1993
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Chronik
- Ohne exaktes Datum 1993: Transparency International wird in Berlin vom ehemaligen Weltbankdirektor Peter Eigen und engagierten Freunden aus aller Welt gegründet.
- 20. Januar 1993 - Bill Clinton wird als Nachfolger von George H. W. Bush (Senior) US-amerikanischer Präsident
- 26. Februar 1993 - Sprengstoffanschlag auf das World Trade Center in New York, (NY)
- März 1993 - Die Vertreterversammlung der KBV wechselte schließlich nahezu den gesamten Vorstand aus und berief zwei prononcierte Opponenten des bisherigen Vorstandes an die Spitze der KBV, eben Dr. Schorre sowie, als dessen Stellvertreter, Dr. Peter Schwoerer, Allgemeinarzt aus Titisee/Neustadt. Dr.med. Winfried Schorre wird KBV-Vorsitzender (ohne exaktes Datum) - der Vorgänger Dr. med. Ulrich Oesingmann war, in seiner Funktion als Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, schon bei den ersten geheimen Beratungen zur Seehofer-Reform dabei - weshalb ihn die Ärztepresse später als "Doppelagenten" (Medical Tribune) verdächtigte. "Zugeständnisse und Absprachen" zu Lasten der Kassenärzte, wehrte sich Oesingmann, 52, habe es allerdings "nie gegeben". Zu Unrecht fühlt sich der schwergewichtige Westfale, der in Dortmund mit zwei anderen Ärzten eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt, im Namen seiner Kollegen jetzt "an eine Front gezerrt", an der die deutschen Kassenärzte ausfechten müßten, wozu den Bonner Politikern aus wahltaktischen Gründen der Mut fehle: Die Praktiker, durch das "übereilt eingeführte Gesetz oft selbst verunsichert", seien nun gezwungen, ihren "verwirrten Patienten den fatalsten Eingriff in das deutsche Gesundheitswesen zu verdeutlichen". (nach SPIEGEL 5/1993)
- Damals hat sich die Ärzteschaft nach harten inneren Kämpfen mehrheitlich gegen eine solche Strukturreform gewandt. Sie desavouierte Theodor Blank und auch Häußler. Später, als KBV-Vorsitzender, kam Siegfried Häußler auf seine frühere Liebe nicht mehr zurück, er agierte durchaus systemkonform. Wohl auch deshalb, weil ihm, eingebunden in die Körperschaft des öffentlichen Rechts und in festgefahrene politische Strukturen, nichts anderes übrig blieb.
- März 1993 - "Eine erfolgreiche Industrienation lässt sich nicht als kollektiver Freizeitpark organisieren." Helmut Kohl in einer Regierungserklärung zum Solidarpakt
- Juni 1993 - Für eine Zweiteilung des Systems der gesundheitlichen Sicherung hat sich der Bundesverband Niedergelassener Gebietsärzte e.V. (BNG) ausgesprochen. Die Grundversorgung in Form einer Pflichtversicherung für alle Bürger sollte die Großschadenrisiken und alle medizinisch notwendigen Leistungen umfassen. Darauf soll ein Leistungskatalog aufbauen, der die medizinisch sinnvollen, aber nicht unbedingt indizierten Leistungen umfaßt. Diese Leistungen sollen mit einer Zuzahlung des Patienten belegt werden. Sämtliche medizinisch nicht sinnvollen und nicht notwendigen Leistungen sollen von der Leistungs- und Kostenerstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen werden. Richtlinien über die Abgrenzung des Leistungskatalogs sollten in einer Art „Konzertierten Aktion" formuliert werden. Die Arzneimittelkosten könnten nur mit Hilfe einer Negativliste in Schach und Proportion gehalten werden. Unabdingbar sei eine gezielte pharmakologisehe Fortbildung aller Ärzte.
- In Erwartung gesetzlicher Zulassungsbeschränkungen lassen sich in Nordrhein 1.233 Ärztinnen und Ärzte nieder. Im gesamten Bundesgebiet sind es mehr als 10.000
- Oktober 1993 - "Die verschärfte Bedarfsplanungbrachte im Oktober 1993 auf einen Schlag rund 10 000 neue Kollegen ins System", erinnert der KBV-Vorsitzende. "Das muß man sich mal vorstellen: alles junge, dynamische Leute, frisch von der Universität und mit der modernen Medizin im Gepäck."
- 25.10.1993 - Daß es den Nachwuchs hart trifft, liegt an seiner großen Zahl: Mindestens 12 000 Deutsche erhalten jährlich die "Bestallung als Arzt" (Approbation). Wirklich gebraucht würden etwa halb so viele, wie alle Experten seit 15 Jahren errechnet haben. Die "Ärzteschwemme" gibt es ebenso lange, doch getan hat sich nichts:
- Wie ein Schwamm haben bisher im alten Bundesgebiet die Krankenhäuser Ärzte aufgesogen - seit 1970 hat sich die Zahl der dort tätigen Mediziner auf nunmehr 103 158 Ärzte verdreifacht.
