Integrierte Versorgung IV

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Integrierte Versorgung ist seit dem Jahr 2000 (GMG) gesondert in den §§ 140 a-e SGB V geregelt. Zuvor gab es bereits eine "koordinierte Zusammenarbeit" bei Modellvorhaben (§ 63 und § 73 SGB V)Strukturverträgen oder "dreiseitigen Verträgen". Bereits seit Ende der 1980er-Jahre zielen die Gesundheitsreformen darauf ab, das Gesundheitswesen strukturell neu auszurichten und einzelne Versorgungsbereiche enger miteinander zu verzahnen. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG wurden erstmals die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) explizit als Vertragspartner nicht mehr vorgesehen.

Die Umsetzung solcher Kooperationsformen blieb jedoch begrenzt Gesundheitsreform Bildung von Praxisnetzen), wurden die politischen Erwartungen an die Integrierte Versorgung nicht erfüllt. Daher wurden mit der Gesundheitsreform 2004 so genannte rechtliche Hemmnisse abgebaut und finanzielle Anreize gesetzt, um den Ausbau der Integrierten Versorgung zu fördern. Es kam zu einer Verschlankung der sozialgesetzlichen Regelungen (§ 140 e-f SGB V entfielen).
Mit der Anschubfinanzierung stehen seit 2004 jährlich bis zu ein Prozent der jeweiligen Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausvergütungen für die Integrierte Versorgung zur Verfügung. Die Bemessungsgrundlage der Anschubfinanzierung ist das Volumen der abgeschlossenen Verträge der Einzelkrankenkassen der GKV. Um das Vertragsgeschehen transparenter zu gestalten, wurde eine Regierungsstelle bei der Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung BQS in Berlin eingerichtet. Dort können die Leistungserbringer (Vertragsärzte und Krankenhäuser) Einzel- und Sammelauskünfte zu den abgeschlossenen Verträgen und den daraus resultierenden Abzugsbeträgen erhalten.
Die Integrationsverträge sind klassische Vertreter der Einzelverträge, somit entfalten sich die Kräfte eines Marktes, der sich an Nachfrage und Angebot orientiert. Wobei ein wesentliches Element, das der freien Preisbildung nicht ohne weiteres zum tragen kommt. Zum einen werden Teile der Leistungen der Integrationsversorgung von den Leistungserbringern selbst finanziert (s.o. Anschubfinanzierung) und zum anderen ist die Preisgestaltung seitens der Leistungserbringer nicht frei.


(nach BMG)

Anschubfinanzierung § 140 d


Inhaltsverzeichnis

Vorteile nach der Beschreibung der AOK

Gesetzliche Grundlagen

Durch die Reform der Rahmenbedingungen für die Integrierte Versorgung (§§ 140a-d SGB V) hat der Gesetzgeber gute Voraussetzungen für den Einstieg in mehr Vertragswettbewerb im deutschen Gesundheitssystem geschaffen. Dazu dienen vor allem folgende Kernelemente:


  • Die Gestaltungsmöglichkeiten für Formen Integrierter Versorgung sind praktisch unbegrenzt.
  • Durch die Möglichkeit von Einzelverträgen können patientenorientierte, sektorübergreifende Versorgungsstrukturen geschaffen werden.
  • Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung gewinnen an Bedeutung.
  • Anschubfinanzierung über drei Jahre (2004 bis Ende 2006), die aus einbehaltenen Mitteln gespeist wird (bis zu ein Prozent von der vertragsärztlichen Gesamtvergütung sowie des Krankenhausbudgets).
  • Rückzahlungsverpflichtung, sofern einbehaltene Mittel nicht ausgeschöpft werden.
  • Die Kassen können ihren Versicherten für die Teilnahme an IV-Programmen einen Bonus gewähren.


