Heilberufeausweis
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Beschreibung
Der elektronische Heilberufeausweis (HBA, Health Professional Card, HPC) wird benutzt als
- Berufsausweis für Ärzte und Apotheker
- Signaturkarte für elektronische medizinische Kommunikation (qualifizierte Signatur)
Er ist Teil der Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen, das zur Zeit aufgebaut wird. Mit dem Heilberufeausweis und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, elektronische Patientenkarte) soll der elektronische Informationsautausch ermöglicht werden. Dazu wird ein zentrales Datenbanksystem aufgebaut, das über gesichterte Internetverbindungen ständig mit der EDV von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken kommuniziert.
Näheres siehe unter Gesundheitskarte
Weblinks
- Die Ärzte sind mit den elektronischen Heilberufsausweisen nach der endgültigen HBA-Spezifikation – Version 2.10 – Vorreiter in Deutschland. Zusätzlich haben auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Zahnärzte und Apotheker bereits umfangreiche Vorarbeiten für die Herausgabe der elektronischen Heilberufsausweise geleistet. Die Ausgabe der elektronischen Arztausweise hat auch eine wichtige Pilotfunktion, um die Funktionsfähigkeit der organisatorischen Abläufe zu demonstrieren und zukünftig für weitere Berufsgruppen – Heilberufe und sonstige Fachberufe im Gesundheitswesen – anzuwenden. Mit dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen werden alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen umfassend elektronisch miteinander vernetzt. Bundesweit werden elektronische Heilberufs- und Berufsausweise von insgesamt rund 410.000 Angehörigen der verkammerten Heilberufe, d.h. Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie von rund zwei Millionen Angehörigen von Fachberufen im Gesundheitswesen und im Gesundheitshandwerk benötigt. Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise werden im Zusammenwirken mit der elektronischen Gesundheitskarte und allen anderen Elementen einer Telematik-Infrastruktur die Abläufe im System des deutschen Gesundheitswesens radikal verändern, indem sie die Nachteile einer fehlenden Vernetzung beheben, namentlich Unnötige Doppeluntersuchungen und mit Verschwendung von Ressourcen, verlängerte Behandlungsphasen durch verzögerte Informationsübermittlung, fehlende Transparenz zwischen den Behandlungsinstitutionen insbesondere im Hinblick auf die medizinische Vorgeschichte des Patienten. An dieser zugrundeliegenden Infrastruktur wird derzeit an vielen Stellen gearbeitet. Mit Hochdruck bemühen sich das Bundesgesundheitsministerium, die Kostenträger und Leistungserbringer auf der Bundesebene, die Länder, aber auch die Industrie darum, die technischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau einer umfassenden Telematik-Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen zu schaffen.
- Premiere der ersten elektronischen Arztausweise während der MEDICA Ausstellung in Düsseldorf. Stellvertretend für alle 17 Landesärztekammern wird in so genannten Ausgabepiloten der Kammern Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe das Verfahren vom Antrag bis zur Ausgabe elektronischer Arztausweise erprobt. Die Ausgabepiloten dienen der Optimierung und Standardisierung der zukünftigen Abläufe zwischen Ärzten, Ärztekammern und Zertifizierungsdiensteanbietern. Für die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte erhielt Kammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer den ersten Ausgabepiloten. Rheinland-Pfalz soll mit Trier zu den bundesweiten Modellregionen gehören, in denen das Antragsverfahren zur Ausgabe des elektronischen Arztausweises getestet werden soll
- HiPath SIcurity CardOS HPC-G V1.0 ist ein multifunktionales Smartcard-Betriebssystem explizit für den elektronischen Heilberufeausweis. CardOS HPC-G V1.0 erfüllt die Spezifikationsanforderungen der verantwortlichen Organisationen und wird höchsten Anforderungen an die Datensicherheit gerecht. Dadurch ermöglicht CardOS HPC-G V1.0 einen sicheren Informationsaustausch der Ärzte untereinander sowie mit Partnern und den geschützten Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte
- Der Besitz des elektronischen Heilberufsausweises wird nach der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten an die Versicherten für jeden praktizierenden Arzt (Klinik und Praxis) eine unabdingbare Voraussetzung sein, um Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Ärztekammern sehen durch die Einführung der HPC die beruflichen Belange der Ärztinnen und Ärzte erheblich berührt. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im November 2003 beschlossen, unter Beteiligung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung und unter Einbeziehung der Ärztekammern ein Gutachten für ein Modell zur Herausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen nach § 291 a SGB V in Auftrag zu geben.
