IGES-Studie

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Am 28. Februar 2011 erschien in der FAZ ein Beitrag unter der Schlagzeile "Gutachter halten Ärzteeinkommen für überzogen" Quelle. Dieser Schluss sei aus einer Studie des IGES-Instituts zu ziehen. Diese Nachricht wurde in der Folge von allen größeren Medien unter dem Tenor "Ärzte verdienen zu viel" weiterverbreitet.

Nachfragen von Journalisten anderer Medien ergaben allerdings ein anderes Bild: "Wir haben Arzthonorar nicht ermittelt – das ist uns untergejubelt worden", nahm Institutsleiter Professor Bertram Häussler gegenüber dem Ärztenachrichtendienst am 1. März Stellung: ""Die Frage, ob das Honorar der niedergelassenen Ärzten angemessen oder überzogen ist, war nie Gegenstand unsere Studie". Die aktuelle Berichterstattung über das Gutachten sei völlig irreführend.Quelle. Auch auf der IGES-Website distanzierte sich das Institut von der Berichterstattung mit dem Satz: "Die Frage der Angemessenheit der Arzteinkommen war nicht Gegenstand der Untersuchung." Quelle

Auftraggeber für die Studie war der GKV-Spitzenverband.

Die Studie ist hier zu laden.



Kritik an der Studie

Kritiker sehen in der Studie eine Auftragsarbeit, um ein bestimmtes Bild der Ärzte in der Öffentlichkeit gezielt zu erzeugen, die systematischen Fehler seien viel zu gravierend, um von einem Zufall sprechen zu können. So wurden

  • Berechnung des Reinertrages alle Einzelpraxen mit Gesamteinahmen unter 200.000 und Gemeinschaftspraxen unter 300.000 Euro ausgeschlossen, angeblich wegen der Annahme, dass diese Ärzte nur Teilzeit arbeiten. Dadurch entsteht ein systematischer Fehler, der die Zahlen von vornherein in eine bestimmte Richtung manipuliert.
  • es wurden im Durchschnitt 25% privatärztliche Tätigkeit angenommen. Hier wurden die Privateinnahmen für den Arzt von Faktor 2,3 auf Faktor 1,0 heruntergerechnet und dann dem GKVanteil zugeschlagen. Das hieße, wenn die Zeit für GKV Patienten genutzt worden wäre, hätte der Arzt den 1,0 fachen Privatsatz daran verdient. Diese Annahme ist aber von vornherein irrig, da Ärzte im Kassenbereich Budgets unterliegen und eine solche Steigerung deshalb gar nicht möglich ist.
  • Die Fremdkapitalzinsen wurden um 37% reduziert, da die bisherigen Annahmen nicht der Wirklichkeit entsprächen. Das erzeugt wiederum einen systematischen Fehler, da eine Untergruppe der jungen Ärzte mit Neukreditaufnahme nicht gebildet wurde, die das Bild aber völlig verändert hätte.
  • stimmt die Annahme zur Arbeitszeit von 51 Wochenstunden in der Studie nicht, die Arbeitszeiten sind wesentlich länger.
  • neben den Zwangsabgaben für Altersvorsorge (z.Zt. ca. 10%) müssen Ärzte auch noch zusätzlich eine private Altersvorsorge aufbauen, um die ca. 20% Rentenbeitragszahlung der abhängig Beschäftgten zu erreichen
  • müssen Ärzte Rücklagen für Investitionen bilden (Praxisgeräte/Fortbildung etc)
  • müssen Ärzte Rücklagen für Regresse bilden
  • müssen Ärzte sechs Jahre im Studium und Jahre in der Weiterbildung auf ein Gehalt verzichten (AiP/ Weiterbildung in der Praxis/ etc)
  • müssen Ärzte für ihre Arbeitsstelle erst einmal durchschnittlich 150000€ Kredite aufnehmen, um überhaupt arbeiten zu dürfen
  • müssen Ärzte ständig neue Forderungen von aussen bedienen (Aufrüstung EDV jährlich z.Zt 10000€; Fortbildungen jährlich 1-2 Wochen Arbeitszeit und 1000-2000€ Kosten, sowie 5000-10000€ Umsatzausfall bei 1000€/Tag Umsatzausfall etc.etc., Qualitätsmanagement mit etwa gleichen Kosten jährlich....)


Die IGES-Studie ist methodisch unzureichend, eine klare Fragestellung mit abgrenzbarem Umfang der zu bearbeitenden Problematik wird nicht dargestellt. Die angegebenen Zahlen, die am Ende zu Schlußfolgerungen führen, sind ohne ausreichend nachvollziehbare Zitierweise angeführt: im Text kein Verweis auf die jeweils angewandte Quelle, man darf dann in der Liste am Schluß sich zusammensuchen, welche Quelle -ohne Seitenangabe- zur jeweiligen Textstelle passen mag.


Das Datenmaterial ist teilweise falsch, teilweise kritiklos unzutreffend ausgewählt, die Herkunft der im Gutachten angegebenen Gewinne pro Arzt ist aufgrund der im Folgenden zitierten Daten nicht nachvollziehbar:

  • Das Bundesministerium für Gesundheit verzeichnet auf Seite 170 für 2007 23,85 Mrd. Ausgaben an Ärzte einschl. Dialysekosten, allerdings einschließlich, ohne dies extra auszuweisen, Ausgaben für psychologische Psychotherapeuten eingeschlossen.
  • Die Bundesärztekammer gibt auf Seite 2 127.132 Ärzte in D im Jahre 2007 an, ohne psychologische Psychotherapeuten.