Beispiele

  • Fragen zur integrierten Versorgung Kinzigtal FAQ-s
  • Die Gesellschaft "Gesundes Kinzigtal GmbH" ist eine Gemeinschaftsgründung der Medizinischen Qualitätsnetz - Ärzteinitiative Kinzigtal e.V. und der auf Integrierte Versorgung spezialisierten OptiMedis AG, und besteht seit September 2005. In den lokalen Managementsystemen bauen wir gemeinsam mit Ärztenetzen eine Integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB für eine definierte Population auf. Unsere Partner sind niedergelassene Ärzte, die gemeinsam mit uns langfristig eine ethisch wie wirtschaftlich verantwortliche medizinische Versorgung sicherstellen wollen. Zusammen schließen wir Verträge mit Krankenkassen, die langfristig das Gesundheits-Outcome ihrer Versicherten verbessern wollen – bei dadurch sinkenden Kosten. Der Erfolg wird unter den Partnern aufgeteilt.
  • Das Gesundheitsnetz QuE Nürnberg eG ist ein regionaler fachübergreifender Netzverbund in Norden Nürnbergs, der sich 2005 aus dem Praxisnetz Nürnberg Nord e.V. entwickelt hat. Für die 66 QuE-Praxen ist die Übernahme wirtschaftlicher Verantwortung für eingeschriebene Versicherte der geeignete Rahmen, um eine integrierte Patientensteuerung über alle Fach- und Sektorengrenzen hinweg zu Gunsten von mehr Qualität, erhöhter Effizienz und gesteigerter Patientensouveränität zu ermöglichen. Hierfür bedurfte es die Einführung und Umsetzung verschiedener managed care Instrumente auf allen Netzebenen. Die Gestaltung eines auf einem Set von Qualitätsindikatoren basierenden netzspezifischen Vergütungssystems ist beispielsweise ein wesentliches Instrument zur Beeinflussung des Verhaltens und der Motivation von Ärzten. Es trägt dazu bei, den Umfang und die Qualität der zu erbringenden Leistungen zu steuern und entscheidet demzufolge über die Effektivität und Effizienz des Leistungsgeschehens. Aber auch Themen wie „Polypharmakotherapie“, Wissensmanagement, Selbsthilfegruppen oder HomeCare wurden und werden im Gesundheitsnetz er- und bearbeitet und in den Versorgungsalltag implementiert.
  • "Mit diesem neuen Vertrag sorgen wir für eine hervorragende Koordination zwischen den niedergelassenen konservativ tätigen und den ambulant operierenden Augenärzten sowie den Anästhesisten in der Region", erklärt Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der ÄGSH. "Damit wollen wir die Behandlungsqualität bei ambulanten augenärztlichen Operationen für unsere Kunden erhöhen", sagt Dr. Dieter Paffrath, Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig-Holstein.
  • Norddeutsches Herznetz - Die geänderte Gesetzgebung im Bereich der freien Vertragsgestaltung eröffnen der Ärzteschaft neue Möglichkeiten. Mit einem der ersten flächendeckenden Verträge erschließt die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein ab sofort den Ärzten des Landes das Norddeutsche Herznetz. Ziel dieses Vertrages ist die optimale Versorgung von Patienten mit Herzerkrankungen im Rahmen der Integrierten Versorgung. Zur Teilnahme eingeladen sind alle Hausärzte und niedergelassenen Kardiologen.
  • Barmer teilt mit, dass sie den Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zum Ende des Jahres 2008 kündigt. Hintergrund: Urteil des Bundessozialgerichts bewertet Vertrag nicht als "Integrationsvertrag". Damit entfällt auch die Anschubfinanzierung für diesen Vertrag. Eine einfache Umwidmung der Vereinbarung nach Paragraf 140 SGB V in einen Hausarztvertrag nach Paragraf 73 b sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, bedauerte Fischer. Die BEK muss nun die aus der Anschubfinanzierung stammenden Gelder anteilig an Krankenhäuser und KVen zurückzahlen. Teilnehmende Hausärzte seien davon nicht betroffen, versicherte Fischer und schloss Regresszahlungen für Ärzte "definitiv aus".
  • Alle Versicherten der AOK Bayern, die in der Region Maindreieck und Umgebung zu Hause sind, können Netzpatient werden. Gerne sagt Ihnen Ihr Arzt, wie und wo Sie sich anmelden können. Sie benötigen dazu nur Ihre AOK-Versichertenkarte und etwas Zeit in Ihrer Arztpraxis oder AOK-Geschäftstelle. Die freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne beim erledigen der notwendigen Formalitäten.
MainArzt unterzeichnet einen hausarztzentrierten integrierten Versorgungsvertrag mit der AOK Bayern gemäß § 140a SGB V (Start: 01.04.2009)

