Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Aus ArztWiki
Der EBM ist ein Maßstab zur relativen Bewertung erbrachter (zahn-)ärztlicher Leistungen, d.h. die Leistungen werden mittels Bewertungszahlen (= Punkten) zueinander ins Verhältnis gesetzt (Beispiel: Eine Beratung ist x Punkte, ein EKG y Punkte wert.) Im EBM wird nicht die absolute Höhe der Vergütung festgelegt, er enthält somit keine Euro-Angaben. Der EBM wird auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart.
Bewertungsausschuss / Erweiterter
- Der Bewertungsausschuss beschließt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beziehungsweise Änderungen desselben. Ihm gehören jeweils sieben von der KBV und von den Spitzenverbänden der Krankenkassen benannte Mitglieder an. Der Vorsitz wechselt zwischen Vertreter der Ärzte und einem der Krankenkassen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird einberufen, wenn im Bewertungsausschuss durch übereinstimmenden Beschluss aller Mitglieder eine Vereinbarung über den Bewertungsmaßstab ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Auf Verlangen mindestens zweier Mitglieder wird dann der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und vier weitere unparteiische Mitglieder erweitert, von denen jeweils zwei Mitglieder von der KBV und zwei von den Spitzenverbänden der Krankenkassen benannt werden.
- Der Senat des Bundessozialgerichts weist ergänzend darauf hin, dass die in der Literatur vertretene Ansicht, als milderes Mittel sei eine weitere Reform des EBM vorzuziehen (Offermanns, SozFort 1992, 304 ff.), schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil der EBM nicht durch den Gesetzgeber festgelegt werden kann, sondern von den Partnern der Gesamtverträge ausgehandelt wird (§ 85 SGB V). Er gehört damit nicht zum Handlungsarsenal des Gesetzgebers und ist in dem hier interessierenden Zusammenhang von vornherein ein untaugliches Instrument. (Entscheidung zur Altersgrenze der Vertragsärzte Landessozialgericht NRW, L 11 Ka 3/97, Sozialgericht Düsseldorf, S 25 Ka 91/95, Bundessozialgericht, B 6 KA 4/98 R)
Inhaltsverzeichnis |
Ein Aufruf Anfang 2004 nach Gründung "Freie Ärzteschaft"
- Inhalte und Hintergründe des neuen EBM
. Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) heißt die Gebührenordnung nach der ärztliche Leistungen gemäß Sachleistungsanspruch über die KV abgerechnet werden. Noch erwirtschaften freiberufliche Vertragsärzte in der Regel hiermit den größten Teil ihrer Praxisumsätze, der EBM hat folglich zentrale wirtschaftliche Bedeutung für jeden.
- SGB 5 § 85 Gesamtvergütung
(4) .... Sie (KV) wendet dabei ab dem 1. Juli 2004 den mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen erstmalig bis zum 30. April 2004 gemeinsam und einheitlich zu vereinbarenden Verteilungsmaßstab an ..
- Der "neue" EBM hat eine jahrelange Vorgeschichte, firmiert oft unter dem Begriff EBM2000plus und wir schreiben inzwischen das Jahr 2004. Zentrale Botschaft nach Dr. Andreas Köhler September 2002:
- 1.) Vereinfachung,
- 2.) Preise stabilisieren,
- 3.) Leistungsmenge definieren.
- "Mit dem EBM 2000plus wird es uns gelingen, die Honorare der Kollegen auf eine solide betriebswirtschaftliche Grundlage zu stellen" (Dr. Manfred Richter-Reichhelm). Die solide Grundlage arbeitet mit der Trennung einer Leistungsposition in ärztlichen (AL) und technischen (TL) Anteil. Diese Festlegung im EBM entspricht einem Normsetzungsakt auf Grund wertender Beurteilung statistischer und betriebswirtschaftlicher Daten. Welche Daten hierbei seitens der KBV verwandt wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Modelle für die Simulationsberechnungen und auch die Ergebnisse wurden von der KBV nicht veröffentlicht. Die Berufsverbände wurden immer nur angehört, aber sie hatten keinen direkten Einfluss auf den EBM.
