Bonus-Malus-Regelungen
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Im Prinzip ein System, das mit "positiven" und "negativen" Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der "Steuerungsfunktion" ausübt. Es soll zudem in "gesetzliche" Regelungen gefasst werden, die im Sozialrecht angesiedelt sind.
Zitate
- "Wir wollen unseren Beruf mit Würde ausüben", betonte die Präsidentin der Landesärztekammer, Ursula Stüwe. Sie warf der Politik "Unredlichkeit" vor, die "nicht mehr zu überbieten" sei. Stüwe verurteilte das so genannte Bonus-Malus-System, demzufolge Mediziner, die teure Medikamente verschreiben, mit Abzügen vom Honorar rechnen müssen und Ärzte, die billige Medikamente verordnen, mit einem Zuschlag rechnen können. Ein solches System widerspreche dem ärztlichen Selbstverständnis. "Wir sollen sparen, um die steigenden Verwaltungskosten der Krankenkassen zu finanzieren." (in Frankfurter Rundschau April 2006)
- Warnsignal für die Gesundheitsreform - Der Bundesrat hat erstmals einem mit Stimmenmehrheit der großen Koalition beschlossenen Gesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länderkammer rief am Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuß an und folgte damit einer Empfehlung der Ländergesundheitsminister. So solle die sogenannte Bonus-Malus-Regelung für Vertragsärzte, die finanzielle Sanktionen bei Überschreiten bestimmter Verordnungsmengen auslösen soll, nicht eingeführt werden. Es gelte zusätzliche Belastungen der Ärzte zu vermeiden. Zudem gebe es schon verschiedene Instrumente zur Steuerung des Verordnungsverhaltens der Ärzte. Dagegen sei die neue Regelung verwaltungsaufwendig und teuer. (nach FAZ März 2006)
- Die Bonus-Malus-Regelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz – AVWG: Bei gleicher Qualität das günstigere Präparat - Die Ärzte-Kritik am Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) entzündet sich vor allem an der Bonus-Malus-Regelung. Diese Regelung sieht vor, dass Ärzte mit Regress rechnen müssen, wenn sie eine bestimmte Zielgröße deutlich überschreiten. Auf der anderen Seite kommt es der Gesamtheit aller Ärzte einer Kassenärztliche Vereinigung zu Gute, wenn die Zielgröße unterschritten wird. (Erklärung auf AOK-Website)
- Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz – AVWG) soll das Verschreibungsverhalten von niedergelassenen Vertragsärzten durch finanzielle Köder beeinflusst werden. Diese Vorschriften werden als Bonus-Malus-Regelung bezeichnet, weil Ärztinnen und Ärzte, die einen vorgegebenen Finanzrahmen nicht ausschöpfen, kollektiv belohnt werden sollen, während solche, die diesen Finanzrahmen überschreiten, individuell an der Finanzierung des Mehrbedarfs aus der eigenen Tasche mitbeteiligt werden, also bestraft werden sollen. Diese Regelung kann nicht nur, sie muss dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte bei ihren Verordnungen dem Preis der Arzneimittel mindestens dieselbe Aufmerksamkeit zuwenden wie der Frage nach dem Nutzen für ihre Patientinnen und Patienten. Jörg-Dietrich Hoppe, Bonus-Malus-Regelung: Gefährlicher Köder - Deutsches Ärzteblatt 24.03.2006
- Diskussionsthread im Ärzteforum "Bundesrat lässt Arzneimittelsparpaket passieren"
- Theoretisch haben die Ärzte auf diese Weise einen finanziellen Anreiz, möglichst billige Arzneimittel zu verschreiben. In Wahrheit aber fühlen sie sich zu einer besonders grotesken Form von Planübererfüllung ermuntert. Für die Frage Bonus oder Malus ist nämlich nicht entscheidend, wie viele Medikamente ein Arzt verschrieben hat, sondern vielmehr der Durchschnittspreis der von ihm verordneten Tabletten. Damit ist in der Arztpraxis eine Entwicklung ausgelöst worden, den Konsumpsychologen als "Metro-Effekt" kennen. Weil der Gramm-Preis sinkt, je größer die Packung, greift man zum Jumbo-Pack, auch wenn der später im Regal verstaubt. (nach SPIEGEL-Artikel: Bonus für Verschwender - Ein Arzneigesetz sollte Ärzte zur Sparsamkeit anhalten, stattdessen belohnt es Kostentreiberei. Heft 30/2007) Der Trick zur Vermeidung von Regressen besteht paradoxerweise auch für Ärzte darin, Riesenschachteln mit ultrastarken Tabletten in der maximalen Wirkstoffkonzentration zu verschreiben.
- „Besonders gravierend ist die Verbindung von Rabattverträgen mit der Bonus-Malus-Regelung für Arzneimittelverschreibungen. Der Arzt wird dadurch zum Erfüllungsgehilfen bloßer Sparpolitik degradiert“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), Wolfram-Arnim Candidus.
- Fehlende Verordnungsdaten zwingen Ärzte zum Blindflug bei Bonus-Malus - In der Hauptstadt wird ab einer Regress-Summe von 8,01 Euro ein teures Prüfverfahren in Gang gesetzt, kritisiert KV-Vorstand Burkhard Bratzke. Und dies bei einer Unzuverlässigkeit von Verordnungsdaten, die die KV von "Datenmüll" sprechen lässt. Dass GAmSi-Daten (GKV-Arzneimittel-Schnellinformation) oft fehlerhaft sind, sei schon vorher bekannt gewesen, erinnert Bratzke.
- "Allein die Tatsache, dass die KV es geschafft hat, einen um 1,6 Prozentpunkte geringeren Ausgabenanstieg für Arzneimittel im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zu erreichen, beschert den hessischen Kassen ein Geschenk im Wert von 25 Millionen Euro", kontert Zimmermann. Und nun weigerten sich die Kassen, den Ärzten einen Bonus auszuzahlen, der ihnen aufgrund ihres wirtschaftlichen Verordnungsverhaltens zustehe.