Zitate

Verträge Tabelle Dt.Ärzteblatt 45/2009
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Verträge Tabelle Dt.Ärzteblatt 45/2009
  • Der Regierungswechsel im September 1998 brachte einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik. Drei Ziele hinsichtlich einer Reform der ambulanten ärztlichen Versorgung wurden verfolgt:
1. Teilung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über zentrale Honorarverteilung durch Kassen und KBV unter augenblicklicher Stärkung des hausärztlichen Bereiches und Schwächung des fachärztlichen Bereiches
2. Schwächung und Zerschlagung der KVen über Aushöhlung des Sicherstellungsauftrages durch Integrationsversorgung und Modellversuche
3. Stärkung der Einkaufsmacht der gesetzlichen Krankenkassen und Initiierung eines Wettbewerbs der Leistungsträger im System durch § 140 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V), Integrationsversorgung und die §§ 63 und 64 SGB V, Modellversuche.
Um nicht in vollständige Abhängigkeit von Kassen und Politik zu geraten, war es Aufgabe der ärztlichen Körperschaften und Verbände, Gegenstrategien zu entwickeln. Dies deshalb, weil durch Integrationsversorgung und Modellversuche der Sicherstellungsauftrag auf die Kassen verlagert wird, weil diese einkaufen können und weil die KVen nicht mehr Herr ihrer eigenen Gelder sind. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen, die Verträge mit den GKVen abschließen, können sich Stücke des ambulanten Honorarkuchens sichern, ohne dass die KVen hierauf Einfluss haben. (Werner Baumgärtner im Jahre 2000)
  • Ärztefunktionär lobt Gesundheitsreform - KBV-Vizechef Leonhard Hansen sieht positive Ansätze für Patienten - "Wir müssen als Ärzte die Chancen der Reform nur nutzen". Dazu nannte Hansen mehrere Beispiele. So würde die Reform die Hausärzte stärken und auch den Kliniken erlauben, mehr ambulant tätig zu werden. Daneben würde die integrierte Versorgung verbessert, bei der Ärzte, Kliniken und Therapeuten sich gezielt abstimmen, wie sie einen Kranken behandeln. Außerdem sei es künftig leichter, Gesundheitszentren zu gründen, in denen die verschiedenen Mediziner besser zusammenarbeiten. "Ich kenne viele Ärzte, die auf eine solche Gelegenheit nur gewartet haben", sagte Hansen. Mit seinen Äußerungen distanziert sich Hansen von Ärztepräsident Hoppe. Dieser hatte gesagt, dass als Folge der Reform die Menschen künftig schlechter behandelt würden und Versorgungsmängel auftreten könnten. Damit stieß er auf Kritik in der rot-grünen Koalition. (Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.87, 15. April 2004)
  • Eine die Versorgungsbereiche verzahnende integrierte Versorgung hält Professor Peter Udsching, Richter am Bundessozialgericht (BSG), auch auf der Basis der §§ 140a ff SGB V für nicht durchführbar, solange das bestehende "starre und unterschiedlich strukturierte Zulassungssystem nicht geändert und die getrennte Finanzierung nicht überwunden wird". ...Hier wird laut Udsching das Dilemma des Gesetzgebers deutlich: "Seine Zielvorstellungen, die er im Hinblick auf wirtschaftliche Interessen der Krankenkassen oder Patienten anstrebt, werden von den Ländern und im Rahmen der Bundesgesetzgebung vom Bundesrat konterkariert, wenn sie eigenen wirtschaftlichen Interessen widersprechen." (Meldung in Facharzt.de Sept. 2002)
  • Modernisierung des Gesundheitswesens - "Runder Tisch" legt Empfehlungen vor - Zur heutigen Sitzung des "Runden Tisches" erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Zur Steigerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit wird vor allem die integrierte Versorgung ausgebaut. Dazu wird es in Zukunft auch Einzelverträge geben. Weder ist ein Systemwechsel mit einer Abkehr vom Kollektivvertragssystem und der Einführung von Einzelverträgen angezeigt noch kann es bei der jetzigen Ausschließlichkeit der Kollektivverträge bleiben. Vielmehr wird es zu einem geordneten Neben- und Miteinander von Kollektivverträgen und Einzelverträgen kommen. Sie begrüße besonders, dass innerhalb der diskutierten Positionen Übereinstimmung besteht: Das medizinisch Notwendige, das zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen ist, muss allen Patientinnen und Patienten wohnortnah in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Die beitragsfreie Familienversicherung soll aus gesellschafts- und familienpolitischen Gründen beibehalten werden. Das Finanzierungsvolumen der Zuzahlungen soll nicht ausgeweitet werden." (nach Pressemitteilung Ministerium Mai 2002)
