Gesundheitsausschuß
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- Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Gesundheit des deutschen Bundestages umfasst im Wesentlichen den Geschäftsbereich des korrespondierenden Bundesministeriums. Der Ausschuss für Gesundheit hat 31 Mitglieder, von denen jeweils 11 den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie jeweils 3 den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehören. Vorsitzende ist Abg. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.); stellvertretender Vorsitzender ist Abg. Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU). Obleute sind für die Fraktion der CDU/CSU Abg. Jens Spahn, für die Fraktion der SPD Abg. Dr. Carola Reimann, für die Fraktion der FDP Abg. Heinz Lanfermann, für die Fraktion DIE LINKE. Abg. Frank Spieth und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Dr. Harald Terpe.
- Wenn auch der Gesundheitsbereich im Wesentlichen nationaler Gesetzgebung unterliegt, wird dem Ausschuss ferner gleichwohl auch eine ständig steigende Zahl von EU-Vorlagen zur Beratung überwiesen. Häufig handelt es sich hierbei um Vorschläge der Kommission für europäische Richtlinien, die später in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und den Ausschuss dann als nationale Gesetzesvorhaben erneut betreffen, vor allem im Bereich des Arzneimittelsektors, aber z. B. auch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen ("Gewebe-Richtlinie").
- Unter Nutzung seiner Selbstbefassungskompetenz befasst sich der Ausschuss für Gesundheit darüber hinaus regelmäßig mit Fragen aus seinem Geschäftsbereich und lässt sich durch die Bundesregierung über gesundheitspolitische Entwicklungen und aktuelle Fragestellungen informieren, z. B. über die aktuelle Entwicklung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung oder den Stand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
nach Darstellung hier: Aufgaben vom Gesundheitsausschuss Anmerkung: Darstellung galt für personelle Besetzung in der großen Koalition Schwarz-Rot 2005-2009
Tätigkeitsbericht aus der 15. Wahlperiode
- In der durch die Auflösung des Deutschen Bundestages verkürzten 15. Wahlperiode hat der Ausschuss 111 Sitzungen durchgeführt. Dem Ausschuss wurden insgesamt
- 767 Vorlagen überwiesen, darunter 192 zur federführenden Beratung (darunter wiederum 68 Gesetzentwürfe) und 570 zur Mitberatung. Zu den federführend beratenen Vorlagen hat er dem Plenum insgesamt 57 Beschlussempfehlungen und Berichte zu 88 Vorlagen übermittelt. Insgesamt entfielen in der 15. Wahlperiode 21.295 bzw. 38,53 Prozent der im Petitionsausschuss registrierten Eingaben auf den Bereich Gesundheit und Soziale Sicherung. In knapp 100 Fällen bat der Petitionsausschuss den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages um Stellungnahme, weil eine Petition einen Gegenstand der Beratung im Fachausschuss betraf.
- Artikel 45c Grundgesetz
- (1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.
- (2) Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz.
- Der Petitionsausschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse nach dem Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes, um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können, zum Beispiel das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Vorgang aufgrund eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.
- Der Petitionsausschuss kann sowohl den Petenten als auch Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.
Zitate
- Bei der Gesundheitsreform sah das in der Praxis so aus: Die Parteispitzen dealten - und die Fachpolitiker staunten. Von den 22 Koalitionspolitikern im Gesundheitsausschuss durften drei (!) mitwirken, als die Grundzüge der Reform besprochen wurden. So wenig wie möglich durfte dabei nach außen dringen, nicht mal an die eigenen Fachleute. Die Ausschussvorsitzende war total abgemeldet. Sie blieb es bis zum Ende. "Wenn es die Medien nicht gäbe, wüsste ich gar nichts", sagt Martina Bunge. Kurz vor Gesetzesschluss jedoch wurde der Ausschuss regelrecht überschüttet mit Detailarbeit. Am 11. Januar 2007, fünf Minuten vor Mitternacht, erhielt Bunge per E-Mail 131 Seiten mit 86 Änderungsanträgen, weitere 51 Seiten folgten tags darauf. Und danach für die letzte Sitzung am Mittwoch noch einmal ein paar. (Nach Stern: Das "Mulla-Regime" und seine Opfer - Heft 06/2007)
- Die Parlamentarier prüfen jede Petition, ehe sie auf die Homepage gestellt wird. "Wenn eine Forderung von 100.000 Menschen unterstützt wird, gibt das zu denken", sagt Abgeordnete Lösekrug-Möller, "dann traut sich keiner mehr, das Problem kleinzureden." (Volkes Stimme im Internet petitionen.de)
