Bürokratie
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Der Begriff Bürokratie (frz. bureaucratie) wurde von dem Franzosen Vincent de Gournay (1712 bis 1759) geprägt und bereits kurz danach ins Deutsche übernommen. Das Kunstwort ist zusammengesetzt aus bureau und dem frz. Suffix -cratie, das zu griech. kratos 'Herrschaft, Gewalt, Macht' gebildet wurde. Der Ursprung des Wortes Büro (bzw. frz. bureau = 'Schreibtisch, Arbeitszimmer') ist das spätlateinische Wort burra in der Bedeutung 'grober Wollstoff, zottiges Gewand'. (Dieses Wort bezog sich später auf den Stoff zum Beziehen von Schreibtischen. Danach wurde es auf den Schreibtisch selbst angewendet und letztlich auch auf den Ort übertragen, wo sich der Schreibtisch befindet.) Wörtlich bedeutet Bürokratie also Herrschaft der Verwaltung, wobei der Arbeitsplatz Büro als Metonymie stellvertretend für die Verwaltung steht, die dort geschieht.
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Zitate
- Kanzleramtschef attackiert Wirtschaftsverbände - Thomas de Maizière hat die deutschen Wirtschaftsverbände im Handelsblatt scharf kritisiert. Sie seien mitverantwortlich für die 'überbordende Bürokratie im Land'. Besonders kritisch äußerte sich de Maizière über Krankenkassen. Diese behaupteten, sie seien für Wettbewerb im Gesundheitssystem, lehnten dann aber die Insolvenzfähigkeit und das Kartellrecht für sich ab. "Das wird nicht mit schlechtem Gewissen vorgetragen, sondern mit dem Ausdruck der tiefen Fürsorge für Patienten. Und das geht auch noch ,straflos' durch die politische Klasse." Der Kanzleramtschef warf den Verbänden zudem eine immer größere Entfernung von ihren Mitgliedern vor. "Ich stelle eine Diskrepanz zwischen den Verbandsvertretern und denen fest, von denen die Verbandsvertreter behaupten, dass sie sie vertreten." (Handelsblatt Dez. 2006)
- Protest der Ärzte - Das System ist krank - Kommentar von Christoph Rind - Das Gesundheitssystem, in dem die Mediziner nur ein Rädchen sind, ist abgeschottet - gesteuert von einer staatlich dirigierten Planwirtschaft, eingezwängt von einer Bürokratie und von Mechanismen, die blind dem wichtigsten Ziel folgen: die Ausgaben zu deckeln. In diesem System ist aber kein Spielraum für die Forderungen der Ärzte nach weniger Vorschriften und besserer Bezahlung. Das hat bisher noch keine Planwirtschaft geschafft. Viele Ärzte haben es nur noch nicht gemerkt: In Wahrheit sind sie staatlich Beschäftigte, denen von einigen Funktionären vorgegaukelt wird, sie würden nach Menge und Aufwand ihrer Leistung entlohnt. (Hamburger Abendblatt Sept. 2006)
- Bürokratie belastet Ärzte Berlin, 10. April 2006 – In deutschen Arztpraxen wird ein erheblicher Teil der täglichen Arbeitszeit durch Bürokratie beansprucht. So hat im vergangenen Jahr jeder niedergelassene Arzt im Schnitt 395 Stunden Verwaltungsaufwand gehabt. Das haben die Bild-Zeitung und die Nachrichtenagentur ddp unter Berufung auf Angaben der Kassenärzte heute gemeldet. Bei 220 Arbeitstagen sind das annähernd zwei Stunden pro Arbeitstag, wie aus Erhebungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hervorgeht. Nach letzten verfügbaren Angaben fielen im Jahr 2004 allein 173 Millionen Bearbeitungsfälle in Sachen Praxisgebühr an, schrieb die Bild-Zeitung. Dafür hätten die Ärzte 8,3 Millionen Stunden aufwenden müssen. Für die Beantwortung von fast sechs Millionen Anfragen der Krankenkassen sei ein Bürokratieaufwand von 995.000 Stunden entstanden.
Bürokratie am Beispiel "Zusatzbetrag"
- Bei der von einigen Krankenkassen angestrebten Einführung von Zusatzbeiträgen liegen die Bürokratiekosten bei bis zu 25 Prozent. „Der Anteil der Verwaltungskosten bei einem Zusatzbeitrag von acht Euro wird bei etwa zwei Euro liegen. Das gilt für alle Krankenkassen”, sagte der Vorstandsvorsitzende der KKH-Allianz, Ingo Kailuweit, der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse”. Grund sei der bürokratische Mehraufwand. „Allein bei der KKH-Allianz müssen rund 1,5 Millionen neue Konten eingerichtet werden, die jeden Monat bedient werden müssen. Bisher überweist der Arbeitgeber in der Regel die Beiträge. Künftig muss der Zusatzbeitrag von jedem Einzelnen bezahlt werden”, sagte der Krankenkassenchef. (Feb. 2010)
Standardkostenmodell zur finanziellen Einschätzung
Expertisen
- Einer Studie der Unternehmensberatung A. T. Kearney zufolge sind 23 Prozent der 176 Milliarden Euro Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung 2010 bürokratischen Abläufen geschuldet, schreibt das Magazin Der SPIEGEL.
- So müssten etwa Krankenhausärzte 37 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungsaufgaben zubringen. Auch die komplizierten Abrechnungsverfahren bei niedergelassenen Ärzten oder die Praxisgebühr seien Kostentreiber. Das Gesundheitswesen habe durch die Vielzahl der Reformen "einen Grad der Komplexität erreicht, der nicht mehr angemessen beherrschbar ist", schreiben die Berater.
- Die Zahlen der Studie müssten eigentlich jeden Gesundheitspolitiker aufrütteln. Sind Sie mit den Zahlen schon an die Politik herangetreten?
- Wir haben dem Bundesgesundheitsminister angeboten, darüber zu sprechen. Mehrfach und auch über verschiedene Mittler haben wir versucht, Kontakt zu Daniel Bahr aufzunehmen. Schließlich kam ein Absageschreiben von einer Mitarbeiterin aus seinem Büro. Er habe keine Zeit sich mit den Ergebnissen der Studie zu beschäftigen. Für mich völlig unverständlich. Als zuständiger Bundesminister müsste er sich die Analyse doch zumindest anschauen und dazu Stellung beziehen. Wir waren sprachlos.
- Der änd unterhielt sich mit dem Studienleiter Dr. Oliver Scheel, Leiter der Pharma Healthcare Industriegruppe bei A.T. Kearney, über die Analyse und die überraschende Reaktion der Politik auf die Zahlen.
- Verwaltungskosten im Gesundheitswesen: Milliarden können eingespart werden
- Meldestelle für Bürokratie der KV-Bayern nach 2 Monaten des Bestehens und ca. 300 Meldungen: Die große Auswertung ist noch abzuwarten aber es wird klar, dass es drei große Kategorien betrifft:
- - Der Einzug und die Verwaltung der Praxisgebühr
- - Kassenanfragen und Formularunwesen
- - Unnötige Dokumentationspflichten auf Grund übersteigerter Qualitätsanforderungen
- Etwa rund 50% der gemeldeten "Bürokratismen" benötigen eine Modifizierung des zentral vorgegebenen Rahmens, zumeist durch die Vorgaben des SGB V bedingt oder durch Bestimmungen des GBA.
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