1998

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  • 01. Januar 1998 - Deutschland. Der Solidaritätszuschlag wird von 7,7 auf 5,5 Prozent gesenkt
  • 28. Februar 1998 - ein Tag vor der Landtagswahl in Niedersachsen. Ein Raunen ging durch die Republik. Auf einer zweiseitigen Anzeige im Posterformat erfuhr der staunende Leser in der überregionalen Presse in Riesenlettern: ,,Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein." Darüber die Porträts der bisherigen Kanzler. Dazu ihre Amtszeit und der Vermerk: ,,Kein Niedersachse".
,,Was uns Niedersachsen wirklich weiterbringt", so der Text, "ist ein Kanzler aus unserem Bundesland. Deshalb: Machen auch Sie mit. Hängen Sie dies Poster gut sichtbar auf, damit morgen möglichst viele zur Wahl gehen. Sie haben es in der Hand." Eine Aktion der Werbeprofis Jung/v.Matt. Ein genialer Coup, denn die Niedersachsen wählten zugleich den SPD-Kanzler-Kandidaten: Lafontaine oder Schröder. Letzterer brauchte 44,5 Prozent plus.
Beauftragt und bezahlt hatte die Werbeprofis AWD-Chef Carsten Maschmeyer.
  • 04. Mai 1998 - In Deutschland wird das Kranzgeld, ein zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch von Frauen, im Hinblick auf geänderte Moralvorstellungen nach 98 Jahren abgeschafft.
  • 03. Juni 1998 - Der ICE „Wilhelm Conrad Röntgen“ entgleist aufgrund eines defekten Radreifens bei Eschede und reißt dadurch eine Straßenbrücke ein, 101 Menschen sterben.
Ergebnis Bundestagswahl 1998
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Ergebnis Bundestagswahl 1998
Dr. Helmut Kohl
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Dr. Helmut Kohl
  • 27. September 1998 - Bundestagswahl 1998 - Das Ergebnis der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag bedeutete ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik: Erstmals wurde eine Bundesregierung komplett abgewählt, während bei dem Regierungswechseln 1982 der „Seniorpartner“ (SPD zu CDU/CSU) wechselte und 1969 der ehemalige Juniorpartner SPD die Rolle des Seniors übernahm. Gleichzeitig erhielten erstmals die Parteien, die sich traditionell als „links der Mitte“ einstufen, mehr als 50 Prozent der Stimmen. Kanzlerkandidat der CDU/CSU war zum fünften mal in Folge nach 16 Jahren im Amt des Bundeskanzlers Helmut Kohl. Für die SPD trat erstmals der damalige niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder an. Der SPD gelang es zum ersten Mal nach 1972, stärkste Partei zu werden. Die beiden Volksparteien erreichten addiert ihr schlechtestes Ergebnis seit der Bundestagswahl 1953. Die FDP war nach der Wahl zum ersten Mal seit 29 Jahren nicht mehr an der Regierung beteiligt. Die PDS errang erstmals den Fraktionsstatus im Deutschen Bundestag.
Im Ergebnis der Wahl bildete sich eine Rot-Grüne Koalition, die erste auf Bundesebene.
Gerhard Schröder
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Gerhard Schröder
  • 20. Oktober 1998 - Bonn, Koalitionsvertrag wird unterzeichnet:
Für SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Oskar Lafontaine, Jürgen Trittin, Christine Bergmann, Gunda Röstel, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Kerstin Müller
  • 27. Oktober 1998 - Gerhard Schröder wird zum Bundeskanzler gewählt
Prof. K.Lauterbach
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Prof. K.Lauterbach
  • 05. Dezember 1998 - Aktionstag 18. Dezember wird von den Vorsitzenden der 23 Kassenärztlichen Vereinigungen in einer Krisensitzung noch während der Vertreterversammlung in Köln beschlossen.
"Dieses Gesetz", sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Winfried Schorre, zu Beginn der Veranstaltung, "ist mit überheißer Nadel gestrickt. Es enthält Fehler und nimmt entgegen der Darstellung der Regierung bereits Regelungen vorweg, die erst noch im Rahmen der eigentlichen Strukturreform diskutiert werden müssen." Deshalb, so Schorre weiter, wollen die Kassenärzte "ein unüberhörbares Signal an die politisch Verantwortlichen setzen". "Wir wollen deutlich machen, daß große Teile des sogenannten Solidaritätsstärkungsgesetzes und die Art und Weise, wie es entstanden ist, so nicht akzeptabel sind." Bei den ärztlichen Verbänden ist die Protestfront indessen nicht ohne Lücken. Der Marburger Bund, die Vertretung der angestellten Krankenhausärzte, hält sich bei der Kritik an der Gesetzgebung bedeckt. Und auch der Bundesverband der Allgemeinärzte Deutschlands (BDA) wollte den Aktionstag nicht stützen. Der Grund dafür dürfte in der Ankündigung der Bundesgesundheitsministerin zu suchen sein, speziell die Hausärzte fördern zu wollen. Anders dagegen verschiedene Landesverbände des BDA: Deren Mitglieder zeigten mit Protestmärschen vor der Godesberger Stadthalle demonstrativ Flagge.


