Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft
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Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein Fachausschuss der Bundesärztekammer. Die AkdÄ informiert die Ärzteschaft über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Sie soll pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse liefern. Gemäß der ärztlichen Berufsordnung müssen ihr unerwünschte Arzneimittelwirkungen mitgeteilt werden.
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- Die historische Entwicklung der Arzneimittelkommission: Der Grundstein für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wurde bereits im Jahre 1911 gelegt. Das Bedürfnis nach einer solchen Institution erwuchs aus Problemen des Arzneimittelwesens dieser Zeit, die zum großen Teil durch fehlende gesetzliche Regelungen zur Arzneimittelzulassung und die fehlende staatliche Überwachung des Arzneimittelverkehrs bedingt waren.
- 1952 konstituierte sich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in der weitgehend noch heute bestehenden Organisationsform. In einem Konsensuspapier zur Vorbereitung der Konstitution der Kommission wurden von dem Geschäftsführer der Arzneimittelkommission der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern (Vorläufer der Bundesärztekammer) und des Präsidiums des deutschen Ärztetages folgende „Richtlinien" als bindend angesehen: „Absolute Wahrung des Interesses der Kranken und rein sachliche Gesichtspunkte bei der Beurteilung von Arzneimitteln, insbesondere die Fernhaltung gewisser mit den Forderungen ärztlicher Ethik nicht vereinbarer industrieller, wirtschaftlicher, politischer und Standeseinflüsse".
- Statut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