  • In anderen Bereichen der Wirtschaft hat man bei wettbewerbsorientierten Privatisierungsprozessen immer eine Regulierungsbehörde belassen, um Organisationsdefizite zu vermeiden. In der integrierten Versorgung will man wohl auf eine solche Dienstleistung verzichten.
  • "Die Versicherten bekommen eine Rundum-Versorgung auf der Basis eines therapeutischen Bündnisses zwischen den an der Behandlung beteiligten Therapeuten und Patienten", so Dr. Werner Witzenrath, Hausarzt und Sprecher des Ärztlichen Beirats der Gesundes Kinzigtal GmbH.
  • Integration - eine Luftnummer auf Kosten von Ärzten und Kliniken? - Inhalt und Finanzvolumen der Verträge ohne jede Transparenz nach Ärztezeitung März 2007
  • Mit dem Angebot integrierter Versorgungsformen ohne Beteiligung der KVen rührt das Gesundheitsreformgesetz 2000 an die Fundamente der seit langem geltenden Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen. Monopol bei der ambulanten ärztlichen Versorgung gegen Verzicht auf das Streikrecht - dieses Koppelgeschäft war eine der Grundvoraussetzungen für die 1931/1955 erzielte Verständigung der Vertragspartner.
  • Das Ministerium schreibt dazu: Das müssen die Kassen anbieten: Wenn Krankenkassen besondere Versorgungsformen anbieten, müssen sie ihren Versicherten spezielle Tarifangebote machen. Dazu gehören vor allem: Wahltarif für Integrierte Versorgung - Ob Bandscheibenerkrankung, Hüftgelenk-Operation oder Depressionen - für eine Vielzahl von Krankheiten gibt es mittlerweile integrierte Versorgungsangebote, bei denen ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer eng zusammenarbeiten. Mehrfachuntersuchungen können so vermieden, die Behandlung der Patientinnen und Patienten kann verbessert werden. Verstärkt werden jetzt auch flächendeckende Angebote für weit verbreitete Volkskrankheiten entwickelt. Das spart zudem Kosten, was den teilnehmenden Versicherten nun in Form eines besonderen Wahltarifes zu Gute kommt.
  • Wenn man über integrierte Versorgung redet, muss man sich eines ganz deutlich machen: Bei der integrierten Versorgung geht es um nicht weniger als darum, neben das mehr als 100 Jahre bestehende Versorgungssystem alter Art neue pluralistische Ansätze zu ermöglichen, in der eine eher bessere, effektive und ressourcenschonende Formen der Versorgung der Versicherten initiiert werden. Dies ist ein ehrgeiziges Projekt. (Aus: Ziele und Möglichkeiten der integrierten Versorgung - die Sicht der Politik - von Franz Knieps Statement für die Konferenz „Konsil im Park“ – Integrierte Versorgung auf dem ersten Prüfstand 11.6.2004 - Hamburg Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH)
  • wir beteiligen uns an bundesweiten Protestaktionen. Deshalb bleibt die Praxis bis zum 30. März geschlossen, so oder ähnlich tönt es derzeit von vielen Anrufbeantwortern in Wolfacher Arztpraxen. Wir sind nicht zufrieden mit der gegenwärtigen Gesundheitspolitik der Bundesregierung und der Krankenkassen«, erklärt der Wolfacher Arzt Günther Brunner die Protestaktion. Bisher richtet sich das »Gesunde Kinzigtal« ausschließlich an Patienten der AOK und der LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse). Geßner hofft: »Es wäre schön, wenn das Projekt auch für andere Krankenkassen geöffnet werden könnte, denn jeder Arzt der Region kann sich jetzt schon daran beteiligen.«.
  • Keine Gnadenfrist für Projekte der Integrierten Versorgung - Förderung der mehr als 5500 Programme läuft Ende des Jahres 2008 aus - Die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung (IV) läuft zum Jahresende definitiv aus. Das sagte der Abteilungsleiter für die Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, Franz Knieps, auf einer Veranstaltung des AOK-Bundesverbandes in Berlin.
  • Die Laufzeit für die gekündigten Verträge betrug vier Jahre. „Zum 31.12.2008 endet die Anschubfinanzierung für IV-Verträge nach § 140 SGB V, ab 2009 ist für diese Verträge eine Bereinigung der KV-Gesamtvergütung vorgeschrieben“, so Stefan Weresch, Prokurist der MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH. Die Versorgungsverträge werden künftig auf die BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, eine Organisation von Betriebskrankenkassen im Land, die gemeinsame Versorgungsverträge für teilnehmende Kassen abschließt, übergehen. Ein konkretes Angebot liegt dem MEDIVERBUND dazu aber noch nicht vor.