- Gemessen an den 3 Zielen nach Dr. Köhler ist "Vereinfachung" von allen Seiten vermutlich zu akzeptieren. Stabile Preise kann es nur geben, wenn die Leistungsmenge keinen unkontrollierbaren Einfluss auf die Preise hat. Im Bewertungsmaßstab werden nur Leistungen definiert und relativ zueinander bewertet. Damit sind sie zwischen verschiedenen Fachgruppen vergleichbar gemacht. Eine Begrenzung der Leistungsmenge, also der Anzahl an erbrachten Leistungen, wird über den EBM nicht geregelt.
- Für eine definierte Leistung immer denselben Preis zu bekommen bedeutet, dass das Morbiditätsrisiko bei den Krankenkassen liegen müsste, da die Leistungsmenge durch die Patienten bestimmt wird. Derzeit bestimmen die Patienten die Leistungsmenge, die Kassen zahlen "mit befreiender Wirkung" ein Gesamthonorar und die Ärzte tragen das Morbiditätsrisiko, mit der Folge der floatenden Punktwerte.
- Wenn "betriebswirtschaftlich kalkuliert" sich auch in "betriebswirtschaftlich angemessenen" Preisen für die Leistungen niederschlagen würde, würde dies mit den Zielen von Dr. Andreas Köhler in Übereinstimmung stehen. Derzeit fehlt es jedoch bereits an den Grundvoraussetzungen, um dem Anspruch "betriebswirtschaftlich kalkuliert" gerecht zu werden. Sowohl die ausgehandelte Höhe des kalkulatorischen Arztlohnes als auch die Zuordnung von Leistungen zu Zeitansätzen lassen sich nicht plausibel erklären.
Zitate
- "Ein Kassenarzt, der nicht betrügt, macht pleite", empörte sich Hackethal über die Zwänge der Gebührenordnung. Vor allem aber beklagte er fehlende Leistungskontrollen in der Medizin und kritisierte die ärztliche Berufsordnung.
- Mit dem Ankauf der Lizenz eines Kalkulationsinstrumentes für den Schweizer Vergütungstarif für ärztliche Leistungen sollen die Grundlagen einer einheitlichen Kalkulation eines neuen EBM anhand betriebswirtschaftlicher Kriterien geschaffen werden. Wir sparen damit die Zeit ein, die wir in der Bundesrepublik benötigen würden, um originär ein vergleichbares Kalkulationssystem zu erarbeiten. Selbstverständlich werden wir aber dieses Kalkulationsinstrument mit unseren eigenen Daten bestücken und anders als der Schweizer Tarif auch nicht mit einer Vielzahl von Einzelleistungspositionen in die Verhandlungen mit den Krankenkassen zu einem neuen EBM treten. Doch auch Leistungskomplexe, wie wir sie für die einzelnen Arztgruppen vorzugsweise einführen wollen, bedürfen einer betriebswirtschaftlichen Grundlage und müssen deswegen anhand ihrer Leistungsbestandteile bewertet werden. Bericht zur Lage KBV Dr. Manfred Richter-Reichhelm vor der Vertreterversammlung am 8. Mai 2000 in Köln
- Die Geschlossenheit der Kassenärzteschaft ist aber auch im Hinblick auf die anstehenden innerärztlichen Aufgaben von besonderer Bedeutung. Wenn Richter-Reichhelms Konzept zur Ablösung der Budgets greifen soll, muss beispielsweise die EBM-Reform gelingen. Sie legt die Grundlagen für die Einführung von Regelleistungsvolumina mit festen Punktwerten. Das zweite ambitionierte Ziel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Erarbeitung eines Morbiditätsindex, geht damit Hand in Hand. Die KBV will mit validen Daten den ambulanten Leistungsbedarf nach den medizinischen Erfordernissen bemessen lassen. Nach einer langen Periode des gesundheitspolitischen Stillstandes und der starren Budgetierungspolitik ist es in den letzten beiden Jahren gelungen, den zunehmenden Rationierungsdruck in der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Seit der Amtsübernahme von Ulla Schmidt lässt die Bundesregierung zunehmend erkennen, dass sie die gravierenden Schwächen rein ökonomisch orientierter Budgets nicht länger verleugnen will. Für den frisch gekürten KBV-Vorstand ist dies eine gute Ausgangsposition. Überzeugendes Votum für Manfred Richter-Reichhelm - Deutsches Ärzteblatt 23.03.2001
- Andreas Köhler weist Kritik am neuen EBM zurück - KBV-Hauptgeschäftsführer. „Wir haben insgesamt vier Kostenstudien genutzt und diese mithilfe von 15 weiteren Kostenstudien von Berufsverbänden, Steuerberatern und betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatern überprüft. Darüber waren alle informiert – auch die Hausärzte.“ Köhler ist also unverändert von der Solidität des EBM 2000plus überzeugt. Zweifel daran waren Kritikern aus den eigenen Reihen Mitte vergangener Woche gekommen, als bekannt wurde, dass sich der KBV-Hauptgeschäftsführer mit Wechselabsichten zum AOK-Bundesverband trug. Dort war er als stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Gespräch.
