Beitragsbemessungsgrenze

Aus ArztWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Beitragsbemessungsgrenze legt das Jahresarbeitseinkommen fest, das zur Berechnung des Beitrages zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zugrunde gelegt wird. Einnahmen, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, werden nicht zur Berechnung herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf 75 Prozent der jährlich vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze zur GRV. Im Jahr 2000 liegt sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung bei monatlich 6.450 DM in den alten und 5.325 DM in den neuen Bundesländern. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist identisch mit der Höhe der Versicherungspflichtgrenze.

Persönliche Werkzeuge