Koalitionsvertrag Rot-Grün

1. Ziele und Grundsätze
Soziale Demokratie basiert auf einem leistungsfähigen Sozialstaat, der die großen Lebensrisiken absichert, die Solidarität aller einfordert und Chancengerechtigkeit mit dem Ziel herstellt, Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Einzelnen zu ermöglichen. Bei unserem Eintreten für soziale Gerechtigkeit und für eine humane Gesellschaft bauen wir auch auf das Engagement der Kirchen, wie sie es in ihrem gemeinsamen Sozialwort zum Ausdruck gebracht haben.
Der Sozialstaat ist eine unverzichtbare Voraussetzung für unsere demokratische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das System der sozialen Sicherung muß weiterentwickelt und modernisiert werden. Dabei müssen Qualität, Zielgenauigkeit und Gerechtigkeit der sozialen Sicherung erhöht werden. Die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Sicherung müssen dabei gerechter gestaltet und beschäftigungswirksam reformiert werden.
Die Sozial- und Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung wird
· soziale Sicherheit gegenüber den wichtigen Lebensrisiken garantieren,
· Armut so weit wie möglich vermeiden,
· einem Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich durch eine gerechte und solidarische Verteilung von Leistungen und Lasten entgegenwirken,
· Chancengleichheit herstellen und spezifische Benachteiligungen ausgleichen,



3. Leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem für alle
Die neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Dazu gehört eine paritätisch finanzierte Krankenversicherung.
Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und jeder den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung hat. Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation erhalten einen hohen Rang, das Instrument der Selbsthilfe wird gestärkt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden. Darum wird die neue Bundesregierung den umfassenden vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken. Die Verbraucherberatung wird verbessert.
Ziel der neuen Bundesregierung ist es, den Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge zu stoppen und die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren. Dazu werden wir in einem ersten Schritt noch 1998 ein Vorschaltgesetz verabschieden. Eckpunkte dieses Gesetzes sind:
· eine vorläufige Ausgabenbegrenzung
· Zahnersatzleistungen der Krankenversicherung für alle als Sachleistung (auch für nach 1978 Geborene)
· Rücknahme von Elementen der privaten Versicherungswirtschaft, wie Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung und Selbstbehalt
· Modifizierung der Krankenversicherungskarte (Arztwechsel).
Im Vorschaltgesetz wird die neue Bundesregierung darüber hinaus ab 1.1.1999 chronisch Kranke und ältere Patienten von Arzneimittelzuzahlungen entlasten sowie Regelungen, die höhere oder neue Zuzahlungen der Patienten vorsehen, aufheben.
Das Vorschaltgesetz schafft die Voraussetzungen zur Durchführung einer Strukturreform zum 1.1.2000, die für mehr Wettbewerb um Qualität, Wirtschaftlichkeit und effizientere Versorgungsstrukturen sorgen soll. Das Krankenhaus-Notopfer, DM 20,- pro Versicherten, wird ausgesetzt, mit der Zielrichtung, zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Krankenkassen ohne Beitragssatzerhöhung zu kommen. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Kosten zu senken, wird die neue Bundesregierung Regelungen einführen, um medizinisch fragwürdige Leistungen und Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen.
Zu den notwendigen Strukturreformen zählen darüber hinaus:
· Einführung eines Globalbudgets
· Stärkung der Rolle der Hausärzte unter Beachtung der freien Arztwahl
· Bessere Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern, z.B. durch gemeinsame Nutzung teurer Medizintechnik
· Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Positivliste, Re-Importe)
· Neuordnung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme (Vertragsgebührenordnungen, Pflegesätze einschließlich monistischer Finanzierung)
· Vorrang von Rehabilitation vor Frühverrentung und Pflege
· Reform der ärztlichen Ausbildung und Überprüfung der Berufsbilder der Medizinalfachberufe
· Stärkung der Patientenrechte, des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung; Gesundheitsberichterstattung
· Der Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und der Würde des Menschen im Rahmen von medizinisch-ethischen Fragen muß auch bei der Bioethik-Konvention beachtet werden.

