Gesundheitsstrukturgesetz
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Am 1. Januar 1993 trat das "Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung" (Gesundheitsstrukturgesetz, GSG) vom 21.12.1992 in Kraft. Wesentliche Zielsetzung war, wie auch bei den früheren Gesetzen, die Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bremsen. Daneben waren mit der Einführung der Wahlfreiheit zwischen fast allen Krankenkassen in Verbindung mit dem Risikostrukturausgleich auch strukturelle Elemente enthalten. Damit sollten dem GKV-System Perspektiven für eine künftige Stabilisierung gegeben werden. Folgende Sparmaßnahmen sollten die Kostenentwicklung dämpfen:
- Strikte Budgetierung der Ausgaben der einzelnen Leistungsbereiche
- Begrenzung der Arztzahlen
- Verzahnung der verschiedenen Versorgungsbereiche
- Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips für Krankenhäuser
- Honorarabsenkung bei Zahnärzten um 20 Prozent
- Preisabsenkung und Preismoratorium bei Arzneimitteln.
- Einführung der freien Krankenkassenwahl
- Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen
- Geplante Einführung einer Positivliste für Arzneimittel
Aber auch diese tiefgreifende strukturelle Reform konnte den Ausgabenanstieg nur vorübergehend bremsen. Nach dem Beitragsentlastungsgesetz von 1996 folgten 1997 die Neuordnungsgesetze.
