Ersatzkasse
Aus ArztWiki
Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
Seit dem 01.01.1996 gelten als Ersatzkassen im Sinne des SGB V nur noch die am 31.12.1992 bestehenden Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31.12.1995 durch Ausübung des Wahlrechts erlangen konnten.
Eine Beschränkung des aufnahmeberechtigten Mitgliederkreises ist nicht mehr zulässig. Die Mitgliedschaft in einer Ersatzkassen beruht demnach auf freiwilliger Basis.
Seit dem 01.01.1996 hat jeder Versicherungspflichtige und Berechtigte die freie Wahlmöglichkeit unter allen gesetzlichen Krankenkassen und damit auch unter den Ersatzkassen, deren Zuständigkeit nach der Satzung sich auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt (§ 173 SGB V in der seit 01.01.1996 geltenden Fassung).
Die Ausübung des Wahlrechts muß der Versicherte gegenüber der gewählten Krankenkasse erklären, die eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausstellt.
Bis zum 31.12.1995 definierte das SGB V die Ersatzkassen noch so:
Ersatzkassen sind Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft durch Ausübung des Wahlrechts erlangen.
Eine Ersatzkasse darf nur solche Personen aufnehmen, die im Zeitpunkt der Aufnahme zu dem Mitgliederkreis gehören, den die Satzung in der am 01.01.1974 von der Aufsichtsbehörde genehmigten Fassung festgeschrieben hat und der durch Artikel 1 § 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts vom 28.12.1976, durch Art. 1 § 4 des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27.06.1977, durch § 51 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27.07.1981 sowie zuletzt durch das SGB V erweitert worden ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß diese Personen in dem durch die Satzung bestimmten Bezirk wohnen oder arbeiten.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Der Begriff „Ersatzkasse“ ist aus der Situation entstanden, dass zunächst nach Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck jeder versicherungspflichtige Bürger einer berufsständischen Pflichtversicherung (einer Primärkasse) zugeordnet wurde (z. B. Handwerker den Innungskrankenkassen), er aber als „Ersatz“ für die Pflichtzuweisung eine der bisher schon freiwillig organisierten, eingeschriebenen Hilfskassen wählen konnte, sofern eine solche Kasse für ihn berufsständisch zuständig war. Um die Jahrhundertwende gab es rund 1.500 Hilfskassen in Deutschland. Mit der RVO mussten bis 1914 die Hilfskassen eine Zulassung als „Ersatzkasse“ beantragen und mindestens 1.000 Mitglieder haben. 1936 musste eine Ersatzkasse sich entweder auf Angestellte oder auf Arbeiter beschränken und durfte keine neuen nicht versicherungspflichtigen Mitglieder mehr aufnehmen. In der Folge nahmen ausgegründete Private Krankenversicherungsvereine diese versicherungsberechtigten Mitglieder auf. Seit der Wiederzulassung der Ersatzkassen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben sich die Versicherungsbedingungen vielfältig weiterentwickelt. 1996 endete die berufsständische Trennung in Arbeiter und Angestellte und die Beschränkung der Ersatzkassen auf eingegrenzte Berufsgruppen.
Die Selbstverwaltung der Ersatzkassen wird seit 1953 allein von ihren Mitgliedern in den Sozialwahlen gewählt. Als Dachverband fungieren je nach historischer berufsständischer Zuordnung für die Angestelltenseite der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) und für die Arbeiterseite der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV). Beide Verbände haben ihren Sitz mit gemeinsamer Verwaltung in Siegburg.
Heutige Situation
In Deutschland gibt es heute (08/2005) folgende Ersatzkassen:
- BARMER Ersatzkasse (BEK)
- Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Gmünder Ersatzkasse (GEK)
- Hamburg Münchener Krankenkasse (HaMü)
- Hanseatische Krankenkasse (HEK)
- Handelskrankenkasse (HKK)
- HZK Die ProfiKasse für Bau- und Holzberufe
- Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH)
Im Jahr 2002 zählten die Ersatzkassen 24,7 Millionen Versicherte.
Weblinks
Quellen
Der Text auf dieser Seite basiert zum Teil auf dem Artikel Ersatzkasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Die Inhalte stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der Autoren ist beim Ersatzkasse&action=history Originalartikel abruf
