Arzneimittelsubstitution

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Es gibt zwei Arten der Substitution. Unter einer aut-idem-Substitution versteht man den Austausch eines ärztlich verordneten Arzneimittels gegen ein wirkstoffgleiches Präparat (in der Regel in gleicher Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße) durch den Apotheker. Diese Art der Arzneimittelauswahl ist dem Apotheker nach geltendem Recht nur möglich, wenn der Arzt seine Verordnung mit aut idem kennzeichnet oder wenn auf der Verschreibung lediglich der generische Wirkstoffname angegeben ist. Die Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (vom 26.9.1995) erlaubt darüber hinaus eine aut-idem-Substitution im Notdienst.

Eine aut-simile-Substitution bezeichnet den Austausch eines Arzneimittels gegen ein wirkstoffähnliches (z.B. Austausch zweier Betablocker).

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