Heilmittel-Richtlinien
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Es handelt sich dabei um Richtlinien des Gemeinsamer Bundesausschuss für die Verordnung von Heilmitteln. Die z.Z. gültige Richtlinie ist die "Neufassung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung („Heilmittel-Richtlinien“) vom 1. Dezember 2003 / 16. März 2004.
Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 106 (S. 12183) vom 9. Juni 2004. Inkrafttreten: 1. Juli 2004.
Inhaltsverzeichnis |
Änderungen im Laufe der Zeit
- Neu geregelt wurde in § 8 Abs. 5 der Richtlinie die Möglichkeit einer langfristigen Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls für Patienten mit schweren, dauerhaften funktionellen und strukturellen Schädigungen.
- Der § 11 der Richtlinie regelt neu, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgrund der Schwere ihrer Einschränkungen und eines medizinisch notwendigen Bedarfs an Heilmitteln die Behandlung auch in den zu ihrer Förderung ausgerichteten Einrichtungen – ohne die Verordnung eines Hausbesuches – erhalten können.
- Fünf Jahre hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beraten; nun tritt am 1. Juli 2011 die Neufassung der Heilmittelrichtlinie (HMRL) in Kraft. Neu geregelt wird darin unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten.
Professionelle Hilfe
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- - Zielführende Mitarbeiterinformation und – motivation
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Links
- GBA-Informationen dazu "Heilmittelrichtlinien"-Text
Zitate
- Wellness für die Massen? - Der Autor des Beitrags ist Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses im Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Anstieg der Heilmittelausgaben in 2002 um circa 16,4 Prozent und erneut um 4,8 Prozent in 2003 führte zu einer Überschreitung der Ausgabenvolumina für die Heilmittelversorgung von mehr als 630 Millionen Euro pro Jahr. Dafür – so sieht es § 84 SGB V vor – müssen die niedergelassenen Ärzte gegebenenfalls haften. Es liegt damit im elementaren Interesse der Vertragsärzte, die neuen Heilmittel-Richtlinien so, wie sie jetzt gefasst sind, umzusetzen. Nur so können die Vertragsärzte der erneuten politischen Verunglimpfung entgehen, Regresse vermeiden und letztendlich die Kranken mit den Heilmitteln versorgen, die sie benötigen.
- Für die Verordnung von Heilmitteln stünden nächstes Jahr ebenfalls 60 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Das entspreche einem Zuwachs von 1,5 Prozent. Das Verordnungsvolumen steige damit auf vier Milliarden Euro insgesamt. Darüber hinaus hätten der GKV-Spitzenverband und die KBV sich darauf geeinigt, die Instrumente der Heilmittelversorgung gemeinsam weiterzuentwickeln. „Eine Regelung zur Ablösung der Richtgrößenprüfung zugunsten von an der Versorgung ausgerichteten Prüfverfahren konnten die Verhandlungspartner auch hier mangels gesetzlicher Grundlage nicht erreichen“, informiert die KBV.
