Importarzneimittel

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Arzneimittel werden weltweit gehandelt und ex- bzw. importiert. Neben diesem klassischen grenzüberschreitenden Warenverkehr gibt es im Arzneimittelbereich Besonderheiten:

Arzneimittelimporteure kaufen innerhalb der EU ihre Kontingente dort auf, wo das gewünschte Präparat preisgünstig verfügbar ist. Die Preisunterschiede resultieren dabei vor allem aus unterschiedlichen Preisreglementierungen (Mehrwertsteuerunterschiede, unterschiedliche Vertriebsstrukturen, staatliche Preisfestsetzung). Man unterscheidet zwischen Reimport (für den Export gefertigte Ware, die vom Importeur ins Ursprungsland zurückgeführt wurde) und Parallelimport (Arzneimittel, die im Ausland produziert und vom Importeur eingeführt wurden). Mit dem 7. SGB V-Änderungsgesetz wurde die gesetzliche Reimportförderklausel gestrichen und eine Wettbewerbsgleichheit zwischen Originalpräparat und Import hergestellt. Die Gesundheitsreform 2000 hat die Förderklausel wieder eingeführt. Preisgünstige importierte Arzneimittel sollen nach Maßgabe eines zwischen den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Spitzenorganisation der Apotheken zu schließenden Rahmenvertrages abgegeben werden.

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