Hauptversicherter

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"Normales" Mitglied einer Krankenkasse, das entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Krankenversicherungsbetrag bezahlt. Für ihn zahlt seine Krankenkasse eine Kopfpauschale an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV), es erfolgt eine Weiterverteilung an die dem KV - Bezirk angehörenden Ärzte.

Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind ohne zahlenmäßige Begrenzung bei dem Hauptversicherten kostenlos mitversichert. Dies betrifft sowohl die Ehefrau als auch die Kinder, in manchen Fällen auch andere Angehörige, z.B. die Eltern, die nicht in Deutschland Ihren Wohnsitz haben müssen.


Konsequenz

Die ärztliche Betreuung des Hauptversicherten und seiner berechtigten Angehörigen muß über die Kopfpauschale des Hauptversicherten finanziert werden, ungeachtet der Höhe der Kopfpauschale und der Häufigkeit der Behandlungen.

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