Bonusheft
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- Das Bonusheft der gesetzlich Krankenversicherten wurde als Vorsorgenachweis bei der zahnärztlichen Versorgung als Anspruchsnachweis auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Mittlerweile gibt es das auf anderen medizinischen Gebieten auch, um den Versicherten "Boni" zu gewähren, wenn sie Vorsorgemaßnahmen wahrnehmen.
- Worin bestehen Boni?
- Es handelt sich um geldwerte Rückerstattungen zu den Beiträgen oder auch Sachprämien, die bei erreichter Punktzahl von den Patienten bei der Krankenkasse angefordert werden können. Eine Art "pay-back-System" wie bei Kaufhäusern.
- Fraglich ist im nicht-zahnärztlichen Bereich, ob es sich bei den von den Kassen vorgeschlagenen Untersuchungen um reine Vorsorgeleistungen handelt, z.B. ein normalhöriger Mensch einen Hörtest als Vorsorgeleistung erhält oder das nicht eine klare IGeL-Leistung ist. Es wird diskutiert, ob das "Abstempeln des Bonus-Heftes" den Arzt zur Abrechnung einer Gebührenziffer nach der GOÄ berechtigt, da es keine Leistung nach dem SGB V ist.
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Beispiele
RUND UM DIE PRAXIS / DAS BONUSHEFT
Es gibt zwei Gründe, warum einem das "Bonusheft" nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur "Prophylaxe", also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört nun mal auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Wie das gemeint ist, erklären wir hier: Bonusheft - für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen längst selbstverständlich Heute dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung noch nichts vom Bonusheft gehört haben sollte. Denn schon seit 1989 ist dieses Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. "Gesundheitsreform-Gesetz" eingeführt. Wer dennoch "ohne" ist, sollte unbedingt beim nächsten Praxisbesuch seinen Zahnarzt darauf ansprechen. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche - sollten ein Bonusheft haben. Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche. Mit "Bonus" mehr Geld von der Krankenkasse Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch darauf. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig vom Zahnarzt und seinem Team im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema.
Der Bonus für Zahnersatz staffelt sich so: War der Patient in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig beim Zahnarzt und hat zudem seine Zähne konsequent gepflegt, erhöht sich der Festzuschuss für den Zahnersatz um einen Bonus von 20 Prozent. Wer in den letzten zehn Jahren die Kontrolltermine regelmäßig wahrgenommen hat, erhält sogar einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.
Mit jedem Eintrag im Bonusheft sammeln Sie für die Inanspruchnahme einer Maßnahme 500 Punkte. Lassen Sie sich die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme einfach durch die Einrichtung / den Arzt auf den dafür vorgesehenen Flächen im Heft bestätigen. Gültig sind auch Quittungen, wenn sie Datum, Art der Maßnahme, Stempel und Unterschrift der Einrichtung / Arzt aufführen. Reichen Sie diese Nachweise bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft ein. Das Programm läuft mindestens ein, maximal drei Kalenderjahre. Bei kontinuierlicher Teilnahme am Programm über die gesamte Laufzeit und bei Nachweis aller möglichen Maßnahmen und Voraussetzungen, können Sie so maximal 16.500 Punkte, also eine Geldprämie in Höhe von 330,00 € erhalten! Und selbst wenn Sie in jedem Kalenderjahr nur die auf den nächsten Seiten beschriebenen Mindestvoraussetzungen nachweisen können und bis zum Ende des Programms auf die Auszahlung Ihrer bisher erreichten Punkte verzichten, erhalten Sie im vierten Kalenderjahr tatsächlich 180,00 € von uns.
'Mitmachen lohnt sich also in jedem Fall!' Seien Sie aktiv und punkten Sie mit!
- Überlegungen wg. Gesundheitsfonds: Laut der nun veröffentlichten Studie denkt aber nur eine von zehn Kassen daran, im Falle eines Überschusses ihren Versicherten tatsächlich einen Bonus auszuzahlen. Viel lieber wollen sie Leistungen anbieten, die sie bei einem niedriger angesetzten Beitragssatz nicht erbringen würden. Der Grund dafür: Zwei von drei Kassen erwarten, dass Geringverdiener zu denjenigen Kassen wechseln werden, die einen Bonus auszahlen. Geringverdiener sind wirtschaftlich aber unattraktiv, da sie häufiger krank und dementsprechend teuer sind. Um diese sogenannten Risiken nicht unnötig anzulocken, ist es für die Kassen nur folgerichtig, keinen Bonus auszuzahlen und den Überschuss für Leistungen auszugeben, die sie unter anderen Bedingungen als verzichtbar erachten würden.
