Apothekerverein/-verband
Aus ArztWiki
Die Apothekervereine bzw. (in einigen Bundesländern) Apothekerverbände nehmen in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken wahr (z.B. Abschluss von Arzneilieferungsverträgen mit den Krankenkassen). Die Mitgliedschaft der Apothekeninhaber im Apothekerverein/-verband ist freiwillig, da er auf Vereinsrecht basiert – im Gegensatz zur Apothekerkammer.
