Beitragssatz

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In der Sozialversicherung beschreibt der Beitragssatz den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird.

Verschiedene Beitragssätze in der Gesamtschau
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Verschiedene Beitragssätze in der Gesamtschau
Schwäbische Zeitung 27.7.1991
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Schwäbische Zeitung 27.7.1991

In Deutschland werden diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beitragspflichtig ist dabei nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Inhaltsverzeichnis

Zitate

  • "Der Beitragssatz darf nicht politisch festgelegt werden, sondern muss die gesamten Ausgaben der GKV abdecken", sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Ein zu niedriger Beitragssatz zwinge die Krankenkassen zu Einsparungen bei der medizinischen Versorgung und gehe damit zu Lasten der Patienten und Versicherten. "Bei einem zu niedrigen Beitrag müssen die Krankenkassen schneller einen Zusatzbeitrag erheben. Den zahlen ausschließlich die Versicherten", sagte Bauer. Der Gesundheitsfonds dürfe 2009 auf keinen Fall mit einer Unterfinanzierung starten.
  • Seit Gründung der Bonner Republik expandiert das deutsche Gesundheitswesen nahezu ungebremst. Neuerbaute Krankenhäuser überziehen das Land, als seien sie die Knoten im sozialen Netz. Immer mehr Ärzte, immer mehr Apotheken bieten ihre Dienste an. Im letzten Jahr (1992), sagt Horst Seehofer, hatte die Gesetzliche Krankenversicherung einen neuen "Rekordbeitragssatz von 13,4 Prozent des Lohns, Rekordeinnahmen und ein Rekorddefizit: neun Milliarden Mark".
  • Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ ihre "Erwartung" ausrichten, dass Kassen ihre Mehreinnahmen auch tatsächlich "an die Versicherten zurückgeben". Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) pries ihr Reformprojekt erneut als Wegbereiter für eine "nachhaltige Gesundheitspolitik". In der Bild-Zeitung verkündete Schmidt, der Beitrag verschaffe den Kassen eine "solide" Basis und könne "auch 2010 stabil bleiben". Diese Prognose stieß wiederum beim Kassen-Spitzenverband auf Kritik. "Wenn die Regierung den Einheitsbeitrag über Jahre festschreibt und die Krankenkassen deshalb zunehmend über Zusatzbeiträge finanziert werden müssen, erreicht man Stabilität in der Statistik, aber nicht in den Portemonnaies der Versicherten", sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer der Frankfurter Rundschau. Im Spitzenverband wurde die Belastbarkeit von Vorhersagen der Gesundheitsministerin in Frage gestellt. Schmidt habe bereits im Sommer 2003 Beitragssatzsenkungen auf "deutlich unter 13 Prozent" in Aussicht gestellt, die sich nicht bewahrheitet hätten. (nach Frankfurter Rundschau 8.10.2008)
Graphik Beitragssatzentwicklung
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Graphik Beitragssatzentwicklung
  • Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen bundesweit der gleiche prozentuale Beitragssatz. Die Krankenversicherungsbeiträge werden wie bisher auf Grundlage des beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind die Beiträge somit weiterhin lohnabhängig und werden wie bisher von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Mit Blick auf die zukünftige Verteilung der Zahllast wird der Arbeitnehmerbeitragssatz auch künftig um den gegenwärtigen zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozentpunkten höher ausfallen als der Arbeitgeberanteil. (Jahresgutachten: 2008/09 "Die Finanzkrise meistern - Wachstumskräfte stärken" Veröffentlicht am 12.11.2008)
  • „Ab dem 1. Januar 2009 gilt für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), was schon heute für andere Sozialsysteme gilt: Die Verantwortung für die Höhe des Beitragssatzes (künftig 15,5 Prozent) liegt bei Politik und Staat. Dies führt endlich zur Klarheit über die politische Verantwortung. Bisher wurden in aller Regel Ärzte, Krankenhäuser, Industrie und die Krankenkassen für die finanziellen Probleme der GKV verantwortlich gemacht. Die Verantwortung der Politik ist dagegen nur wenigen Fachleuten bekannt. So belasten nach heutigem Stand politische Entscheidungen die GKV zur Entlastung anderer Sozialsysteme und des Staates mit 45,5 Milliarden Euro pro Jahr. Würde diese Quersubventionierung (Verschiebebahnhof) entfallen, könnte der Beitragssatz um 4,55 Beitragssatzpunkte und damit von 14,9 auf 10,35 Prozent gesenkt werden. (Prof. Fritz Beske)
  • Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragspunkte gesenkt werden. Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses um 3,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und ab dem nächsten Jahr um 6,3 Milliarden Euro jährlich. (Konjunkturpaket: Steuern und Beiträge sollen gesenkt werden - Haushalt/Gesetzentwurf - 29.01.2009)
Christoph Straub: Die Spielräume, ein eigenes Profil für die Versorgung der Versicherten zu entwickeln, sind kleiner geworden. Bei vielen Kassen richtet sich der Wettbewerb immer mehr auf die Vermeidung eines Zusatzbeitrags. Es ist im Sinne der Versicherten, wenn die Kassen vom Preiswettbewerb wieder zum Versorgungswettbewerb kämen. Mehr Investitionen in das Versorgungsmanagement ist hier das Stichwort.

