Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
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Am 1. Januar 1993 trat das "Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung" (Gesundheitsstrukturgesetz, GSG) vom 21.12.1992 in Kraft. Zielsetzung war, wie auch bei den früheren Kostendämpfungsgesetzen, die Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bremsen. Das GSG besteht aus 35 Artikeln. Im wesentlichen wurden Teile des SGB V geändert und ergänzt.
Das GSG gliedert sich inhaltlich zum einen in Sofortmaßnahmen (im wesentlichen Budgetierung = Ausgabenbegrenzung von Leistungsbereichen), die kurzfristig den Ausgabenanstieg der GKV bremsen sollen, sowie zum anderen in strukturelle Elemente, die dem GKV-System Perspektiven für eine zukünftige Stabilisierung geben sollen (Beitragssatzstabilität). Der Bundesgesundheitsminister verkündete als politisches Ziel die "Symmetrie der Belastungen": Alle Leistungsbereiche werden in die Sparmaßnahmen einbezogen, neben den Leistungserbringern soll auch der Patient zu den Einsparungen beitragen. Insgesamt sollten in 1993 rund 10 Mrd. DM eingespart werden. Tatsächlich wurde 1993 ein Überschuß von 10,2 Mrd. DM erwirtschaftet.
Bezüglich der Arzneimittelversorgung enthielt das GSG folgende Regelungen:
- Preisabsenkung: Senkung der Herstellerabgabepreise aller nicht festbetragsgeregelten Arzneimittel um 5% (verschreibungspflichtige) bzw. 2% (nicht verschreibungspflichtige), für die Dauer von 1993 und 1994.
- Zuzahlung: 1993 nach Apothekenverkaufspreis, ab 1994 nach Packungsgröße gestaffelt, DM 3,- für eine kleine (N1), DM 5,- für eine mittlere (N2) und DM 7,- für eine große Packung (N3) (gilt auch für festbetragsgeregelte Arzneimittel).
- Positivliste: Schaffung eines Institutes "Arzneimittel in der Krankenversicherung" beim Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen; Einführung der "Liste verordnungsfähiger Fertigarzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung" spätestens zum 1.1.1996. Dies wurde allerdings mit dem am 22.11.1995 verabschiedeten 5. SGB V Änderungsgesetz gestrichen.
- Festbeträge: Die Bildung von Festbeträgen wird erleichtert, Ziel ist es, 75 bis 80% des Marktes abzudecken.
Nach Ablauf der allgemeinen Budgetierungsphase (Ende 1995) sollten die Strukturveränderungen des GSG die Ausgaben der GKV stabilisieren. Das Defizit liegt 1996 allerdings bei ca. 6,3 Mrd. DM (vorläufiges Jahresrechnungsergebnis der (GKV), so daß weitere Kostendämpfungsmaßnahmen am 1.7.1997 in Kraft treten sollen (Neuordnungsgesetz).
Soziotherapie
- Klinische Sozialarbeit ist eine dringend notwendige fachliche Spezialisierung und Profilierung der Sozialarbeit, die auf die enorm gewachsenen wissenschaftlichen Fortschritte und die fachlichen Anforderungen in den entsprechenden Arbeitsfeldern antwortet. Die Zahl der Arbeitsstellen von Sozialarbeitern mit klinischen Aufgabenstellungen macht bereits heute ungefähr ein Drittel aller Arbeitsplätze dieses Berufsstandes aus. Die Klinische Sozialarbeit gewinnt daher immer mehr an Bedeutung, wie z.B. die erstmalige Verankerung von "Soziotherapie" - ein Teilbereich Klinischer Sozialarbeit - als Regelleistung der Krankenversorgung im Gesundheitsstrukturgesetz zeigt. Die Bedeutung dieser im Zuge der gesellschaftlichen Modernisierungsprozesse zu vollziehenden Entwicklungen haben inzwischen auch die Fach- und Berufsverbände der Sozialarbeit erkannt. So fordern die Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS), und die Deutsche Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus (DVSK) ein an der internationalen Situation orientierte Schaffung der fachlichen Spezialisierung "Klinische Sozialarbeit" (siehe Aufruf des “Arbeitskreises Gesundheit“ der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit).
- Die Klinische Sozialarbeit ist in der heutigen biologisch- somatisch spezialisierten Medizin und in der sich immer enger störungsspezifisch spezialisierenden Kassenpsychotherapie die Disziplin, die den “sozialen Menschen“ mit seinen Krankheiten, Behinderungen und psycho- sozialen Belastungen in und mit seinem Umfeld berät, behandelt und begleitet: mit seiner Biographie, in seiner Familie, unter Einbezug seiner Arbeitswelt, seinen Freunden, Verwandten und Nachbarn, seiner ökonomischen Situation und in vernetzter gemeindenaher Kooperation.
