Hans Jürgen Ahrens
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Rede zur Feier 125 Jahre AOK, April 2008
Dr. jur. Hans Jürgen Ahrens ist seit 1. Januar 1996 Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes. Im Herbst 2002 wurde er vom Verwaltungsrat für weitere
sechs Jahre im Amt bestätigt.
Vita
- 30.06.1941 geboren in Hamburg
- 1961: Abitur Kieler Gelehrtenschule
- April 1961 - September 1961: Wehrdienst
- Oktober 1962 - September 1967: Jurastudium in Graz und Kiel
- 18.09.1967: 1. Juristische Staatsprüfung
- 25.05.1971: Promotion zum Dr. jur.
- 15.10.1971: 2. Juristische Staatsprüfung
- bis April 1973: Sonderausbildung bei der Commerzbank AG zum Filialleiter
- April 1973: Einstellung in den Landesdienst Schleswig-Holstein;
- Letzter Aufgabenbereich: Ministerialdirigent und Leiter einer Abteilung im Ministerium für Arbeit und Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie mit den Schwerpunkten Sozialversicherung, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz
- 01.03.1994: Geschäftsführer des AOK-Bundesverbandes
- 01.01.1996: Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Zitate
- Schmidts Initiative "richtig und gut" – "Ärzte nagen nicht am Hungertuch"
- Ahrens ist der mächtigste der sieben Kassenchefs, er vertritt 25 Millionen der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten, mehr als jeder deutsche Ministerpräsident. Die Koalition hat sich mit einem der mächtigsten Kartelle angelegt, die das deutsche Sozialwesen heute noch hat, eine der letzten Bastionen der alten Konsensrepublik, die sie immer auch erfolgreich vor organisierten Attacken von rechts und links schützte. Es bindet die Interessen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in der Selbstverwaltung zusammen, in einer Art Dauerkoalition der Verbände, die über Jahrzehnte Garant für die Macht und Unabhängigkeit der Kassen war. Die Regierung hat kein Recht, ihnen Weisungen zu erteilen. Der Kampf mit den Kassen bleibt so der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Koalition einigen konnte. (nach SPIEGEL August 2006)
- Wie das Geld der Krankheit folgen soll - KBV, AOK und Barmer Ersatzkasse machen sich für eine Reform des Risikostrukturausgleichs stark / Streit um Störanfälligkeit - Die Reform des RSA, so Ahrens, sei parteien- und kassenübergreifender Konsens gewesen und stehe daher im Gesetz. Jetzt müßten in einer Rechtsverordnung die Ausführungsbestimmungen folgen. Dem müssen die Bundesländer zustimmen; Widerstand gibt es allerdings in Unions-geführten Ländern. Morbi-RSA: Anders als die KBV sieht die Bundesärztekammer die Gefahr, daß Ärzte angreifbar werden, wenn ärztliche Verordnungen Finanzflüsse zugunsten von bestimmten Kassen und dann zu Ärzten selbst auslösen. (nach Ärztezeitung Mai 2005)
Links
- Zulassungsrückgabe nur für KENNER oder verkannte Situation ? - mit Bezug zum "Hungertuch"