- Kommentar von Franz-Josef Müller, Volkswirt: Alle Achtung, der Länderausschuss hatte sich wirklich etwas einfallen lassen, um das Problem der arztgruppenbezogenen Regelleistungsvolumina zu lösen. Gab es in allen bisherigen Entwürfen noch Zeitangaben oder ausgewiesene TL- bzw. AL-Anteile, so sind die in dieser vorläufig letzten Version einfach wegdefiniert worden.
- Hatte die KBV früher wenigstens noch so getan als ob der neue EBM betriebswirtschaftlich kalkuliert worden sei, so hat man jetzt selbst dieses Feigenblatt entfernt. Es gibt im aktuellen EBM-Entwurf weder Kostenstellen noch Kostenarten und auch Zeitangaben für die Kalkulation fehlen völlig. Ohne Zeitvorgaben kann man keine auf Zeittaktung beruhende Mengenbegrenzung einführen, einfach genial. So einfach kann das Leben sein, wenn man gewisse Sachen einfach wegdefiniert. Damit bleiben zur Mengenbegrenzung nicht mehr allzuviel Möglichkeiten übrig. Mir fällt derzeit keine einzige Möglichkeit ein, bei der einem Ökonomen nicht sofort die Haare zu Berge stehen würden. Aber auch dies wird die KBV bestimmt in einzigartiger Manier lösen können. (5.4.2004)
- Neue EBM-Katastrophe? Da gibt es ein Elixier! (Von Dr. Ludger Beyerle) Außenstehende fragen oft, wie lange die Vertragsärzte das System am Leben halten, wie lange sie täglich neue Hiobsmeldungen beiseite legen und sich immer noch selbst an der fremdgesteuerten Verwaltung ihrer Körperschaft beteiligen wollen. Andere Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Handwerker sagen lapidar "Mit uns könnte man das nicht machen." Kam der EBM 1999 noch mit 316 Seiten aus, so legt man jetzt 510 plus 16 Seiten Beschlußprotokoll auf den Tisch. Das ist schon umfangmäßig eine Bibel des Vertragsarztes. Die Verheißungen der mittlerweise fünfstelligen(!) Gebührenordnungsnummern sind großartig. Leider läßt ihre Realisierung aber Zeitspannen erwarten, die mit der irdischen Lebensdauer nicht kompatibel sind.
