Arztnummer

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Die lebenslange Arztnummer (LANR) bezieht sich auf die Person. Sie wird bundesweit an alle vertragsärztlich tätigen Ärzte und Psychotherapeuten vergeben. Grundlage für die Nummernvergabe ist die Richtlinie der KBV zur Vergabe der Arzt- und Betriebsstättennummern (§ 75 Abs. 7 des Fünften Sozialgesetzbuches). Die LANR ist unter anderem notwendig, um Arztfälle zuordnen und Genehmigungen für personengebundene qualitätsgesicherter Leistungen erteilen zu können.

Die ersten sieben der insgesamt neun Stellen der LANR gelten „lebenslang“ für die gesamte vertragsärztliche Tätigkeit. Sie sind KV-übergreifend, unabhängig vom Status, der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften und dem Tätigkeitsort. Die achte und neunte Stelle der LANR geben das Fachgebiet des Arztes an. Diese Angabe ändert sich, wenn der Arzt seinen Tätigkeitsschwerpunkt wechselt.
  • Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei der Abrechnung von Leistungen zwei jeweils neunstellige Nummern angeben. Die bisherige Arztnummer (ANR) entfällt.
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