Die KBV gibt aktuell für 2009 16.000 psychologische Psychotherapeuten an, also insgesamt 143132 Teilnehmer an der ambulanten Medizin (s.a. Fussnote 1). Dividiert man das, bekommt man das, was die Kassen angeben, an Ärzte gezahlt zu haben, für den durchschnittlichen Arzt / Teilnehmer an der kassenärztlichen Versorgung.


Das sind 167000 Euro, Umsatz pro Arzt. Davon 60% als Rohgewinn sind 100200 Euro. Keine dieser Zahlen kommt im Gutachten des IGES vor.


Daher kann man nur schlußfolgern, daß das IGES offenbar Daten aus dem stat. Bundesamt (Quelle) hergenommen hat.

Nimmt man an, daß die 142000 Euro Einnahmen pro Arzt aus der Tabelle des stat. Bundesamtes herrühren, so muß man fragen, wieso das stat. Bundesamt nur 96.000 Praxisinhaber bezeichnet, die Gewinne pro Praxisinhaber verzeichnet, das IGES aber diese pro Praxisinhaber dargestellten Gewinne auf die Gewinne pro Arzt anwendet. Man darf sich weiter fragen, wieso das IGES die in der stat. Bundesamt-Liste angegebenen Hochrechnungen aus Fragebögen, die für die Gesamtpraxis ausgewiesen sind, für die Umsätze aus Kassenpraxis anführt. Hier wurden offenbar Praxis-Privat- und Kasseneinnahmen zusammen angeführt. Darüber hinaus spricht das stat. Bundesamt ausschließlich von Ärzten, an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende psychol. Psychotherapeuten wurden offenbar nicht befragt.

Aus diesem in der Studie unzureichend andiskutierten und hinterfragten Datenmaterial die Schlußfolgerung zu ziehen, ein Arzt hätte durchschnittlich 142.000 Rohgewinn, ist falsch. Zumal die Benutzung des Durchschnitts (also des Mittelwertes, schon den Begriff "Durchschnitt" kennt die Statistik als Methode nicht) statt des Medians bei Gehaltsangaben ein unzureichendes Verständnis von statistischen Zusammenhängen offenbart.


Wenn das IGES hernach aktuell (Quelle) behauptet:

"...Vergleich zu den 142.000 Euro Reinertrag ... habe das IGES nie gezogen. "Diese Zahlen werden derzeit gehandelt - sie waren aber nicht Gegenstand unserer Arbeit. Wir haben nicht real ermittelt, was Ärzte verdienen. Wir wollen uns auch nicht in Geldverteilungsfragen zwischen KBV und Kassen einmischen."


dann fragt man sich, wieso im Gutachten S.74/75 dann Folgendes steht:

"Ärzte erzielten im Jahr 2007 im Durchschnitt einen Reinertrag je Praxisinhaber von 142.000 €. Der Reinertrag aus alleiniger vertragsärztlicher Tätigkeit (GKV) ist für vollzeitig tätige Ärzte nach Simulationen höher, als das von den Selbstverwaltungspartnern für die EBM-Kalkulation festgelegte Arzteinkommen in Höhe von 105.572 €. D. h. trotz eines realen Leistungspreises, der 31% unter dem in der Kalkulation verwendeten kalkulatorischem Punktwert liegt, erzielen Vertragsärzte somit im Durchschnitt regelmäßig einen höheren Reinertrag je Praxisinhaber, als von den Selbstverwaltungspartnern vereinbart wurde. Es ergeben sich somit deutliche Hinweise, dass bei Anwendung des Orientierungswerts in Höhe von 3,5 Cent, das durchschnittliche Arzteinkommen im Vergleich zu dem in der Kalkulation angesetzten Arzteinkommen zu hoch ausfällt."


Das IGES hat also sowohl die 142.000 Euro verglichen, sogar - obwohl Zahlen aus gesamtärztlicher Tätigkeit einbezogen wurden - diese fälschlich auf die Kassenarzttätigkeit bezogen, als auch eindeutig durch die Wertung "zu hoch" in die Geldzuteilung eingemischt.

Das IGES hat damit fälschlich und unzulässigerweise aus dem vermeintlichen Einkommen pro Praxisinhaber auf das Einkommen pro Arzt geschlossen.


Wenn das IGES in seiner Stellungnahme zur Presseveröffentlichung darlegt, es sei davon ausgegangen, die Festlegung des Punktwertes von 3,5Ct/Punkt sei vom Bewertungsausschuß / Erweiterten Bewertungsausschuß in Hinblick auf die Erreichung eines Arztlohns erfolgt, so ist diese Annahme falsch, auch nicht belegbar oder belegt, und darüberhinaus nicht gesetzeskonform.

Im Gegenteil wurde der Orientierungspunktwert ohne Berücksichtigung eines Zieleinkommens ausschließlich aus der Menge der angeforderten Leistungen im Verhältnis zur verfügbaren Geldmenge im festgelegten Referenzzeitraum errechnet.


Fussnoten

1. Die KBV gibt für 2009 153000 Teilnehmer an der kassenärztlichen Versorgung an, ohne daß ein plausibler Hinweis auf eine mögliche Anzahl-Zunahme dargelegt wird. Da wir aber 2007er Datenbasis nehmen, sind die 16.000 Psychos eine so kleine Zahl, daß der Wert als Anhalt aus 2009 übernommen werden kann.

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