Eberhard Wille

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Prof. Eberhard Wille
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Prof. Eberhard Wille

Der Volkswirt Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille (geboren 15.04.1942 in Berlin) ist Mitglied des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen.


Inhaltsverzeichnis

Biographische Daten

  • 1962 Abitur, Humanistisches Johannes-Gymnasium der Arnsteiner Patres zu Niederlahnstein
  • 1966 Diplom-Volkswirt, Rheinische-Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
  • 1966-1968 Wissenschaftlicher Assistent, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre IV, Technische Universität Berlin (Prof. Dr. Kurt Schmidt)
  • 1968-1972 Wissenschaftlicher Assistent, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft (Prof. Dr. Kurt Schmidt), Johannes-Gutenberg Universität Mainz
  • 1969 Dr. rer. pol., Universität Mainz (summa cum laude); Preis der Fakultät und Förderung durch die Gesellschaft der Freunde der Universität
  • 1972-1974 Assistenzprofessor Universität Mainz
  • 1973 Habilitation, Universität Mainz mit venia legendi für "Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft"
  • 1974-1975 Lehrauftrag und Lehrstuhlvertretung Technische Hochschule Darmstadt
  • 1975 Ruf auf die Professur für Volkswirtschaftslehre/Finanzwissenschaft, Technische Hochschule Darmstadt, und Ruf auf den Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre IV, Universität Mannheim (ab Sommer 1989: Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Planung und Verwaltung öffentlicher Wirtschaft)
  • seit 1975 Universität Mannheim
  • 1979/1980 Dekan der Fakultät für Volkswirtschaftslehre und Statistik
  • 1979-1987 Stellvertretender Sprecher (1979-1984) und Sprecher (1984-1987) des Sonderforschungsbereiches 5 "Staatliche Allokationspolitik im marktwirtschaftlichen System"
  • 1982 Ruf an die Justus Liebig-Universität Gießen auf den Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Lehrauftrag ebenda
  • 1982-1992 Forschungsaufenthalte an der Brookings Institution, Washington D.C.; der Harvard University, Cambridge/Mass.; der RAND-Corporation, Santa Monica; der Stanford University; der University of Toronto und der University of San Diego
  • 1989/90 Dekan der Fakultät für Volkswirtschaftslehre und Statistik
  • 1990 Ruf auf das Institut für Verwaltungswissenschaft, Universität der Bundeswehr Hamburg
  • 1991 Ruf auf den Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • 1995-1997 Studiendekan der Fakultät für Volkswirtschaftlehre und Statistik
  • 2003-2006 Studiendekan der Fakultät für Volkswirtschaftlehre


Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte

  • Öffentliche Planung
  • Struktur öffentlicher Haushalte
  • Öffentliche Kreditfinanzierung und Haushaltskonsolidierung
  • Gesundheitsökonomie
  • Sozialversicherung
  • Effekte der demographischen Entwicklung
  • Nutzen Kosten-Analyse


Mitgliedschaften / Herausgeberschaften / Mandate

  • seit 1977 Finanzwissenschaftlicher Ausschuss des Vereins für Socialpolitik
  • seit 1980 Institut International de Finances Publiques
  • seit 1981 American Economic Association
  • seit 1982 Mitherausgeber der Schriftenreihe "Allokation im marktwirtschaftlichen System"
  • seit 1983 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (derzeit ruhend)
  • seit 1989 Gesundheitsökonomischer Ausschuss im Verein für Socialpolitik (Gründungsmitglied)
  • seit 1989 Wissenschaftlicher Beirat der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft (derzeit ruhend)
  • seit 1990 Mitherausgeber (1990-2000 federführend) des "Jahrbuchs für Wirtschaftswissenschaften" (vormals "Jahrbuch für Sozialwissenschaft")
  • seit 1994 Schatzmeister (1994-1998) und Vizepräsident der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (Gründungsmitglied)
  • seit 1995 Mitherausgeber der Zeitschrift "Recht und Politik im Gesundheitswesen"
  • seit 1996 Mitherausgeber der Zeitschrift "Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement"
  • 1999 - 2002 Stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
  • seit 1999 Vorsitzender des Ausschusses "Ökonomische Orientierung im Gesundheitswesen" der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.
  • 2000-2002 Vorsitzender des gesundheitsökonomischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik
  • seit 2002 Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
  • 2002-2005 Stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsökonomischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik


