Beitragssatzstabilität

Aus ArztWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Beitragssatzstabilität ist ein wesentlicher Grundsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hintergrund ist das wirtschaftspolitische Ziel, die Arbeitskosten (u.a. Lohnnebenkosten) zu begrenzen. Im § 71 SGB V verlangt der Gesetzgeber explizit, dass die Krankenkassen und die Leistungserbringer in den Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten haben.

Die Beitragssatzstabilität soll durch die gesetzliche Vorgabe einer maximalen Veränderungsrate für alle Vergütungsvereinbarungen gewahrt werden. Für 2000 gelten +1,43 Prozent. Überschreitungen der Veränderungsrate in einem Leistungsbereich sind möglich, wenn entsprechende Unterschreitungen in anderen Bereichen gesichert sind bzw. der medizinische Versorgungsbedarf nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven dies erfordert.


Zitate

  • VI. Beitragssatzstabilität zu Lasten des Vertragsprinzips
Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung mißachtet das Vertragsprinzip als einer Grundlage menschheitlicher Ordnung (dazu B, II). Das koalitions- und berufsrechtliche Vertragsprinzip wird im SGB V ohne sachliche Rechtfertigung zugunsten einer staatlichen Reglementierung zurückgedrängt. Das ist mit dem fundamentalen menschheitlichen Privatheitsprinzip (dazu B, I) unvereinbar. Dem Vertragsprinzip muß wegen Art. 9 Abs. 3 GG, aber auch wegen Art. 12 Abs. 1 GG eine durchgängige, alle beruflichen Angelegenheiten der Vertragsärzte betreffende Geltung verschafft werden. Das Vertragsprinzip hat zumal im Vergütungswesen im SGB V nur noch ergänzende Funktion der namentlich in § 84 ff. vorgegebenen materialen Regelungen des Gesetzgebers, welche den Vertragspartnern des Gesundheitswesens den substantiellen Einfluß auf ihre beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der ihnen menschen- und grundrechtlich zusteht, nimmt. Diese, vor allem die Regelungen über die Gesamtvergütung (§ 85 SGB V), wirken sich einseitig zu Lasten der Vertrags(zahn)ärzte aus, insbesondere wegen der Bindung an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 Abs. 2 SGB V).
aus: Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Angelika Emmerich-Fritsche ISBN 3 -93 48 80- 05 -3 Hansebuch Verlag (2002) "Revolution der Krankenversicherung"
  • Es sei ein „besonders schmerzlicher“ Verfassungsbruch des SGB V dieser Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Er verschärfe den planwirtschaftlichen Charakter des penibel geregelten GKV-Systems. In einem solchen System können die Vergütungen der Ärzte nicht mehr angemessen sein. „Es kann aber doch nicht sein, dass die Leistungen, die erbracht werden, nicht ordentlich honoriert werden“, kritisiert Karl Albrecht Schachtschneider. (Anmerkung: Eine vornehme Umschreibung für Zwangsarbeit?)
  • Der Weg der Vergangenheit, auf dem Arbeitskosten und Gesundheitskosten durch paritätische Gesundheitsbeiträge aneinander gekoppelt wurden, war sicherlich sehr solidarisch, aber diesen Weg können wir in Zukunft nicht weiter so beschreiten, ansonsten würden unsere Arbeitskosten steigen, womit wir Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld verlieren würden, oder wir müssten die Gesundheitskosten künstlich niedrig halten, was aber Schritt für Schritt weiter in eine Zwei-Klassen-Medizin führen würde. Das möchte ich nicht, denn es widerspricht dem Grundgedanken unserer solidarischen Gesellschaft.
Das heißt, wir müssen versuchen, die ansteigenden Kosten so zu verteilen, dass niemand überfordert wird. Deshalb sind wir auch dafür, bei zu hohen Kosten in Zukunft einen steuerlichen Sozialausgleich vorzunehmen und die hohen Kosten nicht mehr nur an die Arbeitskosten, das heißt, an die Lohnnebenkosten zu binden. Dieser Weg ist neu. Er wird sehr schwer umstritten sein. Wir werden im Herbst dafür kämpfen. Sie müssen hier vor Ort Ihre medizinischen Leistungen erbringen, aber wir müssen auch die jeweiligen Gesundheitsreformen erbringen. Wir müssen natürlich auch überlegen, wie wir in unserer Gesellschaft ein Klima schaffen, in dem die Patienten mündig mitbestimmen können, prophylaktisch tätig zu sein und Vorsorge zu betreiben. Auch das gehört zu einer modernen Gesellschaft.

aus: Grußwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Besuchs der Sana Kliniken Sommerfeld Fr, 03.09.2010 in Sommerfeld

Persönliche Werkzeuge