- Sicher haben Hausärzte und Fachärzteunterschiedliche Interessen, aber innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen letztendlich doch ein gemeinsames Ziel: für die Ärzteschaft würdige Arbeitsbedingungen und eine kalkulierbare leistungsgerechte Honorierung zu schaffen. „Mit internen Kämpfen helfen wir den Ärzten am allerwenigsten“ Deutsche Ärzteblatt 27.07.2007
- Die Reform des EBM und ihre Auswirkungen auf die Honorare der rund 110 000 niedergelassenen Kassenärzte beherrschen seit Wochen die berufspolitische Diskussion in der ambulanten ärztlichen Versorgung. Eine deutliche Leistungsvermehrung im ersten Quartal dieses Jahres bringt den Punktwert stark unter Druck – und damit womöglich eine Vielzahl von Ärzten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Was die Kassenärztliche Bundesvereinigung tun will, um die Leistungsdynamik zu bremsen, erläutert der KBV-Vorsitzende, Dr. med. Winfried Schorre, in dem folgenden Leitartikel. 31.05.1996
- Reform des EBM: Krankenkassen verlangen Abstriche - Deutsches Ärzteblatt 07.09.2007
- Ärztliche Leistungen werden in der neuen EBM-Struktur überwiegend nicht als Einzelleistungen, sondern innerhalb von Pauschalen,Zuschlägen zu Pauschalen sowie Diagnostik- und Therapiekomplexen vergütet. Jeder Vertragsarzt erhält in seinem entsprechenden Kapitel eine altersgewichtete Grundpauschale, die für die Behandlung eines Patienten einmal im Quartal durch einen Arzt-Patienten- Kontakt ausgelöst werden kann. In der Grundpauschale sind die Regelleistungen der Arztgruppe (Beratungs- und Betreuungsleistungen, wenige diagnostische Leistungen) ebenso enthalten wie nicht prüfbare, nicht mengen- oder qualitätssicherbare Leistungen. Für spezifische und besondere Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen wird als Zuschlag zur Grundpauschale eine ebenfalls quartalsbezogene Vergütung eingeführt. Diese an der Versorgungsrealität orientierten Zuschläge sind indikations-, diagnose- oder symptombezogen bei dem Patienten zu berechnen. Das Konzept des zukünftigen EBM (gemeint ist der, der schließlich am 1.4.2005 eingeführt wurde) ist nach grundsätzlicher Diskussion und Beschlüssen in den ärztlichen Gremien – so auch in der Vertreterversammlung der KBV am 18./19. Mai 1998 und gegebenenfalls in einer noch einzuberufenden Sondervertreterversammlung - mit den Krankenkassen abzustimmen. (Deutsche Ärzteblatt 15. Mai 1998) Autoren: Dr. rer. nat. Ralf Ennenbach KBV, Köln und Dr. med. Andreas Köhler KV Südwürttemberg, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
- Die Grundprinzipien unserer Vertragsgebührenordnung lauten Einfachheit, Klarheit, Transparenz, Morbiditätsgewichtung sowie feste Vergütung in Euro und Cent. Die Vorteile für den Arzt liegen auf der Hand, nämlich Planungs- und Kalkulationssicherheit. Vom Gesamtsystem her gesehen werden die Versorgungsebenen mit ihren unterschiedlichen Versorgungsaufträgen berücksichtigt. Außerdem herrscht Kompatibilität an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Die Vertragsgebührenordnung bleibt in der Verantwortung der gemeinsamen Selbstverwaltung. Keine staatliche Behörde bestimmt, welche Preise Ärzte für ihre Leistung erhalten sollen. Für den Patienten wiederum bleibt das Gut der freien Arztwahl erhalten – ein Wert, der in der Bundesrepublik hoch geschätzt wird. Auch eine Kostensteuerung findet mit der neuen Gebührenordnung in Euro statt. Dies geschieht mithilfe von Pauschalierungen und fixkostenorientierten Abstaffelungen. Zur Kostensteuerung gehören auch verschiedene veranlasserbezogene Regelungen. Dadurch schaffen wir einen sinnvollen Rahmen, der die Bäume nicht in den Himmel wachsen lässt. KBV KLARTEXT Oktober 2006 Honorarreform: Die Budgets müssen weg - Der Durchblick von Dr. Andreas Köhler
- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat den Ärzten eine letzte Frist für ein eigenes Konzept zur Reform ihrer Honorare eingeräumt. Die Verbände sollen bis zum Jahresende einen Vorschlag vorlegen. - "Sie haben die Chance, ihre Vorschläge bis zum 31.12.2006 vorzulegen", sagte Schmidt am Dienstag auf dem Deutschen Ärztetag in Magdeburg. Es sei Sache der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen, die künftige Vergütung zu regeln. Bisher hätten Ärzte und Kassen diese Verantwortung allerdings nicht wahrgenommen, kritisierte Schmidt. "Jetzt haben die Vertragspartner weitere sieben Monate Zeit, ein neues Honorarsystem zu entwickeln." Die schleppende Arbeit der Selbstverwaltung der Ärzte und Kassen ist dem Gesundheitsministerium seit Jahren ein Dorn im Auge.