Aktuelle Entwicklung "Zusatzbeitrag"

"Bild" zur Veranschaulichung bei Maybrit Illner 8.7.2010
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"Bild" zur Veranschaulichung bei Maybrit Illner 8.7.2010
  • Der Krankenkassenbeitrag: Bislang zieht ihn der Arbeitgeber einfach vom Gehalt ab. Das Geld ist also futsch, bevor man darüber verfügen kann. Damit sinkt allerdings auch die persönliche Betroffenheit. Selbst der FDP-Sympathisant unter den Berufsanfängern regt sich nach ein paar Monaten über das Auseinanderklaffen von Brutto und Netto kaum noch wirklich auf. Bringt ja eh nichts.
Ja, weil die kompletten Beiträge früher über die Arbeitgeber abgeführt wurden und es keine Zusatzbeiträge gab. Knapp fünf Prozent der Mitglieder haben nicht gezahlt. Es wäre ein Skandal, wenn wir die ausstehenden Beiträge nicht reinholen würden. Da müssten sich die anderen Mitglieder ja betrogen fühlen. Seitdem die Presse darüber berichtet, dass wir jetzt Inkassoverfahren einleiten, melden sich viele säumige Mitglieder und fragen, ob sie noch schnell überweisen können.
Notabene: 01.07.1941 - Erste Lohnabzugsverordnung gefolgt von der zweiten am 24.04.1942 und damit an Stelle des getrennten Einzugs der Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der gemeinsame Beitragseinzug durch die Krankenversicherungsträger für versicherungspflichtig Beschäftigte.
  • Krankenkasse wechseln - Ab dem 1.1.2009 müssen alle Krankenkassen denselben Beitragssatz von 15,5 % erheben. Worin unterscheiden sie sich dann noch? Unter anderem darin, ob sie die Anthroposophische Medizin in ihrem Leistungsangebot berücksichtigen oder nicht.

Praktische Beispiele aus der Vergangenheit

  • Schreiben Schwenniger BKK wg. Beitragsänderung zum 1.4.2002: Beitragssatzanpassung 12,5 auf 12,9% (letzte Änderung zuvor 1.1.2001!) Sie werden sich sicher fragen, warum diese Beitragssatzänderung nach kurzer Zeit. Unsere Antwort dazu: Sämtliche Einnahmen der jetzt anstehenden Beitragserhöhung fließen direkt in den Risikopool und in das DMP Disease-Management-Programm. Noch vor wenigen Monaten war der Kostenrahmen hierfür nicht absehbar. Politische Zugeständnisse an die angeschlagenen Krankenkassen gleichen Wettbewerbsdefizite dieser Kassen zu Lasten der Arbeitgeber und der Versicherten der Schwenniger BKK aus. Zum besseren Verständnis: ohne die vom Gesetzgeber auferlegten Zahlungsverpflichtungen könnte die Schwenninger BKK ihren Mitgliedern einen wesentlich günstigeren Beitragssatz anbieten!

Beitragssatzregelung in der RVO § 387 (Stand März 1988)

  • Erhöhung der Beitragssätze
Ergibt sich während des Haushaltsjahres, daß die Betriebsmittel der Kasse einschließlich der Zuführung aus der Rücklage und der Inanspruchnahme eines Darlehens aus der Gesamtrücklage zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen, so sind die Beitragssätze zu erhöhen.
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