Bagatellarzneimittel
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Bezeichnung für Arzneimittel, die üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen eingesetzt werden. Das Sozialgesetzbuch schließt derartige Arzneimittel bereits heute teilweise von der Kassenerstattung aus (Negativliste gem. § 34 Abs. 2 SGB V).