- SPD-Chef Kurt Beck sieht den Mindestlohn als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. "Wir müssen den Menschen signalisieren: Für anständige Arbeit gibt es anständigen Lohn", sagte Beck kürzlich der "Frankfurter Neuen Presse". ARBEITSMARKT: SPD geht in die Mindestlohn-Offensive SPIEGEL 16. Dezember 2007
- Dr. Wittek zu den EBM-Änderungen: Notlösung für stabilere Punktwerte
- Der EBM sei kalkuliert, heißt es. Bei 14 Euro für einen Hausbesuch oder 3,50 Euro Wegegebühr wüsste ich gern, wie die Kalkulation aussieht. Interview mit Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands: „Pauschalen sind nichts Böses“
- Der EBM 2000plus stellt den ersten großen Schritt bei der Umsetzung der gesetzlichen Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems dar. Dr. Bernhard Rochell, Leiter des Dezernats Gebührenordnung und Vergütung der KBV, berichtet. (Klartext 04-2006) Die vertragsärztliche Vergütungsreform zielt insbesondere auf eine stärkere Pauschalierung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei zeitgleicher Mengensteuerung über Regelleistungsvolumen ab. Letztere sollen auf der Basis des Patientenklassifikationssystems DxCG, für das sich die Selbstverwaltung im Dezember 2005 entschieden hat, zu morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumen weiterentwickelt werden. Neben der Bündelung von Einzelleistungen zu Leistungskomplexen wartet der EBM 2000plus mitweiteren Neuerungen auf, die eine höhere Transparenz in der vertragsärztlichen Leistungsvergütung mit sich bringen.
- Mit dem Aufbruch in eine neue Welt ist es so eine Sache. In die Hoffnung auf bessere Zeiten mischt sich immer auch die Angst vor dem Unbekannten. Das dürfte annähernd die Gefühlslage der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beschreiben, die von 2009 an eine völlig neue Honorarwelt erwartet. Die alte Muschelwährung in Punkten wird abgelöst von einer Gebührenordnung in Euro und Cent. Auf dem Weg zur echten Gebührenordnung - Sonderpublikation der KBV zur Einführung des EBM 2009 zum 1. Januar 2009
- Schwerpunkt der Diskussion auf der Vertreterversammlung 5.12.08: Auswirkungen der Honorarreform. In Schleswig-Holstein komme außer bei den Psychotherapeuten praktisch nicht mehr Geld in den Praxen an, sagte die kommissarische Vorstandsvorsitzende Kassenärztliche Vereinigung KVSH, Dr. med. Ingeborg Kreuz. „Bei uns brennt die Hütte“. Sie verwies auf Praxen, die aufgrund vorläufiger Mitteilungen damit rechnen müssten „20 Prozent, 30 Prozent oder 40 Prozent Honorar zu verlieren.“ Dass es Verwerfungen zwischen Arztgruppen geben werde, sei von vornherein klar gewesen, hielt Andreas Köhler vor der Presse den Kritikern entgegen. Nach bisherigen Auswertungen sei dabei keine Arztgruppe benachteiligt oder bevorzugt worden. Köhler bekräftigte, die Kassenärzte bekämen 2009 insgesamt 2,7 Milliarden Euro mehr Honorar plus eine Reserve von 400 Millionen Euro.
- Die Zeichen stehen auf Praxisschließung - Die Honorarreform wirkt - bisweilen aber anders, als die KBV dies beabsichtigt hat. In einer großen überörtlichen Praxis im Kreis Plön sondieren die Ärzte schon die Alternativen zur Niederlassung.
- Das gesetzliche Instrumentarium, das die Politik mit der jüngsten Honorarreform entwickelt hat, ist in enger Abstimmung mit der KBV entstanden. Damit lassen sich alte Forderungen der Ärzteschaft realisieren. Hierzu zählen:
- feste Preise bei der vertragsärztlichen Vergütung
- Abschaffung der Budgetierung in der bisherigen Form
- deutliche Aufstockung des gesamten Honorarvolumens
- Angleichung der vertragsärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern an das Niveau West.
