Bundesversicherungsamt

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Das Bundesversicherungsamt - 1956 durch Gesetz errichtet - bis November 2000 Sitz in Berlin. Entsprechend dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 hat das Bundesversicherungsamt im Gegenzug zur Übersiedlung der Bundesregierung nach Berlin seinen Sitz nach Bonn verlegt.

Mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 wurde zugleich das Reichsversicherungsamt ins Leben gerufen. Ihm wurden neben Aufsichts- auch Rechtsprechungsaufgaben übertragen. Der Umfang der rechtsprechenden Tätigkeit des Reichsversicherungsamtes ist unterschiedlich gewesen: Während die Spruchsenate des Reichsversicherungsamtes in der Unfallversicherung eine Überprüfungskompetenz sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht besaßen, waren die Spruchsenate in anderen Versicherungszweigen nur zur rechtlichen Nachprüfung berufen. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung hatte das Reichsversicherungsamt nicht nur aus Anlaß eines konkreten Einzelfalles zu entscheiden, sondern auch dann, wenn es um die allgemeine Auslegung von Vorschriften ging.

Dem Reichsversicherungsamt wurden zusätzlich Befugnisse auf dem Gebiet der Rechtsetzung eingeräumt.

Die Aufgaben des Reichsversicherungsamtes auf dem Gebiet der Verwaltung nahmen einen breiten Raum ein. Hierzu zählen nicht nur die Ausübung der Aufsicht über die Sozialversicherungsträger oder die Wahrnehmung der Genehmigungsrechte, sondern auch Aufgaben wie z.B. die Verteilung der Rentenlast bzw. die Erstattung von Beiträgen im Verhältnis zwischen dem Reich, den Versicherungsanstalten und zugelassenen Krankenkasseneinrichtungen. (nach Beschreibung auf der Website des BVA)

Aufgabenbereiche des Bundesversicherungsamtes

  • Zentrale Dienste (Abteilung Z )
  • Gemeinsame Angelegenheiten der Sozialversicherung (Abteilung I)
  • Kranken- und Pflegeversicherung (Abteilung II)
  • Unfallversicherung, Alterssicherung in der Landwirtschaft, Sondersicherung der Seeleute (Abteilung III)
  • Rentenversicherung, Internationales Sozialversicherungsrecht (Abteilung IV)
  • Finanzen und Vermögen der Sozialversicherungsträger (Abteilung V)
  • Zulassung von Behandlungsprogrammen (Abteilung V)
  • Berufliche Bildung, Prüfungsamt (Abteilung VI)
  • Beitragssatzentwicklung und Finanzausgleich in der Kranken- und Pflegeversicherung (Abteilung VII)
  • Prüfdienst Krankenversicherung (Abteilung K)

Das Bundesversicherungsamt hat gegenwärtig circa 540 Beschäftigte, die sich auf 9 Abteilungen und 50 Referate verteilen. Der Dienstsitz des Bundesversicherungsamtes befindet sich in der Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn

  • 10. Politikberatung - Die Politikberatung ist keine gesetzliche Aufgabe des Bundesversicherungsamtes. Allerdings wird das Amt zunehmend als sachverständige Behörde bei der Beratung von Gesetzen hinzugezogen. (in der "Kurzdarstellung des Bundesversicherungsamtes")


Zitate

  • Präsident Josef Heckens Mission ist die Reform des Krankenkassenwesens, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Hecken ist damit der Herr über den Gesundheitsfonds. Mehr als 165 Milliarden Euro laufen damit über sein Konto bei der Deutschen Bundesbank, Kontonummer 50401699. Es ist das Fünffache des Verteidigungsetats, eine schwindelerregende Summe. Von Hecken und seinen Leuten hängt letztlich ab, ob Ärzte und Krankenhäuser pünktlich ihr Geld bekommen und die Versorgung von 70 Millionen Kassenpatienten funktioniert. (nach SPIEGEL 1/2009 Reformen, nicht besser aber teurer)
  • Der 60-jährige CSU-nahe Maximillian Gaßner rückt an die Spitze des Bundesversicherungsamts in Bonn, berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer Online-Ausgabe 15.1.2010. Auf diesen Schritt hat sich nach Informationen des Blattes bereits Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) und Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) geeinigt. Gaßner gilt als großer Kritiker des Gesundheitsfonds, so dass seine Berufung durchaus als politischer Fingerzeig zu werten ist.

Entscheidungen Hausarztvertrag

  • Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat den Hausarztvertrag zwischen dem Ersatzkassenverband vdek und dem Hausärzteverband Berlin-Brandenburg beanstandet und angeordnet, dass die Beanstandung sofort vollzogen werden soll. Damit tritt der Vertrag, den das Schiedsamt Ende 2010 festgelegt hat, nicht in Kraft. Das BVA betrachtet Vergütungsregelungen als nicht rechtskonform. Weder sei sichergestellt, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität beachtet werde, noch, dass die Mehraufwendungen sich aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen finanzieren würden.


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