Apothekengebühr

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Seit dem 01.01.2004 werden auf jede verschriebene Medikamentenpackung in der Apotheke immer 8,10 € aufgeschlagen.

  • 6,10 € behält der Apotheker
  • 2,00 € gehen als Kassenrabatt an die Krankenkasse.

Der Patient zahlt als Zuzahlung mindestens 5 € pro Medikament.

Inhaltsverzeichnis

Altes Abrechnungssystem

Vorher waren die Apotheken am Umsatz beteiligt:

Teure Medikamente brachten bei einer Gewinnmarge von z.B. 20% der Apotheke einen hohen Profit, günstige Präparate brachten für den gleichen Arbeitsaufwand nur wenige Cent.

Neues Abrechnungssystem

Seit dem 01.01.2004 behält der Apotheker grundsätzlich 6,10 € pro verschriebene Packung.

Der Preis des Präparates ist dabei unwichtig: teure Präparate werden dadurch erheblich günstiger, billige Medikamente dagegen erheblich teurer. Ein billiges Präparat, das z.B. 10 Cent kostet, steigt so auf einen Preis von 8,10 € + 10 Cent = 8,20 € für den Patienten.

Erwünschte Wirkung

Die Apotheker haben kein Interesse mehr, möglichst teure Medikamente abzugeben, um ihren Gewinn zu erhöhen. Ärzte sollen ihren Patienten vermehrt zu rezeptfreien Medikamenten raten, um ihr Budget nicht zu belasten.

Kritik

Es ist schwer zu verstehen und Patienten zu erklären, warum bei einem sehr preiswerten verschreibungspflichtigen Medikament ein so hoher Aufschlag erfolgt, zusätzlich zur Zuzahlung. Unstimmigkeiten entstanden auch dadurch, dass im Fall einer Steigerung des Apothekergewinns nach der neuen Regelung der Gewinn den Apothekern bleiben sollte, bei einer Schlechterstellung nach der neuen Regelung ein gesetzlich festgelegter Ausgleich erfolgen sollte.

Quelle

Plusminus vom 13.01.04

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