- Aus dem Offenen Brief des KBV-Vorsitzenden an die Ärzte zur Honorarreform Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes, Januar 2009
- Wir in Nordrhein haben mit dieser Honorarreform massive Probleme. Da bin ich persönlich von der KBV enttäuscht. Es hat drei kapitale Fehler gegeben. Der erste war eine kommunikationspsychologische Katastrophe, indem man ankündigte, jeder Arzt bekomme zehn Prozent mehr. Obwohl jeder wissen musste, dass das Durchschnittswerte sind.
- Der zweite kapitale Fehler war, dass man nicht von vornherein eine Konvergenzphase geschaffen hat. Diese Probleme haben das KV-System destabilisiert, wie zuletzt die EBM-Reform von 1996, bei der wir eine rückwirkende Budgetierung eingeführt haben. Die Konvergenzphase jetzt im Nachhinein einzuführen, ist Flickschusterei.
- Und der dritte Kapitalfehler dieser Honorarreform: Wir haben einen einheitlichen Punktwert geschaffen, ohne die Leistungsmenge anzugleichen. Dazu kommt jetzt der Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom Mai in Mainz, die Konvergenzphase statt bis zum 1. Januar 2010 bis 2013 auszudehnen. Das hat mich in höchster Weise erschüttert und verärgert. Das bedeutet, dass die KVen Baden-Württemberg, Schleswig Holstein und Nordrhein leer ausgehen.
- "Der normale Vertragsarzt versteht das nicht mehr. Das verstehen nur noch die Spezialisten." Herr Köhler, kennen Sie eigentlich ein komplizierteres Honorarsystem als das deutsche? - Nein. - Wie viele Leute verstehen die Regeln, nach denen das Honorar verteilt wird, wirklich?
- Der normale Vertragsarzt versteht das nicht mehr. Das verstehen nur noch die Spezialisten bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen. Wobei ich manchmal das Gefühl habe, dass selbst von denen nur die Hälfte das System wirklich begriffen hat. Es ist sehr komplex geworden.
- Werner Baumgärtner, der Chef des Medi-Verbundes, eine Vereinigung niedergelassener Ärzte, bezeichnete das Honorarsystem jüngst als „irre“.
- Ich kann verstehen, wenn das System als „irre“ bezeichnet wird. Das hängt mit den Spezifika des deutschen Gesundheitswesens zusammen: freie Arztwahl, weltweit umfassendster Leistungskatalog und sehr dichte ambulante und fachärztliche Versorgung. In Kombination mit dem Sachleistungsprinzip folgt daraus ein komplett überreguliertes Vergütungssystem. Wir stehen kurz vor dem Chaos. Aber ich will auch sagen, dass 150000 Ärzte noch immer jeden Monat ihr Geld bekommen und wir 526 Millionen Behandlungsfälle im Jahr abrechnen.
Schnittstellen-Problematik
- Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser künftig den gleichen Beschränkungen unterlägen wie die niedergelassenen Ärzte. Es müsse vielmehr darum gehen, bestehende Hürden abzubauen. „Wir haben keine Regelleistungsvolumen, keine floatenden Punktwerte, keine Bedarfsplanung und keine Bindung an die Arzneimittelpreisverordnung“, betonte Baum. „Wir müssen Wege finden, wie wir aus der Konfrontation herauskommen.“
- Dass sich diese Situation seit vielen Jahren nicht verbessert hat, war Anlass für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dem Thema „Ambulant kontra stationär“ Ende Oktober 2009 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „KBV kontrovers“ eine eigene Diskussionsrunde zu widmen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Köhler, machte die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Arztpraxen mit dafür verantwortlich, dass es bei der Überleitung der Patienten vom einen in den anderen Sektor hakt.
