Honorarärzte

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Honorarärzte sind Fachärztinnen und Fachärzte, die in medizinischen Einrichtungen zeitlich befristet auf Honorarbasis freiberuflich ärztlich tätig sind.

Inhaltsverzeichnis

Verband

  • Der BV-​H e.V. ver­tritt die In­ter­es­sen von frei­be­ruf­lich tä­ti­gen Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die als sog. Ho­no­rar­ärz­te in ih­rem Fach­ge­biet tä­tig sind. Zu­dem ver­steht sich der BV-​H e.V. als Or­ga­ni­sa­ti­on, die mit ih­ren Ak­ti­vi­tä­ten für die Ge­währ­leis­tung ei­ner qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen ärzt­li­chen Ver­sor­gung der Be­völ­ke­rung ein­tritt.


Honorar des Arztes

  • Es ist zweckdienlich, zwischen einer schwachen und einer starken Honorargruppe zu unterscheiden. Das Unterscheidungskriterium hierbei ist die Honorarhöhe pro Stunde Arbeitszeit, die von einem Facharzt mit bestimmter Qualifikation erbracht wird. Die schwache Honorargruppe bilden Fachärzte der Bereiche Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Innere Medizin und Pädiatrie.
In der Regel wird für einen Facharzt der oben definierten "schwachen Honorargruppe" eine Vergütung von 50€/Stunde als Untergrenze gezahlt. Wenn eine Versorgungssicherheit durch einen Facharzt der genannten Facharztrichtung garantiert werden soll, empfehlen wir eine Vergütung von 60€ pro Stunde.

Sicht der BÄK

  • Herr Prof. Fuchs (HGF BÄK, Berlin) beschäftigte sich mit den Honorarärzten unter verschiedenen Gesichtspunkten, da die BÄK Antworten auf die Personalknappheit im KH-Bereich sowie auf die Niederlassungs-Unwilligkeit des Nachwuchses sucht. Für Herrn Fuchs sind Honorarärzte nicht Ursache, sondern Folge von Ärztemangel. Fachärzte wollen zunehmend in medizinischen Einrichtungen eher zeitlich befristet auf Honorarbasis als Vertretungsarzt, Kooperationsarzt, Honorar-Belegarzt oder Konsiliararzt arbeiten. Gefühlte Unabhängigkeit, das Mass der Arbeit selbst bestimmen zu können, liesse sich verbinden mit einer entsprechenden Vergütung. Der Bedarf an Honorarärzten würde bleiben unabhängig von der Entwicklung der Rahmenbedingungen. Das Miteinander von Stammpersonal und Honorarärzten hänge ab von den Führungskräften der medizinischen Einrichtungen. Honorarärzte fangen nicht nur Belastungsspitzen auf, sondern seien auch eine Bereicherung für die anfordernden Einrichtungen. Es bestünden Rechte und Pflichten für Honorarärzte: Meldepflicht bei der Kammer, Berufshaftpflichtversicherung, Fortbildungspflicht, Erfüllung von Qualitätsanforderungen. Für Herrn Fuchs ist insbesondere das Phänomen der Scheinselbstständigkeit ein (noch) offenes rechtliches Problem. (C. Hüttenrauch über ein Treffen beim Hauptstadtkongress 2011)
  • Prof. Schedler (Narco Docs GmbH) wies darauf hin, dass Krankenhäuser mittlerweile 67 % aller Stellenausschreibungen nicht mehr besetzen können. 52% aller Chefärzte würden deshalb auch Honorarärzte einsetzen.
Mehr als 250 Agenturen deutschlandweit vermitteln mehr als 80.000 Honorarärzte vorrangig interdisziplinär, wobei die mehr als 25 % aller berufstätigen Mediziner ausmachen (BÄK 2007: 315 Tsd) - in Ärztevermittlungen gibt es derzeit mehr als 36 Tsd. Einträge, davon ca. 11.600 Gesuche für Praxisvertretungen und über 41.000 Einträge als Honorararzt. Im Anstellungsverhalten bevorzugen mehr als 42% Teilzeit und nur 15% Vollzeit. Freiberufler auf Honorarbasis machen 27 % aus, Minijobber und Praxisinhaber je 7%.
(nach C. Hüttenrauch über Vorträge beim Hauptstadtkongress 2011)

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  • Ziel der von Ärztekammern unterstützten Studie ist es, Aussagen über die Zusammensetzung, Motivation und Erfahrung von Ärzten treffen zu können, die honorarärztich tätig sind.
"Ohne Honorarärzte wäre in vielen Kliniken kein ordnungsgemäßer Betrieb mehr möglich", sagt Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer.
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