- Gleichfalls gestiegen ist die Zahl der in eigener Praxis tätigen Ärzte - 1970 gab es über 50 000 "Niedergelassene", jetzt sind es fast 60 Prozent mehr.
- "Nichtärztlichen Tätigkeiten" gehen mittlerweile knapp 26 000 Doktoren nach (vor allem in der Pharmaindustrie), mehr als 55 000 üben keinen Beruf mehr aus.
Gesundheitsgesetzgebung 1993
- Das Gesundheitsstrukturgesetz GSG von 1993 legt umfassende Pauschalierungen der Gesamtvergütung fest. Es schreibt zum ersten Mal Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets vor.
- Gesundheitsminister Horst Seehofer verfolgt mit dem "Gesundheitsstrukturgesetz" 1993 erneut das Ziel, die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Um den Anstieg der Leistungsausgaben besser zu kontrollieren, werden sie für einen begrenzten Zeitraum budgetiert. Gleichzeitig erhöht die Regierung erneut die Selbstbeteiligung bei Arznei- und Verbandsmitteln. Das Projekt einer Positivliste, die alle erstattungsfähigen Medikamente benennt, scheitert allerdings. Auch deshalb wird das Reformziel stabiler Beiträge erneut nur für wenige Jahre erreicht. (nach SPIEGEL)
- Vereinbarung zur Gestaltung und bundesweiten Einführung der Krankenversichertenkarte
- Die nachstehenden Regelungen dienen der schrittweisen Einführung einer Krankenversichertenkarte für jeden Versicherten als Ersatz für den Krankenschein nach § 15 SGB V.
- Die Einführung der Krankenversichertenkarte steht im Zusammenhang mit der Neuregelung des Datenträgeraustauschs zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern, die deswegen zeitgleich erfolgt. Die Partner dieser Vereinbarung verpflichten sich, spätestens bis zum 30. Juni 1993 eine entsprechende Vereinbarung nach § 295 Abs. 3 SGB V zu schließen.
- In der ersten Stufe der Einführung soll geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß die Krankenversichertenkarte die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verändert. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten in geeigneter Weise darüber, daß die Grundsätze für die Inanspruchnahme von Ärzten im Überweisungsverfahren und der Grundsatz des § 76 Abs. 3 SGB V, nach dem die Versicherten den Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln sollen, auch nach der Einführung der Krankenversichertenkarte Bestand haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren ihre Mitglieder entsprechend.
- Zeitplan der zweiten Stufe der Einführung der Krankenversichertenkarte
- Die Krankenversichertenkarte wird in der zweiten Stufe nach folgendem Zeitplan eingeführt:
- 1. Zum 01.01.1994 in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen,
- 2. zum 01.04.1994 in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Bayern und Saarland,
- 3. zum 01.07.1994 im Bundesland Nordrhein-Westfalen,
- 4. zum 01.10.1994 in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Bremen,
- 5. zum 01.01.1995 in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Berlin.
- Die Krankenversichertenkarte wird in der zweiten Stufe nach folgendem Zeitplan eingeführt:
- Zeitplan der zweiten Stufe der Einführung der Krankenversichertenkarte
- Etwa 15 000 deutsche Ärzte sind arbeitslos, ihre Zahl steigt kontinuierlich an. Im Jahr 2000, so fürchten Ärztefunktionäre, wird es, wenn nicht zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, voraussichtlich 80 000 arbeitslose Ärzte geben. Erst im nächsten Jahrhundert soll sich die Lage entspannen. Bis dahin werden auch die rund 100 000 Medizinstudenten approbiert sein, die gegenwärtig an 37 Ausbildungsstätten in Deutschland Humanmedizin studieren. (nach SPIEGEL)
Zitate
- Datenschutzrechtliche Überlegungen zum Referentenentwurf - (GRG Norbert Blüm 1988) von Dr. Ruth Leuze, Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
- Zum verstärkten Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung:
- Damit wird in Zukunft ein sehr sensibler Lebensbereich nahezu lückenlos aufgezeichnet und für die einzelne Krankenkasse verfügbar gemacht. Das Leistungskonto des Versicherten erlaubt es, ein vollständiges Gesundheitsprofil zu entwickeln. Einen solch schwerwiegenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darf der Gesetzgeber nur zulassen, wenn dies im überwiegenden Allgemeininteresse geboten ist und er dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Bis jetzt gibt es keinen zuverlässigen empirischen Nachweis, dass ein umfassendes Leistungskonto notwendig und geeignet ist, den Kostenanstieg zu bremsen!