- Keine Kostenexplosion durch Sondervergütung ambulanter Operationen - Nach Paragraf 115b SGB V erhalten niedergelassene Chirurgen für ambulante und stationsersetzende Leistungen seit 2009 unbudgetierte Honorare. Laut BNC-Analyse lag die Zahl der chirurgischen Behandlungsfälle in den Jahren 2007 und 2008 im Bundesdurchschnitt konstant bei rund 2,6 Millionen pro Quartal. 2009 sank dieser Durchschnittswert in den ersten beiden Quartalen sogar auf rund 2,5 Millionen Behandlungsfälle pro Quartal.
Ministeriale
- Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) gibt den Fahrplan für eine Reform der vertragsärztlichen Vergütung vor. Honorarsteigerungen, -verwerfungen, -gerechtigkeit – was bringt der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) den Vertragsärzten? Das wollte KLARTEXT von Dr. Ulrich Orlowski wissen. Er ist Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegesicherung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Fragen stellte Ines Körver. - KBV KLARTEXT Oktober 2007 -
- Die Ärzte erbringen jetzt schon ein Drittel ihrer Leistungen unbezahlt. Deshalb fordert KBVChef Dr. Andreas Köhler für die Zukunft gut 30 Prozent mehr Honorar. Was sagen Sie dazu?
- Der Gesetzgeber legt nicht fest, was die angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen für die medizinisch notwendige Versorgung der Versicherten ist. Das ist Aufgabe der Selbstverwaltung, im konkreten Fall des Erweiterten Bewertungsausschusses.
- Der Gesetzgeber muss regeln, wie die gemeinsame Selbstverwaltung das Ziel erreichen kann, eine angemessene ärztliche Vergütung zu beschreiben und festzulegen. Diesen Weg hat er mit dem GKVWSG beschritten. Nur wenn die Selbstverwaltung an einer Honorarreform erneut scheitert, stellt sich die Frage, ob der Staat die Gebührenordnung selbst festlegen soll.
KBV - Initiativen
- Manfred Richter-Reichhelm als KBV-Chef Ende 2000 in einem Interview der Ärzte-Zeitung zum neuen EBM2000plus:
- "Die Position der Ärzte ist klar: Wir sind nicht mehr bereit, zu Dumpingpreisen weiter zu arbeiten".
- Die Grundprinzipien unserer Vertragsgebührenordnung lauten Einfachheit, Klarheit, Transparenz, Morbiditätsgewichtung sowie feste Vergütung in Euro und Cent. Die Vorteile für den Arzt liegen auf der Hand, nämlich Planungs- und Kalkulationssicherheit. Vom Gesamtsystem her gesehen werden die Versorgungsebenen mit ihren unterschiedlichen Versorgungsaufträgen berücksichtigt. Außerdem herrscht Kompatibilität an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Die Vertragsgebührenordnung bleibt in der Verantwortung der gemeinsamen Selbstverwaltung. Keine staatliche Behörde bestimmt, welche Preise Ärzte für ihre Leistung erhalten sollen. Für den Patienten wiederum bleibt das Gut der freien Arztwahl erhalten – ein Wert, der in der Bundesrepublik hoch geschätzt wird. Auch eine Kostensteuerung findet mit der neuen Gebührenordnung in Euro statt. Dies geschieht mithilfe von Pauschalierungen und fixkostenorientierten Abstaffelungen. Zur Kostensteuerung gehören auch verschiedene veranlasserbezogene Regelungen. Dadurch schaffen wir einen sinnvollen Rahmen, der die Bäume nicht in den Himmel wachsen lässt.
- (KBV KLARTEXT Oktober 2006 - von Dr. Andreas Köhler)
- Um die 17 regionalen Euro-Gebührenordnungen bis zum 1. Januar 2009 bilden zu können, sind Orientierungspunktwerte notwendig. Die Vertreterversammlung der KBV hat im Rahmen ihrer Sitzung in Münster am 14. Mai 2007 den Gesetzgeber aufgefordert, getrennte Orientierungspunktwerte für die haus- und fachärztliche Versorgung zuzulassen. Dieser Schritt ist notwendig, damit es nicht zur Bevorzugung des einen Versorgungsbereichs zulasten des anderen kommt. Es ist bereits vieles auf den Weg gebracht worden. Aus Sicht der KBV nutzt die Honorarreform allen Vertragsärzten und -psychotherapeuten. Es wäre ein Fehler, sie nicht umzusetzen – allen Problemen, Risiken und engen Zeitplänen zum Trotz.
