Fallpauschalen-verordnung

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Die Fallpauschalen-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit enthält das Verzeichnis der über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) abrechenbaren Krankenhausleistungen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelten diesen Katalog von 824 Fallpauschalen (sogenannte G-DRG) auf der Basis von 2,1 Millionen Fällen aus 137 Krankenhäusern.

Seit 2004 sind die Fallpauschalen mit Ausnahme der psychiatrischen Krankenhäuser bundesweit verbindliche Abrechnungsgrundlage für alle Krankenhäuser.

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