" bei Klückmann in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, SGB V, Stand: 28. Erg.-Lfg. II/97, K § 72a RdNr 2-5, K § 95b RdNr 2) .