Juristisches zum Bonusheft
- Für gesundheitsbewusstes Verhalten darf eine gesetzliche Krankenkasse auch ohne ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. Dies sei nicht wettbewerbswidrig, entschied das hessische Landessozialgericht in einem in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Es sei Sache der Kasse, ob sie ihren Versicherten beim Normalgewicht oder Nichtrauchen glaube. Im konkreten Fall hatte die AOK Hessen eine entsprechende Regelung einer Betriebskrankenkasse (BKK) beanstandet. Die AOK warf der BKK vor, dass diese für einen Bonus keine ärztliche Bestätigung verlange, sondern den Versicherten vertraue. Revision wurde nicht zugelassen.
- (AZ L 8 KR 294/09 B ER)
- Bei den Zusatzfunktionen werden die Nutzer zur Kasse gebeten. Wer sich mit dem „ePerso“ bei Geschäften und Behördengängen im Internet ausweisen will, benötigt ein Lesegerät für seinen Computer. Aus Sicherheitsgründen rät der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu Kartenlesern mit Tastatur, die 70 bis 160 Euro kosten. Und wer eine digitale Signatur als Pendant zur eigenhändigen Unterschrift verwendet, zahlt je nach Anbieter jährlich 20 bis 50 Euro. Die Signatur muss man bei Trustcentern der Bundesdruckerei, Post, Telekom oder Sparkassen kaufen.
Zitate
- Patientin wünscht Bescheinigung für ein Bonusheft der BKK Gesundheit.Für jeden Stempel mit Unterschrift werden grundsätzlich 5 Euro Gebühr genommen. Nun folgt die Aufzählung des Patientenhonorars: Bei Teilnahme an mindestens 5 Maßnahmen sind maximal 100 Euro Gewinn zu erzielen. Die weitere Aufzählung erfolgt in Kurzform:
- Gesundheitscheck 20 Euro
- Krebsvorsorge 20 Euro
- Impfstatus/Impfung 20 Euro !!!
- Bestätigung Sportverein/qualitätsgesicherten ! Fitness-Studio 20 Euro
- aktuelles Sportabzeichen 20 Euro
- Body-Mass-Index zwischen 18 und 27 ! 20 Euro
- Seit mindestens 6 Monaten Nichtraucher/nie geraucht 20 Euro
- Vorsorge Zahnarzt 20 Euro
Weitere Einsparmöglichkeiten bei langjähriger Teilnahme und für Familienangehörige sind auch noch 50% möglich. Noch Kommentare von Regressgeschädigten? Was muß noch passieren, um als Akademiker dieses System zu verstehen und endlich Konsequenzen einzufordern.
- 200 Punkte Wenn Sie diese Untersuchungen durchführen lassen, wächst das Bonuspunktekonto jeweils um 200 Punkte.
- Aus der Satzung der Barmer Ersatzkasse: Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten § 30:
- (1) Versicherte haben Anspruch auf einen Bonus, wenn sie die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 SGB V oder qualitätsgesicherte Leistungen der Kasse zur primären Prävention regelmäßig in Anspruch nehmen und die sich aus der Anlage ergebenden Voraussetzungen erfüllen.
- (2) Eine regelmäßige Inanspruchnahme liegt vor, wenn die in Anspruch genommenen Leistungen oder die Teilnahme an entsprechenden, qualitätsgesicherten Programmen und Maßnahmen gemäß dem sich aus der Anlage zu dieser Bestimmung ergebenden, nach Punkten gewichteten Bewertungssystem die Regelmäßigkeit belegen. Bonuspunkte für die Kinder-Untersuchungen U 1 bis U 9 werden dem Elternteil gutgeschrieben, über welchen das Kind bei der Kasse familienversichert ist.
