Arzneimittelbudget

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Das Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1992 eingeführt. Regional wurde zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ein Budget als Obergrenze für die insgesamt veranlassten Ausgaben für das folgende Kalenderjahr vereinbart. Bei Überschreitung wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen zum Ausgleich verpflichtet. Für die Anpassung des Arzneimittelbudgets gelten als Kriterien die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, die Veränderungen der Preise der Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkassen sowie bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven und Innovationen.

Die im Rahmen des 2. Neuordnungsgesetzes 1997 vorgeschriebene Ablösung der Budgets durch indikationsbezogene Richtgrößen wurde mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SOLG) wieder abgeschafft. Die Fortsetzung der sektoralen Budgetierung, die zunächst auf das Jahr 1999 beschränkt sein sollte, wurde mit der Gesundheitsreform 2000 erst einmal auf unbestimmte Zeit verlängert.


Zitate

  • Rot-Grün uneins - Bundeskanzler Gerhard Schröder hat seine Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gegen den Vorwurf der CDU verteidigt, sie verursache in ihrem Ressort "Chaos" und "Murks". Er stellte sich in der SPD-Präsidiumssitzung hinter die Entscheidung der Ministerin, vom Konzept neuer Mindestbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen abzurücken. BERLIN, 25. Juni. Die neue Runde von Beitragserhöhungen der Krankenkassen sei zwar für die SPD "nicht lustig", hieß es anschließend in Kreisen der SPD-Führung. Rein finanziell betrachtet sei es "vielleicht ein Fehler" gewesen, dass Schmidt gleich zu Beginn ihrer Amtszeit - als Nachfolgerin der Grünen Andrea Fischer - den Forderungen der Ärzteverbände nachgekommen war, die Budgetdeckelung aufzuheben. Schröder habe im Präsidium aber klar gemacht, dass auch er vor allem daran interessiert gewesen sei, die Unruhe in der Ärzteschaft zu beenden. (nach Frankfurter Rundschau Juni 2001)
  • Der letzte prominente Kopf aus der Ära Andrea Fischer muss weichen: Dr. Hermann Schulte-Sasse, Abteilungsleiter des Bereiches „Gesetzliche Krankenversicherung“, soll laut eines Berichtes in der Frankfurter Rundschau in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Wie die Tageszeitung weiter berichtet, seien Differenzen zwischen Schmidt und Schulte-Sasse über das Arzneibudget der Auslöser gewesen. Als einen “taktischen Fehler“ habe Schulte-Sasse intern den von der Ministerin ausgesprochenen Verzicht auf den Kollektivregress bezeichnet. (aus Ophthalmol. Nachrichten 23. 02. 2001)
  • Die erste Amtshandlung der neue Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) war die Abschaffung des so genannten Kollektivregresses, der die Mediziner zum sparsamen Verordnen zwingen sollte. Intern gilt das längst als strategischer Fehler. Ohne Not habe Schmidt ihr stärkstes Druckmittel aus der Hand gegeben. Prompt stiegen die Arzneiausgaben drastisch an. (aus einem Artikel in der ZEIT "Wenn Krankheit zum Luxus wird " im Juli 2001)
  • Kollektiv- und Individualregress hängen mit Überschreitungen der Arzneimittelbudgets zusammen. Kollektivregress würde bedeuten: Verordnen die Ärzte eines Bundeslandes mehr Medikamente, als ihnen ihr Gesamtbudget zugesteht, müssen sie gemeinsam die überzogene Summe zurückzahlen. Ein Individualregress trifft hingegen den einzelnen Arzt. Kollektivregresse ließen sich in der Vergangenheit rechtlich nicht durchsetzen, weil die Patienten der einzelnen Facharztgruppen einen höchst unterschiedlichen Medikamentenverbrauch haben. Radiologen greifen sehr selten, Internisten oder Allgemeinmediziner umso mehr zum Rezeptblock. Folglich wollen jene, die sich unschuldig fühlen, nicht für Überschreitungen anderer aufkommen. Deshalb wurde ein in Mecklenburg-Vorpommern verhängter Kollektivregress zurückgenommen. Er hätte Klagen nicht überstanden. Die neue Gesundheitsministerin hat die Kollektivregresse gegen den Protest der Kassen abgeschafft. Geplant ist auch, die Budgets zu kippen. Danach will die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin aber weiter Richtgrößen und Budgets für die einzelnen Praxen sowie Prüfverfahren beibehalten und gegebenenfalls Regresse verhängen. (nach Artikel im Tagesspiegel Juli 2001)

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