Behandlungsfall
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EBM, gesetzliche Krankenversicherung
Der Behandlungsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 25 Abs. 1 EKV als Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse.
vgl. Arztfall, Betriebsstättenfall, Krankheitsfall
- Quelle: Abschnitt 3.1 in KBV: EBM 2009
- Behandlungsfall: Die gesamte von derselben Arztpraxis (Nr. 18) innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung gilt jeweils als Behandlungsfall; Behandlungsfälle beziehen sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Abrechnungswesen.
- (Erklärung dazu im Bundesmantelvertrag)
GOÄ, Privat-Gebührenordnung
Unter Punkt 1 der allgemeinen Bestimmungen im Kapitel B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen heißt es:
"Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes."
- Quelle: Allgemeine Bestimmungen zur GOÄ
Zitate
- Etwa 95 Prozent aller Leistungen am Patienten werden erfahrungsgemäß vom niedergelassenen Arzt erbracht, der den Behandlungsprozess von Beginn an über die stationären Klinikaufenthalte bis hin zur ambulanten Nachbetreuung begleitet − und damit ein Großteil der administrativen Koordinationsaufgaben übernimmt“, erklärt Dr. Heinrich Bülzebruck, Leiter der DV-Abteilung an der Thoraxklinik Heidelberg. 25.07.2007