- (3) Die Inanspruchnahme von Leistungen oder die Teilnahme an entsprechenden, qualitätsgesicherten Programmen und Maßnahmen muss jeweils durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
- (4) Bei nachgewiesener regelmäßiger Inanspruchnahme wird nach Maßgabe der Anlage bei Erreichen von 500 Bonuspunkten ein Bonus gewährt, von dem die Kasse 30,- € trägt. Der Bonus kann je Kalenderjahr nur einmal gewährt werden. Wird die erforderliche Anzahl an Bonuspunkten in einem Kalenderjahr nicht erreicht, können die Bonuspunkte einmalig dem folgenden Kalenderjahr gutgeschrieben werden.
- Schweinegrippe - Big Businessmit der Impfspritze - Novartis klagte jüngst, dass man mittels Rabatten den Regierungen saisonale Grippemittel schmackhaft machen müsse. In der Vergangenheit wurden sogar E-Mails bekannt, in denen sich Roche offenbar gezielt an Gesundheitsministerien wandte, um vor Lieferengpässen zu warnen und den Absatz anzukurbeln. Für Wolfgang Becker-Brüser, Herausgeber des unabhängigen Arznei-Telegramms und seit Jahren lautstarker Kritiker der Pharmabranche, ein "komplett unethisches Verhalten". Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete und Arzt Wolfgang Wodarg kritisiert den Druck der Pharmaunternehmen: "Ich halte die Schweinegrippe für eine unverantwortliche, wirtschaftlich motivierte Panikmache."
Bonus in der Arztpraxis
- z.B. als "BONUSSTEMPEL": Keine Kassenleistung / GOÄ 70 x 1,3 - Dres. med. K.& M. - Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 BERLIN - erhalten EUR 3,00 - Dazu sagt man den Patienten:
- 1. Das Bonusprogramm ist keine Kassenleistung, sondern eine Werbemaßnahme Ihrer krankenKasse!
- 2. Lassen Sie Sich das Geld für diese Bescheinigung unbedingt von Ihrer Kasse zurückgeben!
- Patienteninformation in der Arztpraxis z.B. in dieser Form: Bescheinigungen in Bonusheften - Im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden wurde das Bonusheft von den Kassen entdeckt. Versicherte bekommen nach Bescheinigung verschiedener Vorsorgeuntersuchungen, Gewichtsangaben, Raucher oder Nichtraucher, von ihren Versicherungen zwischen 70 und 160 Euro erstattet. Das Ausstellen dieser ärztlichen Bescheinigungen wiederum wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Es wird ein Unkostenbeitrag von 5 Euro erhoben, der vom Versicherten selbst bezahlt werden muss. Mit freundlichen Grüßen - Ihre Arztpraxis
- Bescheinigungen für Bonusprogramme (Bonusheft) der gesetzlichen Krankenkassen
- Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
- die ärztlichen Bescheinigungen bezüglich der Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung und Vergütung, sondern freiwillige Satzungsleistungen der Kassen. Wir bekommen diese ärztlichen Leistungen somit nicht vergütet und sind auch nicht verpflichtet sie zu erbringen. Sie bekommen durch die Bescheinigung einen finanziellen oder materiellen Bonus von Ihrer Krankenkasse. Für uns ist dies eine Dienstleistung und weitere bürokratische Belastung, die wir nicht kostenlos erbringen können. Deshalb müssen wir Ihnen die Ausstellung der Bescheinigungen für Bonusprogramme, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 70), mit 5.- € in Rechnung stellen.
- Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung, mit der Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung der Attestgebühr beantragen können. Bitte beachten Sie: Die kostenlose Ausstellung der Bescheinigungen ist uns Ärzten aus berufsrechtlichen Gründen sogar verboten.
- Ihr Praxisteam
- Andere bekommen Geld - mir dagegen ... wenn mir Patienten voller Stolz erzählen, dass sie nun schon im dritten Jahr jeweis 180 Euro für ein volles Bonusheft bekommen haben. Es ist entwürdigend, wenn der Patient mehr Prämie bekommt, als ich in einem Jahr Umsatz mit ihm mache.
- 2008 haben wir mehrheitlich in meiner Ortsstelle beschlossen, fünf Euro pro Eintrag zu nehmen. Einige wenige haben sich heraus genommen. Heute erzählen mir die Patienten aber, sie bekämen alle Einträge bei den Kollegen gratis.