Tätigkeitsberichte der BÄK
- Projektbüro elektronischer Arztausweis in der Bundesärztekammer
- Im Berichtszeitraum 2005 wurde unter Beteiligung eines externen Beratungsunternehmens (Fa. Otten-Software) ein Fachkonzept erstellt, welches in hohem Detaillierungsgrad die seitens der Ärztekammern zu bewältigenden Aufgaben und Prozesse beschreibt, organisatorische und technische Anforderungen zur Ausgabe von elektronischen Arztausweisen darlegt sowie Empfehlungen zur Gestaltung der zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Ärztekammern, ihren Mitgliedern und technischen Dienstleistern – so genannten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) – abgibt. Das Fachkonzept diente dem Projektbüro elektronischer Arztausweis, welches im März 2005 mit zunächst zwei neu gewonnen Referenten in der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer seine Arbeit aufnahm, als Grundlage für die weiteren Aktivitäten.
- Das Projektbüro bereitete im Berichtszeitraum in engem Kontakt mit den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Politik und der Industrie die Verfahren zur Beantragung und Ausgabe von elektronischen Arztausweisen durch die Landesärztekammern weiter vor. Dabei gelang es konsequent, die Forderungen der Ärzteschaft nach Vertraulichkeit zukünftiger elektronischer Kommunikation und der Handhabbarkeit aller damit verbundenen Prozesse mit Hilfe weiterentwickelter und neu konzipierter technologischer Konzepte und Lösungen abzubilden und durchzusetzen. Entsprechend dem an das Projektbüro vergebenen Auftrag, die bundesweite Nutzbarkeit der elektronischen Arztausweise zu gewährleisten, sind die Arbeiten darauf ausgerichtet, in der Aufbauphase Verfahren zu finden, die von allen Ärztekammern einheitlich, zügig und mit wenig Aufwand umgesetzt werden können. Dabei soll die Bereitstellung der elektronischen Arztausweise für jeden Arzt auf Antrag so reibungslos wie möglich und zu dem von ihm benötigten Zeitpunkt erfolgen.
- Um die aus technologisch-organisatorischer Sicht heterogenen Anforderungen aller 17 deutschen Ärztekammern und ihrer Mitglieder an die Prozesse zur Beantragung und Ausgabe elektronischer Arztausweise zu erfüllen, wurden die Arbeiten des Projektbüros in der Bundesärztekammer durch eine Projektgruppe elektronischer Arztausweis eng begleitet.
Kritik
- Komplizierter wird es bei den nichtverkammerten Gesundheitsberufen wie Logopäden, Physiotherapeuten, Hebammen et cetera werden. Hier ist noch unklar, wer die Karten ausgeben soll. In den Testregionen machen das vorläufig die Länder. Krankenhäuser können für ihre Angestellten Mitarbeiterausweise. Wenn diese Berufe keine elektronischen Ausweise erhalten, mit denen sie eine Verordnung nicht nur lesen, sondern auch beschreiben und ausstellen können, warf Marianne Frickel von der Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker ein, dann komme dies einem Berufsverbot gleich.
- Mit eindringlichen Worten warnte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Marie-Luise Müller, die Politik davor, die 1,2 Millionen Pflegekräfte bei der Einführung des Heilberufeausweises links liegen zu lassen. „Bleibt die Pflege beim Heilberufeausweis außen vor, wäre das Verrat an den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Müller bei der Eröffnung des HEILBERUFE-Fachkongress „Pflege 2007“ am 26. Januar in Berlin. Für die Gabe von Arznei seien Pflegende zuständig. Lesen dürften sie die Verordnung auf der Chipkarte jedoch nicht, da sie nicht im Besitz eines Heilberufeausweises sei, beklagte die Ratschefin. Bislang sollen lediglich Ärzte und Apotheker den Ausweis erhalten.

