Bundesverband Freier Berufe (BFB)

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  • Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist der Dachverband der Spitzenvereinigungen der Freien Berufe. Er vertritt in Deutschland die gemeinsamen Interessen von fast einer Million Freiberufler mit fast 3 Millionen Angestellten, darunter 124 Tausend Auszubildenden. 1949 gegründet, gehören dem BFB heute 73 Organisationen sowie 16 Landesverbände an. Die Berufsfachorganisationen stammen aus den Bereichen:
Dr.med.Ulrich Oesingmann, Vorsitzender BFB seit 1995
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Dr.med.Ulrich Oesingmann, Vorsitzender BFB seit 1995
- heilkundliche Berufe
- rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- technisch-naturwissenschaftliche Berufe
- pädagogische, psychologische und übersetzende Berufe
- publizistische und künstlerische Berufe
Die einzelnen Berufsgruppen sind in Selbstverwaltungskörperschaften und Verbänden zusammengeschlossen.


Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

  • Als Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände hat der BFB u.a. folgende Aufgaben:
- gegenüber Bund, Ländern und der Öffentlichkeit die Interessen der Freien Berufe zu vertreten und die Freien Berufe zu fördern
- die ethischen und ökonomischen Grundlagen der freien Berufsausübung zu sichern
- eine qualifizierte Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Freien Berufen zu fördern
- den Einfluss der Freien Berufe in Staat und Gesellschaft zu stärken
- die Beziehungen der Freien Berufe untereinander zu pflegen
Grundsätzlich tritt der BFB für das Existenzrecht der Freien Berufe in unserer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Gesellschaft und für die Freiheit der Berufsausübung ein. Der Verband kämpft für eine maßvolle, vereinfachte und international wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung. Er streitet aber auch in anderen wichtigen Politikfeldern wie Sozialpolitik, Umweltschutz und Bildung für die Belange der Freiberufler. Im Interesse der Verbraucher sieht der Verband den Schutz der Berufsbezeichnung aller Gruppen der Freien Berufe als notwendig an.
  • Bereits auf der ersten deutsch-französischen Tagung der Freien Berufe vom 31. Januar bis 1. Februar 1959 in Straßburg wurden sehr frühzeitig die Weichen für eine Begriffsbildung auf europäischer Ebene gestellt. So heißt es in dem Schlusskommuniqué:
„Derjenige übt einen freien Beruf aus, der, ohne ein Gewerbe zu betreiben, in völliger Unabhängigkeit, ohne jede Unterordnung, sein Wissen und seine schöpferischen Gaben um der Leistung selbst willen mit einer Tätigkeit einsetzt, die vorwiegend geistiger Art ist“.
Gerade in der internationalen Arbeit zeigt sich auch heute noch, wie wichtig eine zentrale Begrifflichkeit, wie wichtig eine „corporate identity“ für die Verständigung über Qualitätsstandards und Berufsethik sind. Die langjährigen Bemühungen des BFB um eine einheitliche Begrifflichkeit des „Freien Berufs“ sind schließlich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene von Erfolg gekrönt:
Auf nationaler Ebene erfolgte 1998 eine Legaldefinition des „Freien Berufs“ im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz(PartGG), die im Wesentlichen auf der Definitionsresolution der BFB-Mitgliederversammlung von 1995 beruht. Die Formulierung in der Resolution war über zwei Jahre lang im Arbeitskreis „Berufsrechte“ unter Leitung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Quaas (Stuttgart) mit den BFB-Mitgliedern erarbeitet worden.

Präsidenten des BFB

  • 1949 bis 1962 Dr. Max Horn
  • 1962 bis 1976 Dr. Karl Winter
  • 1976 Dr. Friedrich Voges
  • 1976 bis 1984 Dr. Rolf Schlögell
  • 1984 bis 1994 Prof. J. F. Volrad Deneke
  • 1994 Dr. Horst Kohne
  • 1995 bis heute Dr. Ulrich Oesingmann

Lobby-Listeneintrag beim Bundestag

  • V o r s t a n d und G e s c h ä f t s f ü h r u n g
Dr.med. Ulrich Oesingmann, Präsident
RA Prof.Dr. Wolfgang Ewer, Vizepräsident gleichzeitig Schatzmeister
Vizepräsidenten:
Dipl.-Volkswirt StB/WP Dr. Klaus Heilgeist
Dipl.-Ing. Kaspar Kraemer
I n t e r e s s e n b e r e i c h
Alle berufsübergreifenden Bestrebungen der Angehörigen der Freien Berufe in einem allgemeinen Sinn zu verfolgen und für die Erhaltung und den Ausbau der Freien Berufe einzutreten; die Zusammenfassung, allgemeine Vertretung und Förderung der Freien Berufe gegenüber den Organen des Bundes und der Länder sowie gegenüber der Öffentlichkeit; die Stärkung des Einflusses der freiberuflich schaffenden Persönlichkeiten in Gesellschaft und Staat sowie die Pflege der Beziehungen aller Freien Berufe untereinander.
M i t g l i e d e r z a h l
Anzahl der angeschlossenen Organisationen
83


