Einzelleistungsvergütung

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Die Einzelleistungsvergütung ist eine Vergütungsform zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen: Die Einzelleistungsvergütung legt den Preis einer vorab definierten Leistung fest.

Für die vertragsärztliche Versorgung geschieht dies im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Einzelleistungen über Punkte in eine Bewertungsrelation setzt. Die Vergütungshöhe der Einzelleistungen ergibt sich, indem die Punkte einer Leistung mit dem Punktwert multipliziert werden.

Durch Multiplikation aller geprüften ärztlichen Leistungen mit dem Punktwert ergibt sich die Summe der Vergütung im Quartal für den Vertragsarzt bei seinen GKV-versicherten Patienten. Wenn der Einzelleistungsvergütung feste Punktwerte zugeordnet sind, tragen die Krankenkassen das Mengen- und Morbiditätsrisiko – andern- und häufigerenfalls tragen die Vertragsärzte das Morbiditätsrisiko.

Die Einzelleistungsvergütung im Rahmen einer budgetierten Gesamtvergütung führt mit steigender Menge der abgerechneten Leistungen zu einem fallenden Punktwert. Dadurch sinkt die Vergütungshöhe je Leistung bei steigender Leistungsmenge. Dieses Phänomen wird auch als "Hamsterradeffekt" bezeichnet.


Zitate

  • Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 19. September 2001 (Az.: S7 KA 444/0) legt dar, dass ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf bestehe, aus vertragsärztlicher Arbeit kostendeckende Einnahmen zu erzielen. Allerdings sei dabei nicht auf die Einzelpraxis abzustellen, sondern darauf, ob die Vergütung die Kosten eines ganzen Zweiges von Berufsangehörigen in einem KV-Bezirk decke. Die Vertragsärzte müssten allerdings ihre Einsparreserven voll ausschöpfen, auch seien die "Möglichkeiten zur Erschließung sonstiger Erwerbsquellen, etwa aus privatärztlicher und gutachterlicher Tätigkeit" zu berücksichtigen. Als angemessen bezeichnet das Sozialgericht eine Vergütung, die brutto ungefähr dem Einkommen eines Oberarztes im Krankenhaus entspreche.
Höchstmögliche medizinische Qualität bei geringst möglichen Kosten – mit einem Wort: größtmögliche Effizienz – ist das Ziel, das durch ein Vergütungssystem gefördert werden soll. Für sich allein genommen wird weder eine reine Einzelleistungsvergütung noch ein vollständig auf Pauschalen beruhendes Vergütungssystem diesem Ziel gerecht.
Nur durch eine Kombination beider Systeme mit ihren gegensätzlich wirkenden Anreizen wird man dem Idealbild einer effizienten Versorgung zumindest näher kommen können.
Die fachlichen Diskussionen ebenso wie die politischen Auseinandersetzungen drehen sich daher im wesentlichen um die Frage, wie bzw. auf welchen Ebenen des Systems man Elemente der Pauschalvergütung bzw. der leistungsabhängigen Vergütung vorsehen sollte.
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