Zitate

  • SPD Gesundheitspolitik retrospektiv: Das Vertrauen in die Solidarität und Qualität unseres Gesundheitssystems war bei der Regierungsübernahme zutiefst gestört. Deshalb war es eine der ersten Aufgaben der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung, dieses wieder herzustellen. Solidarprinzip gilt wieder in der Krankenversicherung - Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung", wurde wieder gemäß dem Solidarprinzip zu einer sozial gerechten, ausgewogenen und finanziell stabilen Gesundheitspolitik zurückgekehrt. Das sogenannte Krankenhaus-Notopfer wurde gestrichen; Zuzahlungen wurden gesenkt: Elemente der privaten Krankenversicherung, wie Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung für Pflichtversicherte und Selbstbehalt, werden zurückgenommen. Diese Elemente der privaten Versicherungswirtschaft beeinträchtigen den solidarischen Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Beziehern höherer und niedriger Einkommen sowie zwischen Ledigen und Familien mit Kindern. Die Leistungsgewährung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird wieder auf der Basis des bewährten Sachleistungsprinzips erfolgen. Die generelle Wahlmöglichkeit für Versicherte zwischen Sachleistung und Kostenerstattung wird wieder auf freiwillig Versicherte und Fälle des Bestandsschutzes beschränkt.
  • Aus mehr als 4.500 Ortskrankenkassen zu Beginn des Jahrhunderts sind kurz vor der Jahrtausendwende 17 AOKs geworden. Das Psychotherapeutengesetz integriert die ärztlichen und nicht-ärztlichen Psychotherapeuten in das Kassenarztsystem.
  • An einen innerärztlichen Konsens glaubt Prof. Kossow nicht mehr. So schreibt er in seinem Abschiedsbrief an die KV Niedersachsen: „Wäre sich die Ärzteschaft wirklich einig, könnte sicherlich auch eine effektive Interessenpolitik der Körperschaft erfolgen. Derzeit sehe ich jedoch außer der Formulierung von Einigkeitsappellen an allen Ecken nur innerärztliche Konfliktstoffe, so daß eine vernünftige gesamtärztliche Strategieentwicklung kaum möglich sein wird.“ Mit der „Einigkeitssülze am Aktionstag 18. Dezember 1998“, wie er im Gespräch mit Medical Tribune sagte, wollte er nichts zu tun haben. Nicht allein aus inhaltlichen Gründen, sondern auch aus reinem Machtkalkül sieht Prof. Kossow keinen Sinn darin, im Verbund mit den KVen für hausärztliche Positionen zu kämpfen. Denn „die bisherigen Machtpositionen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV werden durch die Politik geschwächt“.
  • Der Marburger Bund will einen neuen Tarifvertrag mit bezahlten Überstunden. Die Fachärzte wollen fairen Wettbewerb mit ambulant tätigen Krankenhausinstitutionen. Gleichzeitig verlangen sie unter dem Postulat der freien Arztwahl den Direktzugang der Patienten zur Spezialversorgungsebene. Hausärzte haben in den letzten Jahrzehnten für ihre Forderungen kaum Unterstützung von Ärztekammern, KVen, NAV-Virchow-Bund und Hartmannbund bekommen. Sie werden mehrheitlich in eigenen Institutionen über eigene Belange verhandeln wollen. Dies alles wird sicher nicht ewig so bleiben. Aber mit Einigkeitsappellen wird man der Erfahrung der Hausärzte nicht begegnen können, von der Gesamtärzteschaft ebenso verlassen worden zu sein wie von manchem Poliker.. Die Ärztekammern gewinnen nicht das Vertrauen der Hausärzte, wenn sie den Rostocker Weiterbildungsbeschluß nicht umsetzen. Die KVen sollten das Honorar und damit die Existenz der Hausärzte genauso ernst nehmen , wie es deren Anteil am Sicherstellungsauftrag entspricht. Wer macht denn Nacht- und Notdienst auf dem Lande? Der NAV-Virchow-Bund und der Hartmannbund sollten ihre generelle Forderung nach dem Kostenerstattungsprinzip auf ein realisierbares Maß begrenzen. Dies alles wären vertrauensbildende Maßnahmen, die dann Einigkeitsappelle überflüssig machen. (Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Kossow 19.04.2006)
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