Erfahrungsberichte und Statistik

  • Der Gesetzgeber wollte mit der integrierten Versorgung die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung überwinden, ein eigenständiges Einzelvertragssystem für die sektorübergreifende und interdisziplinäre Versorgung schaffen. Die Versorgung soll den Anspruch auf eine bevölkerungsbezogene, flächendeckende Versorgung erfüllen; einen Beitrag zum effektiven und effizienten Mitteleinsatz leisten.
Rückschlüsse darüber, ob diese Ziele erreicht werden konnten, lässt der Bericht der Registrierungsstelle nicht zu. Der formale Wegfall der Anschubfinanzierung von 2009 an hat bereits dazu geführt, dass die Krankenkassen ihre Vertragsaktivitäten deutlich zurückgefahren haben. Sie konzentrieren sich stattdessen vermehrt auf Verträge zu den im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich festgelegten Krankheiten. (Dtsch Arztebl 45/2009)
  • In jedem Fall sollte es künftig möglich sein, die Kassenärztlichen Vereinigungen als Vertragspartner einzubeziehen. Außerdem sollten Versorgungsforschung und Controlling im Rahmen der integrierten Versorgung ausgebaut werden, um den Einsatz der Mittel zu optimieren. Die integrierte Versorgung sollte dazu dienen, die Patientenversorgung zu verbessern und darf nicht als Instrument zur Machtverlagerung missbraucht werden. (Dtsch Arztebl 45/2009)
  • Wer bei diesen Gesprächen statt ein paar Hunderttausend Versicherten mehrere Millionen vertritt, kann deutlich bessere Konditionen heraushandeln. "Mit unserem Marktanteil von rund zehn Prozent können wir auch leichter Programme zur integrierten Versorgung anbieten", so Rebscher. Bei der integrierten Versorgung arbeiten Hausärzte, Fachärzte und Krankenhäuser zusammen - und nicht jeder für sich.
Allerdings tun sich mit der DAK und der BKK Gesundheit nicht gerade zwei kerngesunde Partner zusammen. Weil beide Anbieter mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen sie von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro pro Monat verlangen.
DAK und BKK Gesundheit fusionieren zu neuer Riesenkasse

Links

  • Integrierte Versorgung - der Anfang vom Ende der KV-en? Die Integrierte Versorgung stellt einen gravierenden Einschnitt für alle KV-Mitglieder dar. Die KV-en können vielleicht nicht so wie sie wollen, sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Aber was hindert die Berufsverbände daran, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten?
  • KV Berlin darf IV-Verträge nicht einsehen - Schiedsamtsentscheidung - "Wir begrüßen es, dass die Krankenkassen verpflichtet wurden, die Abrechnungen bei IV-Verträgen auf Doppelungen zu prüfen und die KV zu informieren", sagte Sprecherin Annette Kurth der "Ärzte Zeitung". Als "konstruktive Lösung" betrachten auch die Kassenverbände in der Hauptstadt diesen Beschluss des Schiedsamts.
  • Die Umsetzung der Integrierten Versorgung verlangt eine flexible und sichere IT-Unterstützung. careon bietet gemeinsam mit Partnern unter der Bezeichnung „IT_4_IV“ ein Konzept an, das an die unterschiedlichsten inhaltlichen Anforderungen von IV-Projekten angepaßt werden kann. Durch eine offene Datenarchitektur ist außerdem sichergestellt, dass die Anbindung an die zukünftige Telematik-Infrastruktur ohne großen Aufwand erfolgen kann. (nach: careon GmbH -72074 Tübingen, Österbergstr. 9)
  • Internationale Fachtagung der Bertelsmann Stiftung - Die Richtung stimmt: Populationsorientierte integrierte Versorgung Berlin, 11.-12. Januar 2007 Rede Franz Knieps "The German health care system is characterized by a sharp separation between ambulatory care and hospital care, by a lack of communication, coordination, and cooperation between the different care givers, and it is regulated by soft law of a corporatist self-governance. Since 1999 we have been opening the German system to new approaches."

weitere Infos unter: Wikipedia

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