- Generelles Ziel Klinischer Sozialarbeit ist die Einbeziehung der sozialen und psycho- sozialen Aspekte in die Beratung, Behandlung und Unterstützung von gesundheitlich gefährdeten, erkrankten und (vorübergehend oder dauerhaft) behinderten Menschen mit dem Ziel der sozialen Integration.
- nach Kuratorium der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS)
- Soziotherapie ist in Deutschland eine definierte ambulante Versorgungsleistung für Patienten mit schweren psychischen Störungen, die sie in die Lage versetzen soll, andere medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie in diesem Zusammenhang umfasst Trainings- und Motivationsmethoden sowie Koordinierungsmaßnahmen und wird von vertraglich zugelassenen Personen erbracht. Für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung sind eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse erforderlich.
Zitate
- SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, erkennt überall solche "Entsolidarisierungstendenzen großen Ausmaßes". Um sie "abzuwehren", hat sich die SPD mit Horst Seehofer solidarisiert und das GSG gemeinsam ausgebrütet und verabschiedet. Bonner Spötter nennen das Reformvorhaben deshalb das "Dresselhofer-Paket". Es schnürt viele Ideen zusammen, die noch im vergangenen Jahr für die jeweils andere Partei als völlig indiskutabel galten. Auch die SPD, von ihren Länderregierungen alarmiert, sah das deutsche Gesundheitswesen in höchster Not. Sozialpolitiker Dreßler, ein gelernter Schriftsetzer, bekam grünes Licht für den "strukturverändernden Umbau", diese "erste wirkliche Reform unseres Gesundheitswesens seit 1949". Seehofer und Dreßler, einander durch Herkunft und die fehlenden akademischen Weihen verwandt, dadurch auch resistenter gegen die Pressionen studierter Leute zugunsten ihres Portemonnaies, wollen die Gesundheitsreform gemeinsam über die nächste Wahlperiode retten. Dabei soll keine Rolle spielen, wer die Wahlen 1994 gewinnt.
- Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) ist mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft getreten. Es hat nach verschiedenen Zwischenschritten auf der Grundlage von Entwürfen der Koalition auch die Zustimmung der SPD-Opposition nach entsprechenden Verhandlungen gefunden, die als "Kompromiß von Lahnstein" bekannt geworden sind. Entscheidende Elemente dieses Gesetzes waren einerseits eine dreijährige strikte Budgetierung der Gesamtvergütungen für die vertragsärztliche Versorgung, andererseits die Verschärfung von Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung auf der Grundlage einer gesetzlichen Fiktion von Überversorgung bei einem zehnprozentigen Versorgungsübermaß über der bedarfsgerechten Versorgung und die Ankündigung weitergehender Zugangsbeschränkungen ab 1. Januar 1999. Ferner ist eine Altersgrenze von 68 Jahren für die Beendigung der Kassenzulassung kraft Gesetzes eingeführt worden.
- Weitere Elemente des Gesetzes: Zulassung der Beschäftigung von angestellten Ärzten bei niedergelassenen Vertragsärzten; Bindung des Vergütungsrechts an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität mit entsprechender aufsichtsrechtlicher Überwachung; Schaffung von Arzneimittel- und Heilmittelbudgets, deren Überschreitung zu einer Kürzung der Gesamtvergütung der Ärzte führt; Verschärfung der Aufsichtsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden gegenüber der Selbstverwaltung durch Schaffung von Vorlagepflichten, Beanstandungsrechten, Ersatzvornahmemöglichkeiten durch Entscheidungen und Rechtsverordnungen in vielen Bereichen, welche bislang der Vertragsfreiheit und Selbstverwaltungsautonomie zugänglich waren, und Einführung sofortiger Vollstreckbarkeit der Aufsichtsanordnungen.
Résumée eines Historikers
- Das Gesetz bewirkte eine eine Zurückdrängung der Macht der Ärzteorganisationen und der Anbieter von medizinischen leistungen zugunsten einer stärkeren Position der Krankenversicherungen und der Möglichkeit der Regierung zur Steuerung des Gesundheitswesens. Die FDP wurde damit an den Rand ihrer Belastbarkeit geführt. (aus "Wir sind das Volk! Wir sind ein Volk! - Geschichte der Deutschen Einigung" von Gerhard A. Ritter):: Gerhard A. Ritter ist Prof. em. für Neuere und Neueste Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 1976 bis 1980 war er Vorsitzender des Verbandes der Historiker Deutschlands. Er ist Honorary Fellow des St. Antony's College Oxford sowie korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 2007 erhielt er den "Preis des Historischen Kollegs".
