Apothekerverein/-verband

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Die Apothekervereine bzw. (in einigen Bundesländern) Apothekerverbände nehmen in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken wahr (z.B. Abschluss von Arzneilieferungsverträgen mit den Krankenkassen). Die Mitgliedschaft der Apothekeninhaber im Apothekerverein/-verband ist freiwillig, da er auf Vereinsrecht basiert – im Gegensatz zur Apothekerkammer.

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