Betriebsstättennummer

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Die Betriebsstättennummer beziehungsweise Nebenbetriebsstättennummer (BSNR/NBSNR) gibt an, ob der Arzt eine Leistung in seiner Praxis oder in einem Nebenstandort erbracht hat. Jede Betriebsstätte, Nebenbetriebsstätte sowie jedes medizinische Versorgungszentrum erhalten eine eigene Nummer. Sie ist für die Abrechnung von Leistungen notwendig.

Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei der Abrechnung von Leistungen neben ihrer Arztnummer auch eine Nummer für die jeweilige Betriebsstätte angeben.
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