- Mammutprojekt mit engem Zeitplan: Auf diese Kurzformel lässt sich die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung bringen. Eine stringente Informationspolitik ist daher notwendig, um die relevanten Zielgruppen einzubinden, meint Dr. Roland Stahl, Leiter des Dezernats Kommunikation der KBV. Die Daten sprechen eine deutliche Sprache. In der Chronologie heißt es unter anderem:
- 31. Oktober 2007: Krankenkassen und KBV müssen den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Pauschalen beschließen.
- Januar 2008: Der neue EBM tritt in Kraft.
- 31. August 2008: Orientierungspunktwerte, Morbiditätsmessung sowie ein Verfahren zur Berechnung und Anpassung von Regelleistungsvolumen werden festgelegt.
- 15. November 2008: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen vereinbaren auf Landesebene Punktwerte (danach jährlich zum 31. Oktober).
- 30. November 2008: Die Ärzte erfahren ihre Regelleistungsvolumen.
- 1. Januar 2009: Der Euro-EBM tritt in Kraft.
- 1. Januar 2010: Das Niederlassungsverhalten wird ab jetzt mittels Preisanreizen gesteuert.
- 1. Januar 2011: Fachärzte erhalten diagnosebezogene Fallpauschalen.
- 30. Juni 2012: Das Bundesgesundheitsministerium legt einen Bericht über einen möglichen Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen vor.
- Die Änderungen betreffen viele: Vertreterversammlungen, Vorstände, Mitarbeiter der KVen, die verschiedenen Berufsverbände, Politik, Krankenkassen und – last, but not least – die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Je mehr Betroffene es gibt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Legendenbildung. ("Face-to-Face" mit Ärzten in Düsseldorf 1.7.2007 in KBV-Klartext)
- Wichtigster Bestandteil der mittelfristigen Planung ist das Modell einer neuen Gebührenordnung. Dieses soll die stärkere Regionalisierung der Gesamtverträge ebenso wie den Wunsch nach Vereinfachung und Transparenz noch stärker berücksichtigt. Grundlage ist eine grundsätzliche Rückkehr zur Einzelleistungssystematik. Nach diesem Modell werden im EBM arztgruppenspezifisch Leistungen mit Euro-Beträgen ausgewiesen, die den Arztlohn wiedergeben. Betriebs- und Praxiskosten werden in separaten Pauschalen ausgewiesen, ebenso Qualitätszuschläge. Belegärztliche Leistungen, ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen werden dem stationären Vergütungssystem angeglichen. Dies garantiert mehr Transparenz. Die Honorarverteilung und die Leistungssteuerung werden stark vereinfacht, in dem für die Vergütung des Arztlohnes Zeitorientierungsgrößen vorgegeben werden. Vier Leistungskomponenten bestimmen in diesem Modell das Arzthonorar: Eine Strukturpauschale für fixe Kosten, die keiner weiteren Steuerung bedarf, eine Aufwandspauschale für variable Kosten, der Arztlohn und Qualitätszuschläge. Gleichzeitig wird den Regionen für die wohnortnahe Ausgestaltung mehr Spielraum eingeräumt. Das gilt insbesondere für unterversorgte Regionen, für die innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ein Strukturfonds gebildet wird, den die KVen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages nutzen und mit den Kassen auf Landesebene verhandeln. Das wäre einfach, nachvollziehbar und transparent. Die Diskussion über dieses Modell wollen wir jetzt anstoßen und innerärztlich offen und zielorientiert führen.
- Bericht an die Vertreterversammlung – Berlin, 4. Dezember 2009 Seite 14 - Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Links
- DÄ: Der EBM 2000 Plus greift auf Tarmed, das neue ärztliche Tarifsystem in der Schweiz, zurück. Was hat Sie an dem Schweizer Modell so überzeugt?
- KV.TV - Honorarreform 2009 - Stellungnahme des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler zu den aktuellen Fragen

