Freie Mediziner Union

Aus ArztWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Freie Mediziner Union ist ein ärztlicher Verband. Nach eigenen Angaben ist sie bundesweit die einzige Ärzteinitiative, welche Funktionären von Körperschaften des öffentlichen Rechtes keine ordentliche Mitgliedschaft einräumt.

Sie setzt sich nach Eigenangaben "konsequent für die Befreiung aus dem SGB V Gefängnis" - über das Honorarprinzip mittels der Direktabrechnung mit den Patienten - ein.

Dr.Lackner hält in BERLIN am 18.1.06 die "Fahne" hoch!
vergrößern
Dr.Lackner hält in BERLIN am 18.1.06 die "Fahne" hoch!

In der Präambel der Satzung heißt es:

Die Freie Mediziner Union ( FMU) mit Sitz in Bayern will im Interesse aller bundesweit praktizierender Ärzte die bundesweit auftretenden unabhängigen ärztlichen Organisationen und somit ohne Unterschied alle Ärzte ansprechen, um die freie ärztliche Berufsausübung für alle Ärzte zu fördern und die Wiederherstellung der freien und direkten Arzt-Patient-Beziehung zu ermöglichen.

Die FMU soll dabei mithelfen, auf Grund der Koordination der bisher tätigen Verbände eine höhere Effizienz in der Durchsetzung politischer Ziele und ein höheres Gewicht in der gesundheitspolitischen Landschaft zu bewerkstelligen.

Die Zusammenführung der Interessensvertretung möglichst vieler Ärzte in Bayern und bundesweit wird dabei als notwendig und überfällig für eine neue, freie, unabhängige und effektive Interessensvertretung angesehen, um die Existenz der ärztlichen Mitglieder in ihren eigenen und freien Praxen abzusichern.


Vorstand

1. Vorsitzender Dr. W. Seidelmann, Kirchseeon

2. Vorsitzender Dr. HA. Bernd, München

3. Vorsitzender, Dr. H. Melchinger, Orthopäde

Schriftführer: Dr. P. Lackner, Frauenarzt, München
Schatzmeister: Dr. B. Schulte, Frauenarzt, München

Beirat: Dr. U. Elster, Prakt. Ärztin, München Dr. A. Stehle, HNO-Arzt, München


Zitate

  • § 6 Mitgliederversammlung (aus der Satzung "Freie Mediziner Union")
1. Die Mitgliederversammlung tagt so oft es erforderlich ist, mindestens jedoch einmal im Jahr.
2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter mit einer Frist von 2 Wochen (möglichst unter Angabe der Tagesordnung) schriftlich eingeladen.
3. Eine Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Die Ladung für die Mitgliederversammlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Antrags beim Vorstand.
4. Die Mitgliedsversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter geleitet.
5. Das Stimmrecht der einzelnen Mitglieder in der Mitgliederversammlung kann nur bei persönlichem Erscheinen des Mitgliedes ausgeübt werden. Andere Abstimmungsregelungen z.B über Bevollmächtigungen sind ausgeschlossen.
6. Die Mitgliedsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig . Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Entsprechende Vorschriften des BGB sind zu beachten.
7. Über die Beschlüsse und über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird von dem Vorstand und dem Protokollführer unterschrieben.
8. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a) Wahl und Abwahl des Vorstandes.
b) Beratung über den Stand und die Planung der Vereinstätigkeit
c) Entgegennahme des Berichtes des Vorstands.
d) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.


LOGO Deutsche-Ärzteunion-SIGNA
vergrößern
LOGO Deutsche-Ärzteunion-SIGNA
  • das Syndikatskomitee am 27.09.2009 mit V. Renz, B. Wagner, H.A. Bernd, P. Lackner, H.W. Scheuer, D. Schlierf, Th. Wätzold: Als starke Alternative zu Kassenärztlichen Vereinigungen will sich die Deutsche Ärzteunion SIGNA - die Syndikale Interessen-Gemeinschaft Niedergelassener Aerzte - als starker Verhandlungspartner gegen die konträren Interessen des BGM, der Krankenkassen und anderer Interessenverbände für die Belange seiner Mitglieder nach dem syndikalen Prinzip, im Einklang mit dem Grundgesetz Art 9, durchsetzen.
Die Gründung eines deutschen Ärzte-Syndikates, der Deutschen Ärzteunion, setzt voraus, dass sehr viele deutsche Ärzte sich durch diesen Zusammenschluss gegen ihre eigene Vernichtung wehren wollen und dass diese Gleichgesinnten gemeinsam aktiv zusammenarbeiten, um aus diskriminierten Kassenärzten wieder Ärzte zu machen, für die das Grundgesetz und die für alle anderen Bürger geltenden Grundrechte wieder gelten.

B.Wagner, 1. Vorsitzender SIGNA
vergrößern
B.Wagner, 1. Vorsitzender SIGNA
  • Die Deutsche Aerzteunion-SIGNA wurde am 28.11.2009 in Leipzig im Kaiserzimmer des „Coffee Baum“ als syndikale Interessen-Gemeinschaft niedergelassener Aerzte und Zahnaerzte gegründet. Sie wurde im Gedenken an Dr. Hermann Hartmann und seinem „Leipziger Verein“ an diesem Ort gegründet, da sein Aufruf vom 08.09.1900 heute leider noch so aktuell ist wie damals

Links

Persönliche Werkzeuge