Gutachten

  • Koordination und Qualität im Gesundheitswesen - Bei einer Beurteilung der korporativen Koordination gilt es in rechtlicher wie in ökonomischer Hinsicht zunächst zu unterscheiden, ob es sich bei den jeweiligen Organisationen um private Verbände oder um Körperschaften des öffentlichen Rechtes handelt. Während private Verbände ihre gruppenspezifischen Interessen gegenüber politischen Entscheidungseinheiten vertreten, erhalten die Körperschaften des öffentlichen Rechtes hoheitliche Rechte zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen. Obgleich die korporative Koordination gewisse konstitutive Vor- und Nachteile aufweist, legen auch ordnungspolitische Aspekte nahe, zwischen den Schwachstellen eines Verbändestaates und den korporativ bedingten Fehlallokationen im deutschen Gesundheitswesen zu differenzieren.

(aus Gutachten des Sachverständigenrats Mai 2005)

Sachverständigenrat
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Sachverständigenrat
Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre Universität Mannheim (Vorsitzender) -
Prof. Dr. med. Dr. med. h. c. Peter C. Scriba Medizinische Klinik Innenstadt Ludwig-Maximilians-Universität München (stellvertretender Vorsitzender) -
Prof. Dr. med. Gisela C. Fischer Medizinische Hochschule Hannover -
Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske Zentrum für Sozialpolitik Universität Bremen -
Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey Institut für Medizinische Soziologie Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften Charité - Universitätsmedizin Berlin -
Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie Universität zu Köln -
Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock Arbeitsgruppe Public Health Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (seit dem 1. Januar 2004)
Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V
Fünftes Kapitel: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
§ 142
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung beruft einen Sachverständigenrat zur Begutachung der Entwicklung im Gesundheitswesen.


Zitate

„Ja, das Gesetz zwingt die Krankenkassen, diese Versorgungsform (Hausarztvertrag nach §73 b) anzubieten und versetzt gleichzeitig die Hausarztverbände in eine monopolartige Position. Diese Regelung diskriminiert alternative neue Versorgungsformen und behindert damit den Wettbewerb. Zudem steht sie im Konflikt mit der vom Gesetzgeber angestrebten integrierten, sektorübergreifenden Versorgung , die vor allem multimorbide ältere Patienten benötigen“. Zu diesen Ihren Ausführungen und Äußerungen stelle ich Ihnen folgende Fragen:
Sehr geehrter Herr Prof. Wille, in der Ärztezeitung am 06.08.2009 lautete eine Überschrift: „Jeder dritte Hausarzt überlegt, den Job hinzuschmeißen“
Wenn es keine Hausärzte mehr gibt, welche die multimorbiden Alten versorgen, werden die Experten im Gesundheitswesen vielleicht sagen, da hätten wir länger nachdenken müssen. Aber sie werden auch dann sicher wieder ein Gutachten schreiben, wie es weiter gehen wird – ganz nach dem Motto: „Erst Chaos schaffen, um dann Lösungen aufzuzeigen.“


Publikationen

  • über 25 Bücher (einschließlich Herausgeberschaft)
  • 160 Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften und Bänden

[Aktuelles Schriftenverzeichnis]


Kontaktdaten

Professor Dr. Eberhard Wille

Universität Mannheim L 7, 3-5, 2. OG, Zi. 21

D-68131 Mannheim

Tel. + 49 - 621 - 181 - 1828 Fax + 49 - 621 - 181 - 1829

Email: wille@rumms.uni-mannheim.de


Quellen

[Website des Sachverständigenrates]

[Homepage von Prof. Wille]

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