Streitgespräch zur Freiberuflichkeit

Definitionsmerkmal "Freiberuflichkeit" beim Arzt
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Definitionsmerkmal "Freiberuflichkeit" beim Arzt
Grauduszus: Kurz vor meiner Niederlassung hat mal ein Ökonom in einem Vortrag darauf hingewiesen, dass man sich am besten aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur entscheidet, ob man selbstständig wird oder besser in einem Angestelltenverhältnis bleibt. Manche Menschen brauchen einen Entscheidungsspielraum, um sich entfalten zu können. Ich gehöre dazu.
Köhler: Für mich war als junger Arzt die Zielvorstellung wichtig, wirtschaftlich selbstständig arbeiten zu können. Meine Vorstellung hat damals davon gelebt, dass man selbstständig handeln kann und nicht in starre Hierarchien eingebunden ist.
Herr Grauduszus, am 19. September 2008 fand eine Demonstration in Berlin statt, zu der die Freie Ärzteschaft aufgerufen hatte. Es ging auch darum, für den Erhalt der Freiberuflichkeit zu demonstrieren. Ist sie in Gefahr?
Grauduszus: Ja. Denn die Freiheit der Entscheidung, die Unabhängigkeit wird bei uns Ärzten immer mehr eingeschränkt. Dabei ist die Freiheit des Arztes doch kein Selbstzweck. Sie ist erforderlich, damit er frei ist, im Sinne des Patienten zu entscheiden. Das bedeutet nicht, losgelöst zu sein von allen wirtschaftlichen Zwängen. Aber man braucht auch eine stabile wirtschaftliche Basis, um frei in seiner Entscheidung zu sein.
  • Angst vor der Selbständigkeit "Wir Deutschen werkeln lieber im Hobbykeller" - Die Unruhe und die Zweifel lähmen uns. Wir versuchen Sicherheit herzustellen durch Bürokratie, Statistiken, DIN-Normen. Damit legen wir uns lahm, damit zementieren wir alles. Bei uns ist vieles formalisiert, das ist der Tod jeder Eigeninitiative. Und: Die Bürokratie verhindert Gründungen durch zu hohe Auflagen und sie führt auch schon im Vorfeld dazu, dass Menschen sich von vorneherein zu sehr auf den Staat verlassen und nichts Neues ausprobieren. Wir delegieren die Risiken an den Staat.
Entschieden befürwortete der Bundeswirtschaftsminister Martin Bangemann FDP Verbesserungen der existentiellen Rahmenbedingungen auch für den Freiberufler Arzt. Allen Bestrebungen, die den Arzt in mehr Abhängigkeit und staatliche Gängelungen führen wollen, sagte er seinen entschiedenen Widerstand an. Die Freien Berufe seien ein Ferment in unserer dynamischen Gesellschaft.
Allerdings müsse sich gerade der niedergelassene Arzt seiner hohen sozialen Verantwortung und seiner ökonomischen Schlüsselstellung im Krankenversicherungssystem stets bewußt sein. Zwar sei die Freiheit, einen attraktiven Beruf wählen zu können, noch keine Garantie für den beruflichen Erfolg. Wer aber die Mühen eines zeitaufwendigen und kostenintensiven Studiums auf sich genommen, wer sich entsprechend beruflich qualifiziert habe, der habe auch Anspruch darauf, daß der Staat für die notwendigen existentiellen Rahmenbedingungen sorge.

Zitate

Wahlflyer für KV-Wahlen 2010
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Wahlflyer für KV-Wahlen 2010

Ärzte in verschiedenen Funktionen

  • Prof.Dr.med. Kolkmann, Ehrenpräsident der Ärztekammer Baden-Württemberg in einem Vortrag: Die eigene Selbstverwaltung – gilt als ein Privileg der Freien Berufe – der Kassenärzte ist längst eine parastaatliche Veranstaltung zur Durchsetzung sozialpolitischer Vorgaben. Ärztliche Freiberuflichkeit ist ein Mythos, dem merkwürdigerweise grosse Teile der Ärzteschaft und natürlich die ärztliche Selbstverwaltung anhängen. In einer Art permanenter kollektiver Selbsttäuschung, die die Form einer wahnhaften Flucht aus der Wirklichkeit annimmt, denn Ärzte sind keine Freiberufler mehr.
  • Im Gegensatz zum Namen ist die ärztliche Selbstverwaltung inzwischen eine Zwangsverwaltung, die unendlich viel strukturelle Gewalt in sich vereint hat. Nichts ist hier frei, alles ist irgendwie durchgeregelt und der Vertragsarzt ist ein Sklave des Systems geworden.
  • Signifikante Unterschiede zwischen Freien Berufen und Gewerbetreibenden: „Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden mit Produktions- und Lagerstätten“, argumentiert Oesingmann. Freie Berufe seien nicht am Rande der Gemeinden in Gewerbegebieten, sondern mittendrin, wohnortnah bei den Menschen, die ihre Leistungen nachfragen, auch in Form von Notfall- und Bereitschaftsdiensten. „Kurzum, die Freien Berufe sind Infrastruktur“, so der BFB-Präsident.

