Aut idem
Aus ArztWiki
Unter einer aut-idem-Substitution versteht man den Austausch eines ärztlich verordneten Arzneimittels gegen ein wirkstoffgleiches Präparat (in der Regel in gleicher Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße) durch den Apotheker. Diese Art der Arzneimittelauswahl ist dem Apotheker nach geltendem Recht nur möglich, wenn der Arzt seine Verordnung mit aut-idem kennzeichnet oder wenn auf der Verschreibung lediglich der generische Wirkstoffname angegeben ist. Die Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (vom 26.9.1995) erlaubt darüber hinaus eine aut-idem-Substitution im Notdienst.
Zitate
- Abgeordneter Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Aut-idem-Regelung bei der Arzneimittelversorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Auswirkungen eines ständigen Wechsels von Namen, Form, Farbe und Aufmachung der Verpackung sowie des Wirkstoffs auf das Vertrauen des Patienten zu der Wirksamkeit eines Arzneimittels und damit auf seine Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen und auf das Arzt-Patienten-Verhältnis vor, bzw. welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um neueste Erkenntnisse zu erhalten?
- Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder vom 23. November 2001: Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor; von der im Entwurf eines Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes vorgesehenen „Aut-idem-Regelung“ erwartet sich die Bundesregierung jedenfalls keinen ständigen Wechsel von Namen, Form, Farbe und Aufmachung der Verpackung sowie des Wirkstoffes von verordneten Arzneimitteln. Im Zusammenhang mit der im geltenden Recht bereits verankerten „Aut-idem-Regelung“ sind nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) keine Probleme bekannt geworden. Die Koalitionsfraktionen prüfen derzeit zusammen mit der Bundesregierung aufgrund der am 7. November 2001 zum Entwurf des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes durch den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages durchgeführte Anhörung, wie durch eine Neugestaltung der Aut-idem-Regelung notwendige Wirtschaftlichkeitsreserven unter Erhalt der therapeutisch hochwertigen Arzneimittelversorgung erschlossen werden können. In diesem Rahmen wird auch die Möglichkeit diskutiert, dass nach einer angemessenen Zeit ein Erfahrungsbericht über die Neugestaltung der Aut-idem-Regelung erstellt wird. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
- Mit der Gesundheitsreform vom 1. April 2007 wurde die bisherige Aut-Idem-Regelung verschärft. Hat der Arzt auf dem Rezept das Aut-idem-Kästchen nicht angekreuzt, muss der Apotheker prüfen, ob die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag mit einem Arzneimittelhersteller für ein vergleichbares Medikament abgeschlossen hat. Liegt ein solcher vor, darf der Apotheker nur noch das Rabattvertrags-Arzneimittel an den Patienten abgeben. Dadurch kann es dazu kommen, dass der Patient nicht mehr sein bisher gewohntes Medikament erhält. Er kann es auch dann nicht erhalten, wenn er die Differenz zwischen Rabattvertrags-Arzneimittel und seinem gewohnten Medikament bezahlt. Gibt es keinen Rabattvertrag mit der entsprechenden Krankenkasse für ein solches Präparat, gilt die Aut-Idem-Regelung wie bisher, d.h. der Patient hat drei preisgünstigere Medikamente zur Auswahl. Vorteil dieser Regelung ist, dass die Zuzahlung geringer sein kann oder sogar ganz wegfällt. (nach Dr. Angela Werrmann von der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland veröffentlicht in Leipziger Internet Zeitung)
- Völliges Durcheinander durch Inkraftsetzung von aut-idem - 25. Januar 2002 - "Es ist für Patienten und Ärzte einfach unzumutbar, dass vom Gesetzgeber das Arzneimittelbegrenzungsgesetz mit der umstrittenen Aut-idem-Regelung in Kraft gesetzt wird, ohne dass die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind". Dies erklärte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner, und forderte die Ärzte auf, bei der Verschreibung von Medikamenten die Aut-idem-Vorschrift nicht zu akzeptieren, sondern von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, weiter das Originalpräparat zu verschreiben.
- AOK ist im Rabatt-Streit völlig blockiert - Einsprüche gegen Vergabe für alle 83 Wirkstoffe / MEDI-Chef wirbt für Aut-idem-Kreuz - Wenn Ärzte die Arzneiauswahl delegierten, werde das Gleiche "morgen bei der Physiotherapie" passieren.
- Haftung der Ärzte bleibt auch bei Aut idem - Beim Austausch eines verordneten Präparates müssen Apotheker Patienten nicht über Risiken aufklären. Die vor einem Jahr erweiterte Aut-idem-Regel verpflichtet Apotheker dazu, verordnete Präparate durch günstigere wirkstoffgleiche Medikamente auszutauschen, wenn Ärzte auf dem Aut-idem-Feld kein Kreuz gesetzt haben.
Links
- Wie das Rezept vom Imperativ zur Austauschanleitung wurde. Über Nacht bedeutete das Aut-idem-Kreuz auf einmal genau das Gegenteil
