Honorarvergleich EBM-GOÄ anhand ausgewählter Beispiele
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In der im Januar 2008 im International Journal for Equity in Health veröffentlichten Arbeit "Waiting times for elective treatments according to insurance status: A randomized empirical study in Germany" wurden fünf elektive Untersuchungen ausgewählt, um das Terminvergabeverhalten für Privat("PKV")- und Kassen("GKV")patienten zu untersuchen. Es handelt sich dabei im einzelnen um:
- Allergietest plus Lungenfunktion (Pneumologie/Allergologie)
- Fundusspiegelung (Ophthalmologie)
- Gastroskopie (Gastroenterologie)
- Tonschwellenaudiometrie (HNO)
- Knie-MRT (Radiologie)
In der Publikation wird ausgeführt, die Honorierung von Privatleistungen liege 20-35% über der von Kassenleistungen:
"A patient's status as private policyholder signifies a revenue for the physician which is approximately 20-35% higher than that which is to be gained in treating statuatory insurees."
Diese Behauptung wird an keiner Stelle durch Quellen belegt und muß somit als zweifelhaft gelten. Für die Gesamtbewertung der Studie ist aber gerade diese Verhältniszahl von entscheidender Bedeutung. Es gibt Hinweise, daß die Vergütung sich nicht um 20-35%, sondern um 200-1500% unterscheidet. Sollte dies der Fall sein, ist die Studie als wertlos anzusehen, da sie von völlig falschen Voraussetzungen ausgeht.
Im Falle des Knie-MRT beträgt der Honorarquotient PKV/GKV 2,1/1, der Unterschied beträgt also 110%. Es muß ergänzend gesagt werden, daß das Beispiel Knie-MR (bewußt?) ungünstig gewählt wurde, da in der aktuellen GOÄ leider die Gelenkuntersuchungen gegenüber allen anderen MR-Ziffern um 40% unterbewertet sind. [1]
Nimmt man z.B. ein Kopf-MR, kommt man auf ein Verhältnis von 3,8:1
Welche Zahlen für die anderen oben genannten Untersuchungen gelten, sollte von den betroffenen Facharztgruppen zusammengestellt werden. Dazu sollten jeweils, soweit es möglich ist, die anzusetzenden GOÄ-Ziffern samt üblicher Steigerungsfaktoren den entsprechenden EBM-Ziffern mit einem geschätzten mittleren Punktwert gegenübergestellt werden.
Meldungen mit konkreten Angaben zu den Vergütungen der Beispieluntersuchungen können hier eingestellt werden oder bei Facharzt.de unter diesem Link: [2]
Untersuchung - Honorar GOÄ - Honorar EBM 2008 - Verhältnis
Allergietest plus Lungenfunktion
Allergietest (Pricktest 1. bis 20. Test je Behandlungsfall):
GOÄ-Ziffer 385 x 20 = 120,60 Euro
EBM-Ziffer 30111 = 45,32 Euro (Pkt.wert 3,5 ct)
2,7:1
Bodyplethysmographie incl. BGA, Diff.kapazität:
GOÄ-Ziffer ? = 138 Euro
EBM-Ziffer 13650 = 33 Euro (Pkt.wert 3,3 ct)
4,2:1
Fundusspiegelung
GOÄ-Ziffer 1242 = 20,38 Euro (2,3-fach) für eines oder beide Augen
EBM-Ziffer 06333 = 5,08 Euro (145 Punkte x 3,5 Cent) für ein Auge
2:1 bei beiden Augen
4:1 bei einem Auge
Gastroskopie
Tonschwellenaudiometrie (8-12 Prüffrequenzen, in Luft- und Knochenleitung, auch mit Vertäubung)
GOÄ-Ziffer 1403 = 16,58EUR
EBM-Ziffer 09320 = 14,52EUR (415 Punkte x 3,5 Cent)
1,1:1
Knie-MRT (ohne Kontrastmittel)
GOÄ-Ziffer 5729 = 251,80EUR (1,8-fach)
EBM-Ziffer 34450 = 120,05EUR (x 3,5 Cent)
2,1:1 (s. Anmerkung oben im Text)
Neugeborenen-Hörscreenig
GOÄ-Ziffer 1409 = 53,63EUR
EBM-Ziffer 09324 = 11,90EUR (x 3,5 Cent)
4,5:1
Gleichgewichtsuntersuchung
GOÄ-Ziffer 1412, 1413, 800 = 73,87EUR
EBM-Ziffer 09325 = 26,25 (x 3,5 Cent)
2,8:1
Fazit:
Bislang beträgt die Quote PKV:GKV im Mittel 2,7:1
Noch fehlen allerdings einige Angaben!! Wer kann das Gastroskopiebeispiel berechnen?