Minister

  • Äußerung der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 21. Juli 2003. Im Rahmen einer Pressekonferenz der SPD im Willy-Brandt-Haus führte sie bei der Vorstellung der Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform wörtlich aus: "Man müsse endlich Schluss machen mit der Ideologie der Freiberuflichkeit."

Medienberichte

  • Kraft des Selbstbildes - Nähern sich die Freien Berufe unaufhaltsam dem Gewerbe an? - Höchst verwunderlich aber ist, dass die Freiberufler sich im Clinch mit den Tabellen des Finanzministeriums und der Kommunen so hingebungsvoll ins rechnerische Gewühl stürzen, ohne mit vergleichbarer argumentativer Intensität die in der steuerrechtlichen enthaltene diskursive Herausforderung anzunehmen. Denn eigentlich müsste es ihnen ums Prinzip gehen. Dieses Prinzip ist die traditionelle Differenz zwischen Gewerbebetrieb und Freiem Beruf. Sie schert sich nicht um die „Kostenneutralität“.
In schöner Symmetrie stehen sich zwei diametral entgegengesetzte, nicht vereinbare empirische Thesen gegenüber. Entweder tendieren die Freien Berufe im Zuge ihrer Modernisierung zur Selbstangleichung an den Gewerbebetrieb, oder sie wahren unter den Bedingungen des 21. Jahrhunderts durch alle Metamorphosen hindurch die hohen Ansprüche, die ihre Tradition an sie stellt. ... sind Freie Berufe wie die des Architekten, Anwalts oder Arztes noch immer durch Standesrecht und Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen „Kammern“ einer hoheitlich kontrollierten Berufsverfassung unterworfen – hier ist es nicht nur das Selbstbild, sondern der Staat, der ihnen eine besondere gesellschaftliche Verantwortung zuschreibt. ... wenn das Vorurteil, die Freiberufler seien längst genauso gewinnorientiert wie jeder Gewerbebetrieb, ein Vorurteil ist, dann muss sich das erweisen lassen. Das gilt für das „besondere Vertrauensverhältnis“ zum Klienten, Patienten oder Mandanten ebenso wie für die Selbstverpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl, die etwa der Verband Freier Berufe in Hamburg in folgende Formulierung kleidet: „Auf den Schultern der Freiberufler liegen wesentliche Teile der Verantwortung für die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, Rechtsordnung und Kultur ihrer Mitbürger.“ (Süddeutsche Zeitung August 2003)
  • In Zeiten des deutschen Korporatismus erwächst den Spitzenverbänden immer mehr Macht und Einfluß. Manche müssten neu gegründet werden - wenn sie nicht schon existieren würden. Und trotzdem, vor dem ultimativen Verbands-GAU sind auch diese Zusammenschlüsse nicht gefeit. Meist führen Schlendrian und Mißwirtschaft zum Torkeln oder Fall - oder aber interne Machtkämpfe legen den Club lahm. Am 14. Januar 2010 treffen sich die Repräsentanten der fast 70 Mitgliedsorganisationen und 16 Landesverbände des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) in Berlin zur zweiten a.o. Mitgliederversammlung innerhalb weniger Monate. Die Zeichen stehen dabei einhellig auf „Sturm”. Ein Thema allein bestimmt die Tagesordnung. Es heißt offiziell „Geld”. Vier wichtige Organisationen der Ärzteschaft haben ihren Austritt erklärt oder ihren Willen dezidiert bekundet, aus dem BFB auszutreten, wenn sich an den Strukturen des Dachverbandes nichts ändert. (nach "dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik")

Juristen

Dieser Teil der Bürokratie wendet den unmittelbaren Staatseinfluss vom Arzt ab und erhält diesem freien Beruf seine Selbstständigkeit. Wer diese Bürokratie abschafft, wird einem übermächtigen Staat gegenüberstehen, der die Gesundheitsversorgung nach seinen fiskalischen Interessen regelt. Wer ärztliche Selbstverwaltung will, darf zumindest in diesem Bereich die Bürokratie nicht beklagen.
Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof - Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen im DÄB 10/2012

Sonstiges

  • Nicht mitmachen wollte die BÄK die vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) geforderten außerordentlichen Beitragssteigerungen. Wie die anderen ärztlichen Mitgliedsorganisationen (KBV, Hartmannbund und Privatärztliche Verrechnungsstellen) hat der BÄK-Vorstand daher vorsorglich seinen Austritt aus dem Verband fristgerecht zum Ende dieses Jahres erklärt. „Diese Austrittserklärungen sollen dem BFB Gelegenheit geben, die Monita aufzugreifen und Lösungen hinsichtlich Satzung, Aufgaben und Beitragsgerechtigkeit anzubieten“, erläuterte Fuchs.
  • Der Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe Dr. Ulrich Oesingmann ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Der Dortmunder Allgemeinmediziner war von 1985 bis 2001 Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe und von 1989 bis 1993 der KBV.
  • Der CDU-Abgeordnete Rolf Koschorrek (MdB) soll neuer Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) werden.

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