Belegarzt

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Belege hat jeder Arzt zumeist in Hülle und Fülle - hier ist aber etwas anderes gemeint: Betten im Krankenhaus belegt er mit seinen Patienten

Im Lexikon der AOK heisst es dazu:

Der Belegarzt ist ein nicht am Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Patienten in so genannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln. Der Belegarzt kann hierfür die Infrastruktur (Dienste, Einrichtungen und Mittel) des Krankenhauses nutzen, erhält aber keine Vergütung durch das Krankenhaus. Voraussetzungen für die Arbeit als Belegarzt sind zum einen die Gestattung durch das Krankenhaus, zum anderen die Anerkennung als Belegarzt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Belegarzt rechnet seine Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu Lasten der Gesamtvergütung ab. Seit 2005 werden für Belegpatienten gesonderte Fallpauschalen und Zusatzentgelte vereinbart. Das Belegarztwesen dient der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.

Grenzbereiche ambulant-stationär
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Grenzbereiche ambulant-stationär


Kritik

Nach einem Artikel in der Frankfurter Rundschau im Jahre 2001 im November:

  • Es krankt am Honorar - Belegärzte im Westerwald wollen ihre Arbeit ruhen lassen - "Mein Steuerberater", so einer der Ärzte, sage schon lange, "einen solch unproduktiven Betriebsteil müsste man schließen." Denn wenn nach Abzug aller Kosten, hoher Versicherungsprämie, Abführungen an das Krankenhaus und Bezahlung der Mitarbeiter nur noch einige hundert Mark - in einem Beispiel 717 Mark im Monat - hängen bleiben für zwei Dutzend und mehr Stunden Krankenhausdienst, dann sieht der Steuerfachmann darin keine lohnende Tätigkeit. Und die Ärzte auch nicht mehr. Sie wollen Ernst machen, versichern sich bei Versammlungen gegenseitig, die Belegarzttätigkeit in den kleinen Krankenhäusern einzustellen. Die Politik in Mainz glaubt, der KV-interne Streit um Punkte, Stunden, Vergütungen sei inzwischen weitgehend ausgestanden. Schließlich, so hört man es, habe doch die kassenärztliche Vereinigung die Punktwerte nach dem eindeutigen Honorareinbruch zu Beginn des Jahres wieder deutlich angehoben, um rund 30 Prozent, und einen eigenen Honorartopf für belegärztliche Leistungen gebildet. Nein, so wollen sich die Belegärzte im Westerwald nicht gesund rechnen lassen. Wenn vorher alles um 50% abgesenkt worden sei, dann sei auch eine 30-prozentige Punktwertanhebung kein Erfolg und kein Zurück zum Status quo. 30 Prozent sei aber eine Zahl, mit der sich Argumente erschlagen ließen. Der Mainzer Gesundheitsminister Florian Gerster (SPD) forderte die ärztliche Selbstverwaltung auf, ihre Handlungsfähigkeit zu beweisen, die Vergütungssituation der Belegärzte zu stabilisieren und die belegärztliche Versorgung zu sichern.

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